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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo Gemeinde, mein Sohn ist Ü25, bezieht seit über 5 Jahren Hartz IV. Lebt in einer eigenen Wohnung. Er beginnt ab dem 01.08. seine erste Ausbildung in Köln. Beworben hat er sich Anfang Juni und seit Ende Juni hat der den Vertrag. Nun brennt uns die Zeit unter den Nägeln... Er wohnt in Dortmund und die Ausbildung ist in Köln. Auszubildendengehalt im 1.LJ 670 Brutto jetzige Miete Dortmund 200,00 + Strom + Stadtwerke, gekündigt zum 30.09.2009 1. Möglichkeit. WG Zimmer Köln 350 all inclusive, Vertrag liegt vor ist aber noch nicht unterschrieben 2. Möglichkeit: Wohnung in Köln - Zeitaufwand ohne Ende, viele Wohnungen ohne Tapete und es fehlt uns die Zeit Das erste was das Amt in Dortmund gemacht hat, als sie erfuhren, dass er in Köln seine Ausbildung beginnt: Leistungen zum 01.08.2009 eingestellt; Begründung: Umzug ????????????? Das hatte noch gar keiner erwähnt..., er könnte doch pendeln wollen...Wir freuen uns riesig über seine neue Chance und werden ihn natürlich gerne im Rahmen unserer Möglichkeiten unterstützen. Nur fahren wir selber mit seinem Bruder, der 24 ist und seiner Freundin für 2 Wochen (24.07.-08.0.8) in den Urlaub. (Jeder bezahlt seinen Teil voll und ich habe meinen Kindern schon immer klar gemacht, wer nix macht - wird nichts unterstützt) Das schränkt unsere verbleibende Zeit und die Möglichkeiten, VOR der Ausbildung alles in trockene Tücher zu bekommen, erheblich ein. Aber er hat den Vertrag auch erst seit Ende Juni und seitdem laufen wir hier alle wie die Frischlinge und suchen nach Lösungen. Unsere Fragen:
Für Mietzuschuss sollte man auf jeden Fall einen WBS Schein beantragen. Das haben wir gemacht. ( War das nicht vertane Zeit?) Wir sollen uns in Köln beid er ARGE melden, sagt Dortmund, wissen aber nicht in welchem Amt. Zukünftige Adresse gäbe es ja nur von der WG und die soll vielleicht nicht offiziell werden. Gibt es da keine Hotline oder müssen wir tatsächlich 460km fahren, um einen Termin zu vereinbaren? (132km zu unserem Sohn, 98km nach Köln und zurück). Ich hatte nur Sprachautomaten dran: Bitte sprechen Sie persönlich vor????? |
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#2
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| Ab Beginn der Ausbildung ist dein Sohn nicht mehr ALG II-Berechtigt. Er kann aber BAB beantragen. Allerdings müsste theoretisch die jetzige ARGE den Umzug genehmigen. Da sollte er mit seinem zuständigen Vermittler reden, über das sog. Vermittlungsbudget ist so einiges möglich. Andi |
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#3
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Und das mit den beiden Kindern vollfinanzieren: Ihr habt sie letztendlich in die Welt gesetzt, ihr seid bis zum Abschluss einer ersten Ausbildung unterhaltsverpflichtet. Es sei denn, der Jung hat seinen Unterhaltsanspruch verwirkt. Turtle |
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#4
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| ups.... soll ich schnell Sozialgesetze studieren und dann noch mal mit Fachbegriffen wiederkommen???? ich dachte, hier gäbe es Tipps und G U T E Ratschläge! ![]() Zitat:
was er verdient, hatte ich in meiner Einleitung geschrieben und nein, E R ist, weils cool war, mit 16 weg und hat sich jetzt wieder gefangen. Ich kann ihm nicht die Ausbildung bezahlen: Wohnung, Fahrten.... Ich habe im Monat 1.000 Euro Brutto bei Vollzeit! Also Unterhalt ADE. Mein Mann ist nicht sein Vater... Den gibts erst lange nachdem der Junge weg war.... Was ist das hier? Eine Anklagebank???? Haben Sie denn auch hilfreiche Ideen oder nur Vorurteile??? Zitat:
Zu den doppelten Mietzahlungen gibt es sogar ein Urteil.... warum nein???? Das sucht er sich doch nicht aus. Ziel ist doch, aus der staatliche Hilfe zu kommen.... Zitat:
Ohne Kommentar mit der ernsthaften Bitte um konstruktive Ideen und Vorschläge... |
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#5
