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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 28.03.2009, 17:21
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Standard Übergang von Hartz IV auf Erwerbsunfähigkeits Rente Wer weis was ?

Hallo an Alle,

Habe folgende Frage bin von Hartz Iv in Erwerbsunfähigkeitsrente gegangen.

Ende Harzt IV juli lezte Zahlung anfang Juli für Juli erhalten.

ErwerbsunfähigkeitsRente wird im Gegensatzt zu Harzt IV Leistungen im Nachhinein gezahlt.
Somit ertse Rentenzahlung Ende August (Für August)

Das ergibt für den gesamten Monat August eine Lücke in der mir keinerlei Mittel zur Verfügung standen.

Von Der ARGe wurde mir deshalb ein Betrag in höhe der Hartz IV Bezüge zur deckung meiner Kosten auf Dahrlehensbasis bewilligt. D.H. ich muss nun den gesamten August in Raten über ca. 2 jahre aus meiner erhaltenen Rente an die ARGE zurückzahlen.

Laut erster Auskunft zu dieser problematik bei der ARGE wurde mir zugesichert das diese Lücke (August) durch eine einmalige Leistung aus der Grundsicherung finanziert wird die ich NICHT zurückzuzahlen hätte.

Wer kann dazu etwas sagen,ich habe Klage beim Sozialgericht eingereicht.
Da ich der Meinung bin das in diesem Fall tatsächlich die Grundsicherung bzw. eine Einmalzahlung die nicht Rückzahlbar ist greifen müsste.

Das Sozialamt behauptet in diesem Fall werde generell nur Hilfe auf Dahrlehensbasis geleistet.

Beste Grüße zincalloy
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  #2  
Alt 28.03.2009, 22:15
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Beiträge: 53
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Bei mir ist es das gleiche. Erste Rentenzahlung Ende April .. AG2 das letzte Mal Anfang März.

Für April erhalte ich auch nur ein Darlehen. ABER ...das ich das zurückzahlen muss ist doch logisch.

Sonst hätte ich ja im April quasi doppelte Bezüge. Und bei dir war es ja das gleiche.

Du hast im August keine Lücke gehabt. Nur gab es das Geld halt nicht am Monatsanfang sondern erst am Ende.

Ich glaub so um 2004 herum wurde die Rentenzahlung vom Monatsanfang auf das Monatsende verlegt.
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  #3  
Alt 28.03.2009, 23:15
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Registriert seit: 28.03.2009
Beiträge: 6
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Danke für deine Antwort,sicher ist es eigentlich logisch,aber andererseits,ist es Fakt das ich dadurch 1 Monat ohne Geld war.
In diesem Zusammenhang wäre es interessant für mich in welchem Jahr dein April war.

Ich habe die klage beim Sozialgericht auch nur deshalb gemacht weil man mir anfangs sagte ich müsste jetzt für einen Monat proforma Grundsicherung beantragen (Nicht rückzahlbar) und als es dann soweit war,sagte man es habe eine Gestezesänderung stattgefunden und dadurch würde das Geld nur noch auf Darlehensbasis gegeben.

Mein Rentenbeginn August war 2005
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  #4  
Alt 29.03.2009, 12:33
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Registriert seit: 20.01.2009
Beiträge: 53
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Ich steh gerade vor dem Problem. Soll heissen, diesen April bekomme ich das Darlehen.

Das wurde mir allerdings schon so von dem zuständigen Sachbearbeiter erklärt als ich zusätzlich zur Rente die Grundsicherung beantragt habe.

Theoretisch könnte man das jetzt sogar als Ausgleich sehen für das was bei der Umstellung auf AG2 passierte.

Damals bekam ich Ende Dezember mein ich noch einmal AlHi und gleich Anfang Januar AG2 ausbezahlt.

Ich werde mein Darlehen auch knapp 20 Monate brav abzahlen, bzw. falls mal mehr Geld übrig ist vorher ablösen.
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