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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 02.03.2010, 17:22
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Registriert seit: 02.03.2010
Beiträge: 3
Standard Tochter schwanger

Hallo zusammen,
ich bin neu in dem Forum, mit folgender Frage:
Meine Tochter(20 Jahre), ist schwanger. Sie lebt mit mir, meinem Freund und meiner 15jährigen Tochter zusammen. Beruflich macht Sie nichts, da Sie im Sommer erneut Schule machen wollte. Ich und mein Partner stehen beide im Berufsleben, kann meine Tochter Hartz IV bekommen?
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  #2  
Alt 02.03.2010, 19:24
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.309
Standard

Was ist mit dem Vater des Kindes?
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 03.03.2010, 00:32
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Registriert seit: 21.06.2009
Beiträge: 92
Standard

Ich denke, spätestens wenn das Kind da ist, bildet die Tochter mit dem Enkel eine eigene Bedarfsgemeinschaft, muss also nicht von ihren Eltern komplett finanziert werden. Es kann also sehr wohl ein Anspruch bestehen. Elterngeld wird bis zu 300 € (1Jahr) / 150 € (2 Jahre) nicht als Einkommen angerechnet.

Der Vater ist ihr und dem Kind zum Unterhalt verpflichtet.
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  #4  
Alt 03.03.2010, 08:01
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.03.2010
Beiträge: 3
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Der Vater des Kindes weiß noch nichts.Wir wissen auch erst seit Freitag von der Scgwangerschaft.
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  #5  
Alt 03.03.2010, 12:27
Benutzerbild von onkel moe
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Registriert seit: 06.01.2010
Beiträge: 232
Standard ...

Zitat:
Zitat von woodchen Beitrag anzeigen
Der Vater des Kindes weiß noch nichts.Wir wissen auch erst seit Freitag von der Scgwangerschaft.
Dann solltet Ihr dem Gutsten mal ein Wort davon gönnen, das er bald Papa wird und schonmal ein wenig von seinem Lohn / Gehalt zurücklegen darf.

Unterhaltsrechtlich steht der Herr Papa nämlich zumindest (!) in der Zeit von 6 Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen nach der Geburt und für die Entbindungskosten gerade (§ 1615 l BGB). Sofern der werdende Vater sozialversicherungspflichtig arbeitet, kann der / die Kleine über ihn familienkrankenversichert werden.

Sofern der werdende Papa keiner entlohnten Tätigkeit nachgeht oder von Unterhalt nix wissen will, rate ich zum Gang ins Jugendamt, wo Deine Tochter eine Beistandschaft einrichten und ggf. Unterhaltsvorschuss bekommen kann.

Das so auf die Schnelle von mir.
__________________
"The first Thing we do, let's kill all the Lawyers"
(William Shakespeare)
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"Häh? Wer? Was? Wie? Wo? Wovon reden sie überhaupt? Wieso? Was? Wie bitte? Ich versteh nicht..."
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  #6  
Alt 03.03.2010, 12:33
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
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Und auch für die werdende Mama muss er Unterhalt zahlen, auch wenn sie nicht verheiratet sind.
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Mandy

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  #7  
Alt 03.03.2010, 12:37
Benutzerbild von onkel moe
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Registriert seit: 06.01.2010
Beiträge: 232
Standard Völlig richtig...

... hatte ich vergessen zu schreiben. Sorry.
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  #8  
Alt 03.03.2010, 12:38
Benutzerbild von Mandy
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Beiträge: 6.309
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Steht aber auch in dem von Dir genannten §.
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Grüsse,

Mandy

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  #9  
Alt 03.03.2010, 19:59
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Beiträge: 323
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Aber zuerst kann sie mal ab sofort einen Antrag auf ALG2 stellen,dass habt ihr doch glatt vergessen zu erwähnen.
Das der Herr Papa zur Kasse gebeten wird hätten die lieben Argemitarbeiter der Mama dann auch schon erzählt.
Aber wie bereits Onkel Moe schrieb steht der Herr Papa ab 6 Wochen vor Entbindungstermin finanziell grade,und was ist bis dahin?
Das hätte in die Antworten vielleicht auch mal erwähnt werden können.
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  #10  
Alt 03.03.2010, 20:00
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.309
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Na bloß gut, dass wir Dich haben.....
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Grüsse,

Mandy

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