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| Oh, mal wieder ein Fragesteller nach dem Motto: "Wenn man mir nicht nach dem Maule redet und den Bauch pinselt, dann erkläre ich alles zu Blödsinn und Mist, was mir da erzählt wird.". Die liebe ich ganz besonders. Fakt ist: Dein Sohn beginnt eine betriebliche Ausbildung. ALG 2 ist damit gem. § 7 Abs. 5 SGB II (man sollte sich schon mit den Gesetzlichkeiten befassen, wenn man irgendwas möchte, ich kann ja auch nicht erwarten, meine überzahlte Einkommenssteuer vom Bürgermeister der Stadt München zurück zu bekommen) vom ALG 2 Bezug ausgeschlossen. Er kann BAB beantragen. Im BAB ist ein gewisser Satz für Miete enthalten (146 Euro + zusätzlich maximal 72 Euro, wenn die Miete über 146 Euro ist, also maximal 218 Euro). Was er mit dem Geld macht (wenn er es denn bekommt, wie gesagt, in erster Linie sind die Eltern dran): seine Sache. Wenn er sich von 218 Euro im Monat 20 Wohnungen leisten kann, dann kann er auch 20 Wohnungen anmieten. Wenn er am Ausbildungsort eine Wohnung nimmt oder in einer WG wohnt, dies aber sowohl Einwohnermeldeamt als auch Arbeitsamt beim BAB verschweigt, dann begehrt er a) eine Ordnungswidrigkeit (beim EWMA) und b) eine Straftat (beim Arbeitsamt). Denn er nimmt Fahrkosten in Anspruch, obwohl ihm keine entstehen. Solche Tipps als Steuerberater? Cool. Leistungen für Tapezieren und Co. sind im BAB nicht vorgesehen, es ist also immer noch sein bzw. euer Bier, wie er es finanziert und wer es ausführt. Ob es dir nun gefällt oder nicht. Auf Steuerberatung deinerseits würde ich gern verzichten, ich glaube nicht, dass ich mich jemandem anvertrauen möchte, der mit dem Durchforsten des Internets nach möglichen Förderungen für Azubis überfordert ist. Und schon gar nicht, wenn ich deine Tipps bzgl. Betrug bei den Fahrkosten lese. Turtle |
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#6
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| Da muss ich Ihiazel aber ein Stück weit recht geben. Viele hier im Forum setzen ein sich im Laufe der Zeit angeeignetes Fachwissen als Allgemeinbildung voraus. Dabei wird gerne übersehen, dass etwas das mir völlig klar ist nicht sofort jedem einleuchtet. In der hochkomplizierten Welt der Sozialgesetzgebung gild das gleich zweimal. Darüber hinaus wird gerne mit pauschalen uabänderlichen Ergebnissen argumentiert und der Hilfesuchende am besten noch mit eine paar §§ erschlagen; ohne die hinter dem Gesetz stehenden Wertungen und Zusammenhänge aufzuzeigen. Es gibt nämlich fast immer Ausnahmetatbestände und Ermessensspielräume. Nun gut ich will versuchen mit gutem Beispiel voranzugehen. Ihiazel; bei uns in Deutschland sind die vom Staat erbrachten Sozialleistungen völlig zersplittert. Da gibt es sowas wie Grundsicherung für Arbeitslose (also ALG II), Bafög, Wohngeld, Bundesausbildungsbeihilfe (BAB) und vieles mehr. Nun ist jede dieser Leistungen nur für eine bestimmte Personengruppe bestimmt. Soll heißen als Arbeitsloser bekomme ich möglicherweise ALG II, als Arbeitnehmer kann ich vll. aufstockendes ALG II erhalten. Für Auszubildende (wie deinen Sohn) gilt das nun wiederum nicht. Diese bekommen eben BAB. So das dein Sohn mit Aufnahme seiner Ausbildung, soweit es eine betriebliche Ausbildung ist wovon ich ausgehe, da er ja Gehalt bezieht, für die Sozialbehörde die für ALG II zuständig ist nicht mehr relevant ist. Dies steht hinter dem von Turtle1972 erwähnten § 7 Abs. 5 SGB II. Nun ist aber diese BAB ganz anders strukturiert als ALG II. Hier wird mit Pauschalen gearbeitet. Das bedeutet soweit ein bestimmtes Mindesteinkommen nicht überschritten wird, gibt es einen festen Betrag. Dieser ist aber nicht zweckgebunden, so das ihr damit machen könnt was ihr wollt. Andererseits ist mit dieser Pauschale eben auch alles abgegolten. Das heißt das Amt interessiert es nicht, ob ihr doppelt Miete zahlt (Das angesprochene Urteil würde mich interessieren, hast du da vll. eine Fundstelle?). Genauso könnt ihr nicht auf Unterstützung für den Umzug, Fahrtkosten oder eine Renovierung rechnen. Insoweit hattte Turtle1972 schon recht. Ich hoffe