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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo Ihr lieben, ich bin 28,habe 2 töchter (3 und 5) und stehe kurz vor der Trennung von meinem Mann nach 12 Jahren. Auf das Thema möchte ich weiter nicht eingehen,sondern habe ganz viele Fragen an euch. Ich beziehe zur Zeit Arbeitlosengeld 1 nach Elternzeit in höhe von 470 euro monatlich. Das ist bis Oktober befristet. Bisher lebten wir von dem Einkommen meines Mannes(2.800€). Nun steht die Trennung bevor. Ich habe eine Regelinsolvenz seit März diesen Jahres am laufen. Mein Mann eine Privatinsolvenz seit Dez. 2008. Es wird ihm ein Teil seines Gehalts gepfändet.Wir 3 werden ihm als unterhaltsberechtigt angerechnet. Wenn ich nun ausziehe,habe ich nichts. Kein Einkommen , keine Rücklagen, usw. Was definitiv fehlen würde sind folgende große Sachen: - waschmaschiene - ein bett für mich - ein Kleiderschank für mich - einen Kleiderschrank für die Kinder - keine sitzgarnitur,keinen Wohnzimmertisch - keine Küche - Keinen Kühlschrank - keine Eß-sitz-tischmöglichkeit - kein Telefon - keine Badmöbel Dann natürlich die Umzugskosten, die wohnungskaution, die renovierungskosten. Ich weiß garnicht ob ich mit neg. Schufa und laufender Inso überhaupt eine whg. bekomme? Geschweige denn ob ich hier raus komme.Da wir ein Haus zur miete haben ud unten seine Eltern und wir oben leben. Das problem ist das alle 4 im Vertrag stehen und kein einz. raus darf. Entweder alle oder keiner. So steht es drin ![]() Es ist ein Privater Mietvertrag! so und dann was ich überhaupt bekommen würde. Ich weiß nur das es ca. so wäre bei Hartz: - ich 351 euro - Kind 1 211 euro - kind 2 211 euro - Kindergeld 308 euro - unterhalt? Kind 1 199,00 euro - unterhalt? Kind 2 199,00 euro Was passiert mit dem Arbeitlosengeld 1 ? wird es direkt in 2 ungewandelt? Wieviel unterhalt steht uns zu? Auch in bezug auf seine Inso? Fallen wir dann in seine Pfändungstabelle raus? Wie sieht es aus mit einmaligen hilfen? Die kinder brachen sommersachen,sandalen? Wie ist es mit den Kinderbetreuungskosten? Muss ich die zahlen,das Amt oder die eltern sich das teilen? Ich habe jetzt auch KEIN Geld mehr. Da ich ja vom Geld meines Mannes lebte und er mich ignoriert. Was soll ich akut tun,denn die 470 euro Arbeitslosengeld 1 sind bereits weg....... Wie groß darf eine wohnung sein? Wie teuer die kaltmiete? Wir sind mitklasse 5 das weiß ich. Wie ist es mit den nebenkosten? Wie ihr seht hab ich echt keine ahnung und es wäre toll wenn ihr mir weiterhelfen könnt. PS: Thema arbeit sieht so aus, das ich zur zeit max. von 8 bis 12 uhr arbeiten kann,da es hier auf dem dorf nur KIGA bis um 13 uhr gibt! Bisher blieben aber alle bemühungen meinerseits und die des arbeitsamtes ohne erfolg. |
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#2
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| Nach §23 SGB2 kannst du Erstausstattung auch im Falle einer Trennung beantragen |
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#3
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| die Haushaltsgegenstände müssen natürlich geteilt werden. Er braucht Eure Möbel ja nicht. |
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#4
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| Hallo, alles was die angemessenen Kosten der Unterkunft betrifft, kannst du nur bei deiner ARGE/Jobcenter erfragen. Dein ALG I wird abzüglich 30 Euro Versicherungspauschale auf das ALG II angerechnet. Besorg dir einen Beratungsschein und such dir einen Fachanwalt für Familienrecht bezüglich deines Unterhaltes, den du zumindest für das Trennungsjahr bekommen müsstest. Ansonsten muss der Hausrat geteilt werden. Einmalige Beihilfen für Bekleidung gibt es im SGB II nicht, das muss vom Regelsatz finanziert werden. Gruß Enibas |
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#5
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| Haben die Kinder zur Zeit keinen eigenen Schrank? Denn die Kindermöbel stehen doch den Kindern zu, wenn Du sie mitnimmst. Kindergeld und Unterhalt wird voll auf den Sozialgeld und Mietanteil der Kinder angerechnet. |
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#6
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| ...und wenn auch ihr Bedarf bei ihm mit berücksichtigt wird, so dass weniger gepfändet wird, dann muss er auch ihr Unterhalt zahlen und nicht nur den Kindern. Waschmaschine steht nach der mir bekannten Rechtsprechung zum BGB ihr zu, da sie mit den Kindern verzieht und entsprechend mehr Wäsche anfällt als bei ihm, der -in diesem Falle - ja sicherlich auch die WM der Eltern mit nutzten könnte, wenn die im selben Haus wohnen. Kleiderschrank der Kinder sehe ich wie Flöckchen: Sie haben sicherlich bisher einen Kleiderschrank und den können sie mitnehmen. Sorry, die Liste liest sich wie eine Kompletteinrichtung. Das wird aber so nicht funktionieren. Weil der Hausrat nunmal geteilt werden muss. Ich würde mir auch nicht allzuviel Hoffnung auf ALG 2 aufstockend machen, da u. U. bei einer günstigen Wohnung der Bedarf vorerst auch mit ALG 1, KG, Unterhalt und ggf. Wohngeld von der Wohngeldstelle gedeckt werden kann... Turtle |
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#7
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| Zitat:
Stell dich mal ein wenig auf die Hinterbeine. |
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#8
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| Also die Möbel aus dem Kinderzimmer sind rauszunehmen aus der Haushaltsaufteilung. Was will der damit? Zum Anderen kann man bei der Aufzählung davon ausgehen, dass der gute die ganze Bude leerräumt. Kann er machen, wenn ER das ganze Mobiliar und den Hausrat NACHWEISLICH VOR DER EHE angeschafft hat. Spätestens bei den Kinderzimmermöbeln ist davon aber nicht mehr auszugehen. Ansonsten würd ich es auf eine einstweilige anwaltliche Hausrataufteilung im Zuge des angestrebten Scheidungsverfahrens ankommen lassen. Allerdings kostet die Geld, und das scheint er ja wohl auch nicht zu haben. Also mal mit gesundem Menschenverstand überlegen. |
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