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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo zusammen, ich bin neu in dem Forum, mit folgender Frage: Meine Tochter(20 Jahre), ist schwanger. Sie lebt mit mir, meinem Freund und meiner 15jährigen Tochter zusammen. Beruflich macht Sie nichts, da Sie im Sommer erneut Schule machen wollte. Ich und mein Partner stehen beide im Berufsleben, kann meine Tochter Hartz IV bekommen? |
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#2
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| Was ist mit dem Vater des Kindes?
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Ich denke, spätestens wenn das Kind da ist, bildet die Tochter mit dem Enkel eine eigene Bedarfsgemeinschaft, muss also nicht von ihren Eltern komplett finanziert werden. Es kann also sehr wohl ein Anspruch bestehen. Elterngeld wird bis zu 300 € (1Jahr) / 150 € (2 Jahre) nicht als Einkommen angerechnet. Der Vater ist ihr und dem Kind zum Unterhalt verpflichtet. |
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#4
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| Der Vater des Kindes weiß noch nichts.Wir wissen auch erst seit Freitag von der Scgwangerschaft. |
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#5
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| Zitat:
Unterhaltsrechtlich steht der Herr Papa nämlich zumindest (!) in der Zeit von 6 Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen nach der Geburt und für die Entbindungskosten gerade (§ 1615 l BGB). Sofern der werdende Vater sozialversicherungspflichtig arbeitet, kann der / die Kleine über ihn familienkrankenversichert werden. Sofern der werdende Papa keiner entlohnten Tätigkeit nachgeht oder von Unterhalt nix wissen will, rate ich zum Gang ins Jugendamt, wo Deine Tochter eine Beistandschaft einrichten und ggf. Unterhaltsvorschuss bekommen kann. Das so auf die Schnelle von mir.
__________________ "The first Thing we do, let's kill all the Lawyers" (William Shakespeare) ____________________________________________ "Häh? Wer? Was? Wie? Wo? Wovon reden sie überhaupt? Wieso? Was? Wie bitte? Ich versteh nicht..." ![]() |
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#6
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| Und auch für die werdende Mama muss er Unterhalt zahlen, auch wenn sie nicht verheiratet sind.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#7
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| ... hatte ich vergessen zu schreiben. Sorry.
__________________ "The first Thing we do, let's kill all the Lawyers" (William Shakespeare) ____________________________________________ "Häh? Wer? Was? Wie? Wo? Wovon reden sie überhaupt? Wieso? Was? Wie bitte? Ich versteh nicht..." ![]() |
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#8
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| Steht aber auch in dem von Dir genannten §.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#9
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| Aber zuerst kann sie mal ab sofort einen Antrag auf ALG2 stellen,dass habt ihr doch glatt vergessen zu erwähnen. Das der Herr Papa zur Kasse gebeten wird hätten die lieben Argemitarbeiter der Mama dann auch schon erzählt. Aber wie bereits Onkel Moe schrieb steht der Herr Papa ab 6 Wochen vor Entbindungstermin finanziell grade,und was ist bis dahin? Das hätte in die Antworten vielleicht auch mal erwähnt werden können. |
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#10
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| Na bloß gut, dass wir Dich haben.....
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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