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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, Ich bin alleinerziehend,friseurin und beziehe ergänzend HartzIV. Ich möchte gern endlich meinen Meister machen ich könnte ab 25.1. in Teilzeit (2-3mal die Woche, ich vermute abends) loslegen. Nun bin ich etwas verunsichert einerseits lese ich das es kein Problem wär sowas nebenbei zu machen und andererseits lese ich, das HartzIV gekürzt bzw sogar wegfällt...bzw ich es nicht darf weil ich ja nicht voll vermittelbar wäre... So weit ich weiß bekommt man bei Meisterbafög in Teilzeit nur die Kosten der Schule als Darlehen und keinen Unterhalt. Also wird bafög dann trotzdem an hartzIV angerechnet? Bis jetzt wurden alle meine Bemühungen von meinem Betreuer eine unterstützung in Form von weiterbildungen etc. abgewehrt. Ich hab Angst wenn ich wieder hingehe um meine Situation zu ändern mir wieder eine Abfuhr erteilt wird. vielleicht kann mir jemand einen rat geben oder hat schon selbst diese Situation erlebt und kann mir berichten. LG Christin |
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#2
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| Beim Meister-BAFÖG wird nur der Teil auf H4 angrechnet, der dem Unterhalt dient (einschl. des zu beantragendem Darlehensanteils). Wenn in Deinem Fall tatsächlich kein Unterhaltsteil gezahlt wird und auch nicht darlehensweise gezahlt werden kann, wird auch nichts angerechnet. |
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| Stichworte |
| bafög, hartziv |
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