Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4 - ALG II 2

Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 16.06.2009, 21:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.06.2009
Beiträge: 8
Standard Übergangsgeld, da Gehalt erst am Monatsende?

Hallo,
Ich beende am Montag meine Ausbildung und habe mich vor 4 Wochen schonmal vorsorglich Hartz4 beantragt, da ich noch keinen Job in Aussicht hatte.
Nun soll ich vom 23. - 26.6. zur hp com wegen dieses "Lehrgangs".

Jetzt habe ich allerdings einen Aushilfsjob für 2 Monate bekommen und kann am 29.6. anfangen.
Dann kann ich doch diese Harzt4-Woche absagen, nicht wahr?

Und wie sieht es nun aus bis zum ersten Gehalt? Das bekomme ich ja erst ende Juli/Anfang August. Gibt es da eine Möglichkeit von der ARGE ein Darlehn o.ä. zu erhalten, damit ich meine Miete für Juli pünktlich zahlen kann und den Monat Geld zum Leben habe?

Danke schonmal für Antworten.
Gruß, Chulia
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 17.06.2009, 05:58
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.729
Standard

Hallo,
wenn du erst am 29.06. anfängst, dann kannst du doch die Woche vorher teilnehmen ? Du wirst Leistungen erhalten und somit musst du auch teilnehmen.

Wenn dein Geld erst im August kommt, dann hast du Anspruch auf Juli Leistungen ohne Rückzahlung. Ist es Ende Juli auf deinem Konto , dann musst du Juli zurückzahlen.
Deshalb Abrechnung und Kontoauszug mit Zahlungseingang vorlegen.

Gruß
Enibas
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 17.06.2009, 12:00
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.06.2009
Beiträge: 8
Standard

Aber welchen sinn hat es denn, bei dieser Woche teilzunehmen, Bewerbungstraining usw. zu erhalten, wenn ich schon einen Job habe?
Ich dachte das wäre nur für Menschen relevant die noch nichts in Aussicht haben?
Das ich mich vom 23.-28.6. arbeitslos melde ist ja soweit klar, aber wozu daran teilnehmen? verstehe ich nicht ganz.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 17.06.2009, 12:06
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Du machst einen Aushilfsjob für 2 Monate! Wieso sollte dir also ein Bewerbertraining nichts nutzen, willst du dich in den 2 Monaten nicht bewerben, wo du doch weißt, dass du dann wieder arbeitslos bist?

Letztendlich ist es deine Entscheidung. Sollte aber dein Aushilfslohn nicht zum Lebensunterhalt reichen und du brauchst aufstockend ALG 2, dann bekommst du aufgrund der Nichtteilnahme an der Maßnahme eine Sanktion. Wenn du das riskieren willst: deine Entscheidung.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 17.06.2009, 12:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.06.2009
Beiträge: 8
Standard

Nein nein, selbstverständlich werde ich mich weiterhin bewerben in den 2 Monaten...aber es laufen ja auch schon einige Bewerbungen und ich würde einfach mal behaupten, dass ich zB ein Bewerbungstraining nicht brauche.(Hab von einigen Freunden gehört wie diese "hartz4 woche" abläuft) Das Gehalt von dem Aushilfsjob wird auf jeden Fall ausreichen, da ich ungefähr das doppelte von dem was ich jetzt bekomme verdienen werde.

Aber es geht doch bei dieser woche auch daraum, den antrag zu stellen, oder nicht? und da ich ja die woche darauf anfange zu arbeiten, brauche ich doch gar keinen antrag auf hartz4 stellen!?

Ist diese Leistung die man bekommen kann, wenn das Gehalt erst zum Monatsende kommt und man was für den Übergang bis dahin benötigt, nicht was anderes als Hartz4, ALG2 o.ä.???
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 17.06.2009, 13:24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.02.2009
Beiträge: 509
Standard

Zitat:
Zitat von Chulia Beitrag anzeigen
Ist diese Leistung die man bekommen kann, wenn das Gehalt erst zum Monatsende kommt und man was für den Übergang bis dahin benötigt, nicht was anderes als Hartz4, ALG2 o.ä.???
Früher (bis Ende 2008) gab es ein Übergangsgeld für solche Fälle, welches in Raten zurückgezahlt werden musste. Das gibt es aber nicht mehr. Dafür hätten aber auch Leistungen beantragt werden müssen, denn ohne Antrag keine Leistung.

Von einer Leistung ausserhalb ALG II, welche die Zeit bis zur Arbeitsaufnahme überbrücken soll, wüßte ich nichts (außer ein Darlehn bei den Eltern...)

Liebe Grüße,
Siebenstern
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 17.06.2009, 15:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 24.05.2009
Beiträge: 361
Standard

Dieses Übergangsgeld gibt es immernoch, ist im persönlichen Vermittlungsbudget enthalten. Den SB mal danach fragen.
Da das Vermittlungsbudget individuell gestaltet werden soll, also dem Bedarf des jeweiligen eHB angepasst, gibt es auch keine (soweit mir bekannt) konkreten Festlegungen mehr darüber wer was und warum erhält und wieviel erhält.

Das Ganze ist noch ziemlich neu, die Zurückhaltung wohl relativ groß, da wohl erst Erfahrungen mit der neuen Verteilungsart gesammelt werden müssen.

Wäre vielleicht mal recht informativ, wenn die hier schreibenden SB mal was dazu aus ihrem Erfahrungsschatz beisteuern würden.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 17.06.2009, 16:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.02.2009
Beiträge: 509
Standard

Sorry, aber das Übergangsgeld gibt es nicht mehr. Mein Erfahrungsschatz besteht darin, dass die Leistung aus dem Katalog gestrichen wurde und daher nicht mehr zur Verfügung steht.

LG,
Siebenstern
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 17.06.2009, 16:53
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Zitat:
Dieses Übergangsgeld gibt es immernoch, ist im persönlichen Vermittlungsbudget enthalten.
Definitiv nein. Da es im neuen Vermittlungsbudget keine Möglichkeit mehr gibt, eine darlehensweise Zahlung zu gewähren, gibt es kein Übergangsgeld mehr. Nur noch Leistungen nach § 23 Abs. 4 SGB II, dazu muss man aber natürlich den Antrag stellen. Und wenn das in dieser Woche gemacht wird, sollte man da auch hingehen.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 17.06.2009, 16:58
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 24.05.2009
Beiträge: 361
Standard

Oh, gibts das nur noch im SGB3?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
JobCenter rechnet volles Gehalt an, obwohl kein Einkommen durch Krankheit IK2405 Hartz IV 4 - ALG II 2 19 11.08.2009 04:36
Eltern ALG 2 oder Übergangsgeld Peter11 Hartz IV 4 - ALG II 2 1 04.06.2009 06:28
Streit mit Arbeitgeber/ zu wenig Gehalt/ mögliche Unterstützung? Wundertüte Hartz IV 4 - ALG II 2 3 04.05.2009 14:20
Gehalt wird im Folgemonat angerechnet - rechtens? Scrub Hartz IV 4 - ALG II 2 11 04.03.2009 12:43
Übergangsgeld terra1305 einmalige Beihilfen 17 17.12.2008 15:06


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 08:22 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0