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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Immer wenn meine volljährige Tochter und ich hier Krach haben, sagt sie: ich ziehe zu meinem Vater. Da sie ja noch zur Schule geht, erhält sie von ihm Unterhalt. Wenn sie jetzt wirklich zu ihm ziehen sollte, müsste ich ja Unterhalt zahlen. Doch das kann ich ja nicht mit Harzt IV. Denke das mein Ex dann auch die Zahlung für die jüngere Tochter einstellen wird, für die er ja weniger bezahlt. Also bleibt dann noch eine Differenz die ich ihm schulden würde. Vielleicht kann mir einer sagen, wie die ARGE das dann rechnen würde. Hätte meine jüngere Tochter damm immer noch Einkünfte an Unterhalt, obwohl sie dann nichts mehr erhält???? |
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#2
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| Unterhaltsansprüche sind nicht aufrechenbar. Sollte der Vater der Kinder, dem einen Kind den Unterhalt vorenthalten, weil du nicht leistungsfähig bist für das andere Kind, macht er sich strafbar. |
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