| |
| |||||||
| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| hallo habe eigentlich 2 fragen . die erste ist möchte mich von meinem mann trennen habe 2 kinder im alter von 6jahren und 16 jahre wie soll ich am besten vorgehen beim rechstanwalt habe ich nächste woche mein termin habe mir jetz einen neuen girokonto eröffent geld geht aber auf mein gemeinsamen konto ich fahre nämlich noch zu kur am 26.01 dann habe ich wieder kein geld mein mann droht deinen sohn werf ich raus wenn du weg bist u.s.w. nur die arge hat ja darauf bestanden das ich fahren muss es geht mir gesundheitlich nicht so gut (krebserkrankung) was soll ich jetzt bloss machen? meine zweite frage ist was würde mir und meinen kinder zustehen ?es macht mich so fertig wieder von null anzufangen nur es geht nicht mehr . |
|
#2
| |||
| |||
| Als erstes gehst Du bitte zum Jugendamt, schilderst dort Dein Problem und sprichst die Drohung Deines Mannes an ( Kind aus der Wohnung werfen) . Dann gehst Du zur Arge und teilst dort mit, das die Bedarfsgemeinschaft mit deinem Mann nicht mehr besteht da Du in Trennung lebst. Du beantragst für Dich und Deine Kinder, als eigene Bedarfsgemeinschaft geführt zu werden und euer ALG II soll auf Dein Konto überwiesen werden (Änderungsmitteilung) Dein Mann hat im übrigen nicht das Recht Dich oder Deine Kinder aus der gemeinsammen Wohnung zu werfen. Auch bei Trennung könnt ihr als zwei Haushaltsgemeinschaften in einer Wohnung leben. Wenn Du vorhast Dir mit Deinen Kindern eine eigene Wohnung zu suchen bekommst Du von der ARGE ganz normal den Regelsatz für euch plus angemessene Miete. Wenn die Situation mit Deinem Mann eskaliert, zögere nicht die Polizei zu rufen. Die verweisen ihn, nach neuem Recht zur Not sogar aus der Wohnung. Anschließend sofort zum Rechtsanwalt, der hilft dabei zu erwirken, das Dein Mann die gemeinsame Wohnung nicht mehr betreten darf. Aber wie gesagt, als erstes zum Jugendamt und darum bitten das sie über die Familienhilfe, darauf achten, das Deinen Kindern während Deiner Abwesenheit nichts passiert. Und dann fahre zu Kur. Ich glaube die hast Du in Deiner Situation jetzt bitter nötig. Gruß Edelnuss |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Neue Wohnung nach Trennung; Erstausstattung | Mahlzeit | einmalige Beihilfen | 23 | 16.01.2009 16:19 |
| Trennung, Wohnung, Erstausstattung, Reihenfolge? | ronny | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 4 | 14.01.2009 06:14 |
| 2personen,wieviel qm und kaltmiete... | maipi | Kosten der Unterkunft | 13 | 08.01.2009 18:21 |
| trennung, zu welchen amt muß ich zuerst ? | maipi | Kosten der Unterkunft | 16 | 05.01.2009 09:50 |