der Grund ist jetzt etwas klarer geworden. Am besten ihr besprecht alles weitere mal mit einem Mitarbeiter des für BAB zuständigen Amtes. Das ist meist auch in den Räumen der Arbeitsagentur zu finden. Mglw. bekommt dein Sohn auch während der Ausbildung noch Kindergeld (noch so ne Sozialleistung). Die Bezugsdauer kann sich um die Dauer eines geleisteten Wehr- oder Ersatzdienstes verlängern. Wenn gar nichts mehr geht, könnt ihr versuchen ein Darlehen nach SGB II (also wieder ALG II) zu bekommen. Das steht nämlich auch in dem von Turtle1972 zitierten § 7 Abs. 5 SGB II. Dieses Darlehen gibt es allerdings nur in ganz engen Ausnahmefällen und muss natürlich zurückbezahlt werden. Ich hoffe ich konnte dir ein Stück weiterhelfen. |
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#7
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| Ein Darlehen in Härtefällen gibt es nicht, wenn man eine Ausbildung erst anfängt. Umzugskosten können im Übrigen im Rahmen des Vermittlungsbudgets (§ 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III) sehr wohl übernommen werden. Das war aber nicht gefragt worden. Turtle |
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#8
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| Zitat:
Hm, ich dachte, man kann bei Leuten, die wenigstens 2 Kinder über 24 Jahre haben und von sich behaupten, die Steuergesetze (die wesentlich umfangreicher sind als das SGB2) zu kennen, erwarten, dass sie wenigstens die Zuständigkeiten der einzelnen Ämter auseinander halten können. Auch das gehört zu einem gewissen Maß zur Allgemeinbildung. |
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#9
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| Zitat:
sehr schön... Fazit also: Kenne ich ein Gesetz, kenne ich alle... Dann kennst du ja auch die Steuergesetze! Was hat das SGB mit dem ESTG gemeinsam? Die teilen sich nicht mal die AO !!! Ich kann hier vom EStG auch die §§ aufzählen und die Möglichkeiten der AO ebenso. Aber das SGB hat doch damit nichts zu tun. Wieso muss ich bitte die Gepflogenheiten einer ARGE in allen Bereichen kennen, wenn ich in der Einkommensteuer arbeite??? Und da reicht es sogar zum Schreiben von Artikeln, aber net im SGB. Musste ich ja bislang auch nicht kennen, oder? Beratungsbefugnisse habe ich da eh nicht.... Morgen kommt die Fundstelle zu dem Urteil... |
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#10
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| Also ich möchte wirklich mal was los werden und ich glaube ich spreche damit grad vielen aus dem Forum von der Seele. 1. Ich finde so manchen Umganston hier echt zum kotzen. Es geht den Fragestellern hier bestimmt nicht darum das ihnen nicht nach dem Mund geredet wird sondern einfach darum das der Ton die Musik macht. 2. Muss man wirklich in machen Themen umschriebener weise abwertend über Menschen reden die man gar nicht kennt? 3. Jeder kann sich mal irren und viele Dinge sind nun mal von Amt zu Amt verschieden. So wie viele andere Sachen im Leben auch. 4. Wenn einige Moderatoren oder Admins hier keine lust zu haben oder nur hier sind um patzige Antworten zu verteilen dann sollten diese Menschen sich wirklich mal überlegen ob sie nicht etwas anderes machen sollten. Redet Ihr mit euren "Kunden" auf der Arge oder Arbeit auch so? Wenn ja ist es zb kein wunder das so manch einer eine heiden Angst hat zur Arge zu gehen. Also würden wir SO mit unseren Kunden umgehen könnten wir gleich einpacken. Villeicht gibt es ja einigen Menschen hier mal ein bisschen zu denken. Wobei ich auch sagen muss das es nette und freundliche Menschen hier im Forum gibt. P.S.: Wenn dieses Thema jetzt geschlossen wird aufgrund dessen das man mal seine Meinung sagt wäre es sehr traurig und viele denken sich dann ihren teil und gehen. Was sehr schade fürs Forum wäre denn das ist doch nicht euer Ziel oder? Achja wer Rechtschreibfehler findet darf sie gerne behalten! Aber nicht als eigene ausgeben denkt ans Copyright! ![]() Liebe Grüße Mimi |
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