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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo Eine Bekannte von mir ist am 10. August für 2 Wochen in den Urlaub gefahren. Direkt am 11. August kam ein Schreiben vom Arbeitsamt für einen Termin am 17. August. Diesen Termin konnte sie nicht wahrnehmen, da sie ja bereits im Urlaub war und keine Kenntnis von dem Schreiben bzw. dem Termin hatte. Den Urlaub hatte sie beim Arbeitsamt nicht angemeldet. Das Arbeitsamt möchte nun die Gründe für ihr Fernbleiben erfahren und droht mit einer Sanktion von 10 %. Gibt es Möglichkeiten die Sanktion zu vermeiden ? Viele Grüße an alle |
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#2
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| Nein. Sie hat gegen die Ortsabwesenheitsregelung verstoßen und wird für die 2 Wochen auch keinen Anspruch auf Leistungen haben.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#3
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| sie hätte Ortsabwesenheit anmelden können. Hat sie nicht, also Sanktion und völlig gerechtfertigt |
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#4
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__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#5
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| Sie kann es sich jetzt aussuchen: Die 10% Sanktion für 3 Monate wegen unentschuldigtem Versäumen des Meldetermins kassieren oder aber für die 14 Tage ungenehmigte OAW keinen Leistungsanspruch zu haben und das volle Geld zurückzahlen zu müssen. So oder so: ans Geld gehts immer. Und das völlig zu Recht. NIEMAND, der in Arbeit steht, kann mal eben so einfach 14 Tage Urlaub machen OHNE ZUSTIMMUNG!!!! Ich empfinde die Nachfrage hier, ob das zu umgehen ist, schlichtweg als Frechheit und Zumutung! Turtle |
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#6
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| Diese Frage finde ich auch völlig überflüssig! Denn jeder Mensch weiß doch, das man nicht ohne Zustimmung in den Urlaub fahren darf! Das geht ja nicht mal beim Arbeitgeber. Und wenn man sich als HartzIV Empfäger auch noch Urlaub leisten kann, dann kann man ja auch die 10% Sanktion verkraften |
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