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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, Erstmal kurz die Ausgangssituation, ohne Details, die reiche ich bei Bedarf gerne nach: Ich bin seit sieben Jahren verheiratet, hab zwei Kinder (6 und 5) und lebe bis jetzt mit meiner Frau und den Kindern im eigenen Haus (dem meiner Frau). Als die Kinder geboren wurden, hab ich Erziehungszeit genommen und bin seitdem Hausmann. Also weder arbeitslos gemeldet noch in Arbeit oder selbststänfig. Einziges Einkommen ist das meiner Frau. Schon seit Jahren kommen wir nicht mehr miteinander aus, sie hat mich schon paarmal verbal vor die Tür gesetzt und das auch ernst gemeint. Jetzt bin auch ich soweit, dass ich ausziehen will, es hat einfach keinen Sinn mehr :-C Da ich nach so langer Zeit und mit meinem vorherigen Lebenslauf vermutlich nicht so schnell Arbeit finden werde, läufts also erstmal auf Hartz4 raus :-( Vor wenigen Tagen war ich auf dem Amt, hab da aber nur nen Stapel Formulare und nen Termin nächste Woche bekommen. Inzwischen hab ich mir eine Wohnung rausgesucht, die ich wohl auch recht schnell beziehen könnte und die laut Vermieter hartz4-fähig ist. Beim Versuch, die Formulare auszufüllen und mich in die Materie reinzuarbeiten, hab ich mir nen Knoten ins Hirn gemacht und frage jetzt einfach mal, eh ich noch mehr Mist baue ;-) Da ich sicher nicht viel mitnehmen kann und auch keine Mittel habe (Kontostand 7,80), brauche ich Hilfe für die Erstausstattung. Welche Reihenfolge ist anzuraten und was ist sonst zu beachten? Mit derzeitigem Noch-Zustand alles ausfüllen und dann Wohnung und Erstausstattung etc. beantragen? ...sieht nach unnötig viel Arbeit (für mich und das Amt!) aus, alle Daten zu Frau, Kindern und Haus zu erfassen, etc. Jetzt schnell Wohnung mieten, dann als getrennt Lebender zum Amt? .kanns da Ärger geben wegen der Wohung und Erstausstattung (muss die vorher beantragt werden???) Oder kann ich sogar schon paar wirklich nötige Sachen besorgen und krieg die trotzdem (klar, wenn angemessen) bezahlt?) Oder ists ganz anderscht und ich hab noch weniger geschnallt als ich denke? Würd mich nicht wundern, bin grade nich soo gut drauf ;-( Ich hab schon im Netz gesucht, aber irgendwie sind die Fälle alle bissel anders, so dass ich mir nicht viel daraus nehmen kann... Soweit erstmal, ich hab sicher noch vieles vergessen... Gruß aus Sachsen, Ronny |
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#2
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| Als erstes mal: Erstausstattung in dem sinne gibts für Dich nicht. Ihr habt den Hausstand aufzuteilen. Ausserdem ist Dir Deine Frau vorrangig zum Unterhalt verpflichtet. Du solltest Dir also einen Anwalt suchen bzgl. der Unterhaltsberechnungen. Zum Thema Wohnung: erkundige Dich beim AMT (nicht beim Vermieter) wieviel eine Wohnung kosten darf. Danach suchst Du dir entsprechend eine Wohnung. Das Mietangebot legst Du beim Amt vor und lässt es absegnen. Dann kannst Du auch gleich den Antrag auf ALG II stellen und auch den auf eventuelles Mobiliar, welches Dir fehlt. Aber wie gesagt: Unterhalt ist immer vorrangige Leistung und Hausrat muss geteilt werden!
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Hallo Mandy, Danke für die schnelle Antwort. Wenn ich jetzt noch mit Unterhalt komme, flieg ich heute nacht noch raus... Anwalt, wer soll den bezahlen? Sie hat ja auch noch die Kinder, es reicht so schon kaum, na ich weiss nich... Aufzuteilen ist da auch nicht viel, das kann ja heiter werden. Also doch erstmal abwarten, was die vom Amt sagen... Schönen Gruß, Ronny |
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#4
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| Ob sie denn tatsächlich zahlen kann, steht auf einem anderen Blatt. Festgestellt werden muss es aber. Zitat:
![]() Wende Dich am besten direkt ans zuständige Amt bezüglich Wohnung und Mobiliar. Viel Erfolg!
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#5
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| Und wenn die Kinder bei ihr bleiben und du Hartz IV bekommst, dann kann sie Unterhaltsvorschuss beantragen, weil du ja erstmal keinen Unterhalt zahlen kannst.. Vielleicht macht ihr das die Sache mit deinem möglichen Unterhalt angenehmer... Gruß Enibas |
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| Stichworte |
| erstausstattung, trennung, wohnung |
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