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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo zusammen! Wie sieht es eigentlich aus bei Ü25 und Erstausbildung? Bisher waren nur Zeitarbeitsfirmen die Regel und 1200,- im Schnitt mit überstunden etc. - 1200,- decken aber nicht den Bedarf von 2Erw. + 2Kid. Jetzt wird abends noch der Schulabschluss nachgeholt und evtl. würde nächstes Jahr eine Ausbildung in Frage kommen. (2012 = 26J. alt ) Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung hätte man ja besser Chancen auf etwas mehr Gehalt und somit auch die Chance aus dem Leistungsbezug zu fallen. Die Ausbildung wäre die erste Berufsausbildung. Wie sieht es aus mit dem Anspruch auf H4? Danke für eure Meinungen |
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#2
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| Als Azubi hast Du keinen Anspruch auf ALG II. Ob es bei Berufsausbildungsbehilfe (BAB) irgendeine Altersgrenze gibt, weiß ich nicht. |
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#3
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| Du bist als Auszubildender (Berufsausbildung) kein Alg2 Berechtigter, völlig unabhängig davon ob du tatsächlich BAB bekommen kannst. Sprich wenn BAB aus irgendeinem Grund abgelehnt wird darf das beim Alg2 nicht interessieren. Deine Familie kann aber Alg2 erhalten. Du wirst ja auch eine Ausbildungsvergütung erhalten. Mir ist beim BAB keine Altersgrenze bekannt, nur beim BAföG. Bin jedoch nur Alg2 Experte. Wegen BAB kann dir die Hotline der Arbeitsagentur sicher helfen. |
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#4
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| Beim BAB gibt es keine Altersgrenze |
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#5
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| Also wie ich das verstanden habe, würde der Anspruch für den Azubi auf H4 wegfallen! Die Lebensgefährtin und die Kinder hätten weiter Anspruch obwohl man ja eine BG bildet! ![]() Die Ausbildungsvergütung würde dann auf die Regelleistungen angerechnet werden wie bei einem Arbeitsverhältnis auch oder wie würde es dann laufen ??? Danke P.S. Bitte bedenken, dass es hier um eine BG mit 2Erw. und 2Kid. geht - wovon 1 Elternteil eine Ausbildung machen möchte und der Andere weiter für die Erziehung sorgen soll. |
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#6
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| Zitat:
Was hindert den Partner, für ein Einkommen zu sorgen? Kinderbetreuung kann man sich (ab einem gewissen Alter der Kinder) durchaus organisieren. |
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#7
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| Zitat:
Sollte der Azubi Einkommen unterhalb seines Bedafs haben, könnte er u. U. noch einen "Mietzuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft" erhalten. Ist das Einkommen des Azubis so gering, dass noch nichtmal der Regelsatz oder ein Teil davon abgedeckt ist, hat er aber Pech: Mehr als den Mietzuschuss gibt es nicht. Turtle |
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#8
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| @Fate Bitte beim Thema bleiben..... Ich glaube nicht das, dass Alter der Kinder etc. entscheidend sind. trotzdem Danke für deinen Beitrag @Turtle erstmal Danke für deine aufschlussreiche Information. Sollte der Azubi mit seiner Vergütung also seinen Regelsatz zum Lebensunterhalt abdecken, erhält er noch einen Mietzuschuss. (Mietzuschuss vom Jobcenter? Wohngeldstell? oder ?) Was hat es mit der BAB aufsich? würde es in Frage kommen wenn die Vergütung nicht den Regelsatz des Azubi´s abdeckt? Kann das Jobcenter die Ausbildung "verbieten" um weiter dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen? (wegen ü25) Danke |
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#9
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| Die Ausbildung kann nicht verboten werden. Für BAB gibts Rechner im Netz, da kannst du bitte selbst rechnen und den Mietzuschuss gäbe es beim Jobcenter. Aber nur für den Anteil, der nicht über BAB abgedeckt wäre. Da du nur 1/4 der Miete zu zahlen hast, gibt es in solchen Fällen meist keinen Mietzuschuss, da der BAB-Anteil für meite meistens höher ist. Turtle |
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#10
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| Da der Azubi nicht Alg2-berechtigt ist ergeben sich auch keine Alg2-Pflichten für ihn (außer selbstverständlich alles mitzuteilen und Unterlagen zuzuschicken, sonst Straftatbestand). Als Auszubildender erhälst du nur Leistungen nach §27 SGBII, also Mehrbedarfe und den Kosten der Unterkunft - Zuschuss wenn sich deine BAB nach bestimmten §§ bemisst und wenn deine Ausbildungsvergütung, dein Vermögen und BAB diese Kosten nicht decken. Es kommt halt auf BAB und deinen Azubilohn drauf an. Woher soll das einer im Alg2 Bereich wissen. Es kann geprüft werden wenn der BAB Bescheid und die Lohnabrechnung vorliegt. Ihr seid weiterhin eine BG. Du bist nur nicht "berechtigt" nach §7 solange du in Ausbildung bist. Edit: Du machst dir wohl zu viele Gedanken. Deine Familie erhält ihr anteiliges Alg2 weiter und du wahrscheinlich BAB und Lohn als Azubi. Ihr werdet kaum schlechter dastehen als bisher. |
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| ausbildung, ü25 |
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