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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo liebe Forum-Mitglieder, ich (29 Jahre) habe ein richtig großes Problem und weiß nicht mehr weiter. Bisher dachte ich, dass in der heutigen Zeit keiner mehr seinen Wohnsitz unter einer Brücke anmelden muss, aber von dieser Denkweise hab ich mich gestern verabschiedet. Folgende Situation: Zur Zeit befinde ich mich in meiner ZWEITausbildung und habe noch ein halbes Jahr bis ich diese abschließen kann. Bisher war das kein Problem, da ich mit meinem Partner und meiner Tochter (5 Jahre) zusammengelebt habe. Leider ist es eben so, dass mein Partner und ich uns getrennt haben. Wir wohnen derzeit noch zusammen und suchen eine Wohnung. Da ich aber nicht weiß, was ich vom Amt bekomme, konnten wir natürlich noch keinen neuen Mietvertrag unterschreiben. Den Antrag ALG II habe ich am 30.06.09 bei der Arge eingereicht. Nachdem ich dann ein Schreiben bekommen habe, wonach ich aufgefordert wurde noch weitere Unterlagen einzureichen, sind wir dann gestern bei der Arge aufgeschlagen und haben uns durch die Abteilungen gekämpft. Ich sollte nachreichen: - den Nachweis über die Berufsausbildungsbeihilfe ***(es ist meine Zweitausbildung und damit bekomme ich es nicht*** - Nachweis über Unterhaltszahlungen ***(läuft ja noch nicht, weil wir ja in einem Haushalt leben)*** - den Nachweis über die Trennung des Partners (räumlich, also in verschiedenen Wohnungen - aber das Schärfste war immernoch der Nachweis über MEIN EIGENES Kindergeld!!!!!!! ***(ich werde im September 30 Jahre alt)*** Genug vom Unterton, das sind jedefalls die Dinge, die ich nachweisen sollte, damit der Antrag überhaupt erstmal angefasst wird. Ich verstehe zum Teil die Problematik, aber es kann doch nicht angehen, dass ich quasi eine Wohnung nehmen muss, die mir keiner gibt, wenn ich meine Einkünfte nicht nachweisen kann. Das heißt, ich bräuchte erst die Zusicherung der Wohnungskostenübernahme und dann der Mietvertrag, aber das geht ja nicht, weil der Antrag nicht vorher bearbeitet wird, eh ich die räumliche Trennung nicht nachweisen kann. Fraglich ist hier, ob ich überhaupt etwas bekomme. Das konnte mir keiner richtig beantworten. Es hieß, dass die kleine ihren Regelsatz bekommt und anteilig die Miete (215 € RS + ca. 200 € Miete - 164 € Kige - ca. event. 200 € Unterhalt = 51 € Gesamt) Ich bekomme wie es scheint kein ALG II und auch keinen Anteil zur Wohnung, weil ich kein ALG II-Empfänger bin, da ich mich ja in der Ausbildung befinde und damit BAB beantragen könnte (welches mir ja durch meine Zweitausbildung nicht zusteht). Also (402 € Ausbildungsgehalt + 164 € Kige + 51 € Kind Gesamt = 617 €) Ich schließe nicht aus, dass ich irgendetwas falsch verstanden habe, insbesondere mit der Berechnung des Unterhalts, aber grob in die Richtung geht es. Heißt jetzt für mich, dass ich von der Hand im Mund leben muss. Kind kann ich nicht ernähren, wenn allein die Wohnung um die 400 € kosten würde. Ich weiß nicht wo anfassen soll. Irgendjemand muss doch die Grundsicherung übernehmen können. Das kann doch vom Staat micht vorgesehen sein, dass ich meine Ausbildung kurz vorm Ziel schmeißen muss, weil der Lebensunterhalt nicht gesichert ist. Wenn ich aber die Ausbildung schmeiße, kann es aber passieren, dass mir Sanktionen drohen. Das ist doch nicht wirklich ernst gemeint. Ich kann es drehen wie ich will, ich komm auf kein Ergebnis. Es muss doch möglich sein, diese Ausbildung zu beenden, ohne dabei zu verhungern und ohne gezwungen zu sein mit dem Partner weiterhin zusammenleben zu müssen.....das ist auf Dauer eine Zumutung für alle. Hätt ich mich lieber mal arbeitslos gemeldet, anstatt Erziehungszeit, da hätt ich mehr bekommen und hätte ne Umschulung oder ne Weiterbildung bekommen........da hat man nun davon, wenn man sich selbst um die Zukunft kümmert...... Ich hoffe, dass Ihr mir in irgendeiner Form weiterhelfen könnt. Wie wäre für mich die Verfahrensweise? Bekomme ich eventuell Wohngeld und wenn ja, in welcher Höhe? Was ist, wenn dieses nicht ausreicht? Wo muss ich dann hin? Das kann ein ja keiner sagen auf diesem Amt. Ich danke euch im voraus. Liebe Grüße Mandy |
