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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| hallo ihr lieben, ich habe folgendes Problem ich werde im oktober 25 jahre und habe eine tochter die im oktober 5 wird. seit letzten Sommer habe ich meine erste Ausbildung abgeschlossen. aus persönlichen gründen will ich meinen beruf nicht mehr ausüben. jetzt habe ich die chance eine zweite schulische ausbildung zur rettungsassistentin zu machen. diese aubildung wird durch ein eu-projekt gefördert, d.h. dass diese ausbildung nichts kostet. meine frage ist nun, ob ich weiterhin einen anspruch auf hartz4 habe. über eure reaktion würde ich mich sehr freuen, denn ich weiß langsam nicht mehr weiter... ![]() ![]() ![]() |
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#2
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| Wenn der Ausbildungsberuf dem Grunde nach BAB oder bafögfähig ist: nein. Turtle |
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#3
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| Je nachdem wieviel Unterhalt Deine Tochter bekommt, würde aber deiner Tochter noch Sozialgeld zustehen oder evtl Wohngeld. |
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#4
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| hallo ihr lieben, erstmal danke für eure schnelle reaktion sehr positiv klingt sie leider nicht.. für mich sieht es ganz so aus, dass wenn ich den lehrvertrag unterschreibe ich nur vom kindergeld und den allimenten meiner tochter leben muss. dieses geld deckt nicht mal meine miete geschweige denn die anderen fixkosten ![]() ![]() kann das wirklich alles normal sein, das einem ein neuer berufsweg so verwehrt wird, auch wenn dieses ausbildung von der EU gefördert wird??? das amt müsste nicht die ausbildung bezahlen sondern lediglich das hartz 4 weiter... das ist alles so ungerecht ![]() ![]() |
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#5
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| Wenn du den ersten Beruf nicht mehr ausüben kannst, dann gibt es die Möglichkeit der Umschulung. Das Erlernen einen zweiten Berufes aber wird in den seltensten Fällen staatliche gefördert, es sei denn, es handelt sich um einen Beruf, der auf der ersten aufbaut, z. B., wenn du nach "Kinderpfleger" noch die Ausbildung zum "Erzieher" dranhängst. Oder nach "Verkäufer" die "Einzelhandelskauffrau".. ALG 2 jedoch ist definitiv keine Ausbildungsförderungsleistung, so dass es nunmal kein ALG 2 für dich weiter geben würde. Turtle |
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#6
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| hallo turtle, laut meiner sachbearbeiterin steht mir eine umschulung nicht zu, da ich erst seit einem jahr zu hause bin. ebenso zwang mich meine sachbearbeiterin zur wiederholungsprüfung anzutreten, da wie sie zu mir sagte mir danach nach abschluss der ausbildung eine umschulung zu steht. sie hat mich auf gut deutsch verar.... also kann ich davon ausgehen, dass ich nach abschluss meines vertrages mit meiner tochter obdachlos werde? toller staat ![]() ![]() |
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#7
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| Wieso ist denn der Staat immer an allem Schuld? Du hast eine Ausbildung finanziert bekommen, du hast deine Schulbildung finanziert bekommen, du bekommst jetzt Unterstützung zum Überleben für dich und deine Tochter. Irgendwann kann ja auch der Staat mal verlangen, dass Schluss ist mit Lernen und gearbeitet wird. Notfalls halt in Anlernberufen, wenn du deinen erlernten Job nicht mehr machen willst. Als Verarsche kann ich den Hinweis, dass es immer besser ist, seine Ausbildung abzuschließen, nicht erkennen. Alternativ kannst du dich z. B. auch erkundigen, welche Zweitausbildungen mit Bafög oder Meisterbafög möglich sind, weil sie auf deiner jetzigen aufbauen. Besser wäre es sowieso, du würdest erstmal sagen, was du gelernt hast und warum du es nicht mehr machen willst oder kannst. Turtle |
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#8
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| du willst wissen was ich gelernt habe? gut ich sage es dir. rechtsanwaltsfachangestellte. während meiner ausbildung habe ich aber nichts gelernt sondern nur kopiert und diktate geschrieben. wenn ich während meiner ausbildung was gelernt hätte, würde ich nicht hier angemeldet sein und euch fragen. warum ich den beruf nicht mehr machen will? nun das liegt daran, dass ich unser rechtssystem extrem .... finde. ich habe genug urteile von pädophlien gelesen und immer wieder bekamen diese nur bewährung. könntest du das mit dir vereinbaren, wenn du ein kind hast oder wenn du täglich mit solchen leuten konfrontiert wirst????? hast du schon mal ne akte mit kinderpornographischen schriften kopieren müssen, pyschologische forensische gutachten eines pädophlilen lesen müssen? ich glaub dann kannst du dich in meine lage versetzten. |
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#9
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| Und wenn du dann als Rettungsassistent vor einem verletzten Pädophilen stehst, der reanimiert werden musst, da geht es dir dann besser? Du hast vielleicht Vorstellungen. Dann such dir doch eine Rechtsanwaltskanzlei, die keine Strafsachen verhandelt, sondern z. B. Insolvenzrecht oder sowas! Oder hat man dir das nicht beigebracht, dass es verschiedene Fachgebiete gibt bei Rechtsanwälten? Im Übrigen leben wir in einem Rechtsstaat. Genauso, wie du ein Anrecht auf einen Rechtsanwalt hättest, wenn du was ausgefressen hast, haben das andere auch! Wenn dir unsere staatliche Ordnung nicht gefällt, solltest du dir ein anderes Land suchen. Ansonsten sehe ich jetzt tatsächlich weder einen Grund für eine Umschulung noch dafür, dass dir dieser "sch.. Staat" eine neue Ausbildung bezahlt. Turtle |
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#10
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| Mit Mitte 20 und einer unversorgten Tochter ist es in keinem Land der Welt üblich nochmal sorglos eine jahrlange Ausbildung auf Kosten der Allgemeinheit zu absolvieren. Da kannst du auf den Sch-..Staat solange schimpfen wie du willst. Dein Gejammer darüber daß du in deinem Beruf kein Papier kopieren kannst was mit deiner Berufsausübung in Zusammenhang steht ist wohl ziemlich einmalig. |
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| alleinerziehend alg2, ausbildung |
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