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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo! Ich habe jetzt fast 1 jahr mit meinem Lebenspartner in einer gemeinsamen Wohnung gelebt. Nun wollen/müssen wir uns wieder trennen und ich wollte mir eine eigene Wohnung suchen. Nun ist es so, dass ich (aus 1. Ehe) einen 4 J. Sohn habe. Einkommen habe ich so gut wie keins (300,-€ Kindesunterhalt v. Exmann plus Kindergeld und ca 100,- € Verdienst aus Minijob). Natürlich möchte ich so schnell wie möglich finanziell wieder auf eigenen Beinen stehen und suche drinend einen Halbtagsjob. Nun meine Frage: Übergangsweise müsste ich ALGII beantragen. Muss ich jetzt zuerst ALGII beantragen und kann dann eine Wohnung suchen? Und: Wie groß darf denn die Wohnng sein (also für eine Alleinerziehende m. 4 J. Kind)? Danke für Eure Antworten! |
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#2
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| Wie groß und teuer die Wohnung max. sein darf mußt Du bei der Arge nachfragen. Das ist überall unterschiedlich. Ich würde erstmal bei der Arge nachfragen und auch den Antrag stellen, ansonsten bekommst Du Probleme, wenn die neue Wohnung zu teuer ist bis dahin, daß Du in einem halben Jahr wieder umziehen darfst. Die Arge übernimmt nur bis zu 6 Monate die zu hohen Kosten. Dazu kommt noch, daß die Arge evtl. die Mietkaution darlehensweise übernimmt und die Umzugskosten. Außerdem evtl. sogar ein paar Möbel. Das alles muß aber vor Umzug beantragt werden. Deswegen am besten vorher zur Arge, den ALG II-Antrag stellen und alles andere beantragen. |
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| Stichworte |
| alleinerziehende, trennung, umzug |
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