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#2
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| Auszubildende sind gem. § 7 Abs. 5 SGB II vom ALG II-Bezug ausgeschlossen. Es ist daher richtig, dass nur dein Kind Anspruch auf Sozialgeld (Regelsatz + 1/2 der Miete) hat, ebenso hättest du Anspruch auf den MB für Alleinerziehende. Es gibt also nur zwei Möglichkeiten: Entweder ALG II für das Kind + MB für alleinerziehende oder Wohngeld. Andi |
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#3
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| Was bedeutet das im umkehrschluss? was würde ich denn unterm strich bekommen? Wie berechnet sich der Mehrbedarf? Ich blick zur Zeit echt nicht durch. Wenn ich wohngeld beantragen würde und dann noch alg II für mein kind........aber im endeffekt, kommt da auch nix weiter raus. Es ist mir ein Rätsel, wie das sein kann, dass ausgerechnet diese Leute, die es am nötigsten brauchen und sich auch noch kümmern.....vollzeit arbeiten, weit unter dem existensminimum liegen und damit quasi fast verhungern. Bei meiner Freundin ist haargenau der gleiche Fall, sie bekommt auch nichts. Bis Mitte des Monats ist ihr Sohn bei ihr und das muss sie ihn zum Papa geben, weil sie nichts mehr im kühlschrank hat. Normal ist das nicht, jeder andere bekommt unterstützung............ |
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#4
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| Du hast den Unterhalt in der Rechnung vergessen. |
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#5
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| stimmt, den hab ich vergessen. Ändert aber nichts, ich hab dennoch eine Unterdeckung von knapp 200 €. Unabhängig davon........wer gibt mir denn erstmal eine Wohnung, wenn ich keine deckenden Einnahmen habe? Ich weiß nicht wie ich aus dem Teufelskreis rauskomme. Ich kann doch erst beantragen, wenn ich in einer neuen Wohnung bin und um das zu riskieren, muss ich und auch der Vermieter wissen, ob ich die Wohnung überhaupt bezahlen kann. Das i mein Problem. |
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#6
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| Ich kann Deine Verzweiflung nachvollziehen; mir ging es da genauso. Ausbildung (nach Unterbrechung) als Alleinerziehende weitergemacht und gelebt von 505,- € Ausbildungsvergütung + 154,- € Kindergeld + 127,- € Unterhaltsvorschuss + 33,- € Wohngeld Meine Wohnung kostete 303,- € kalt + 180,- € NK, Fahrtkosten von 55,- €, 128,- € Kindergarten, Bücher etc. pp Unterm Strich blieb nix und jetzt bin ich zwar ausgebildete Groß- und Außenhandelskauffrau, dafür aber völlig überschuldet und warte auf einen Termin beim Schuldnerberater (11 Monate Wartezeit). Mir wurde von einer ARGE-Mitarbeiterin wortwörtlich gesagt dass dieser Fall vom gesetzgeber nicht vorgesehen ist und schlichtweg "vergessen" wurde. Im Nachhinein stellte sich raus, dass das nicht ganz richtig ist. Es gibt das Sozialamt das noch Unterstützen kann. Es gibt Stellen an die Du Dich wenden kannst, wo Dir als Alleinerziehende von erfahrenen Mitarbeitern (Caritas, Diakonie, Sozialarbeiter etc.) durch den Behördenwahnsinn geholfen wird. Leider habe ich persönlich die Erfahrung gemacht, dass einem bei Nachfrage bei der ARGE nicht gesagt wird, was Möglich ist und wo man Hilfe bekommen kann. Zumeist wird man einfach weggeschickt mit dem Satz "Für sie sind wir nicht zuständig" und dann steht man da
__________________ Viele Grüße - Jana - Geändert von Jana86 (16.07.2009 um 08:43 Uhr) Grund: Betreuungskosten vergessen ;) |
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#7
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| Vergleiche doch nicht Läuse mit Flöhen. Es ist rechtlich ein Unterschied, ob man eine Erst- oder eine Zweitausbildung macht. Die junge Dame hier macht eine Zweitausbildung und da ist es nunmal gesetzgeberisch nur in Ausnahmefällen vorgesehen, dies überhaupt staatlicherseits zu fördern. Normalerweise sollte ja auch eine Ausbildung reichen und dann kann man arbeiten. Die Fragestellerin hier könnte Wohngeld beantragen. Das wars. Sie selbst ist und bleibt vom ALG 2 ausgeschlossen. Turtle |
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