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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 26.10.2009, 21:17
Benutzer
 
Registriert seit: 24.04.2009
Beiträge: 41
Standard Teilzeitjob wird wie angerechnet?

Hallo,

ich beziehe momentan ALGII ohne zusätzliches Einkommen und mache derzeit eine Weiterbildung.
Nun beabsichtige ich parallel zur Weiterbildung (die läuft in Teilzeit) einen Teilzeitjob anzunehmen.
Preisfrage: Wieviel bleibt übrig?
Es gibt einen Freibetrag von 100,00 Euro, sonst wird alles abgezogen?
Letztens im TV habe ich was von 80% gehört.

Wer kann mir Genaueres sagen?
Danke im voraus.

Grüße Kerstin
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  #2  
Alt 26.10.2009, 23:33
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 1.122
Standard

Hi,

eine Pauschale von 100 € bleibt immer anrechnungsfrei,

vom übersteigenden Betrag bis 800 € bleiben nochmals 20 % frei, von 801 - 1200 € noch 10 %.

Der Rest wird auf ALG II angerechnet, d.h. abgezogen.

Mit Hilfe dieses Einkommensrechners können Sie ermitteln, wie viel von Ihrem Einkommen auf Ihr Arbeitslosengeld II angerechnet wird.

Bitte geben Sie Ihre Daten ein, die Angaben sind jeweils Monatsbeträge.

Einkommensrechner
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect
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  #3  
Alt 27.10.2009, 06:05
Benutzer
 
Registriert seit: 24.04.2009
Beiträge: 41
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Dankeschön!
Ist ja irre, wie wenig abgezogen wird. Hätte ich schon früher wissen sollen.....

Grüße Kerstin
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  #4  
Alt 27.10.2009, 06:43
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.842
Standard

Zitat:
Zitat von Kerstin111 Beitrag anzeigen
Dankeschön!
Ist ja irre, wie wenig abgezogen wird. Hätte ich schon früher wissen sollen.....

Grüße Kerstin
Hast du denn nicht das Merkblatt gelesen? Dort ist es auf Seite 38 erläutert.

http://www.arbeitsagentur.de/zentral...att-Alg-II.pdf
__________________
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  #5  
Alt 27.10.2009, 06:50
Benutzer
 
Registriert seit: 24.04.2009
Beiträge: 41
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Ich gestehe: Nein.
Wobei ich glaube, dass es nicht nur mir so geht.
Die Politik (oder die ARGE) sollte ihre guten Gesetze besser "verkaufen".
Es lohnt sich durchaus arbeiten zu gehen. Nicht, dass ich
grundsätzlich daran gezweifelt hätte, aber jetzt während der
Weiterbildung dachte ich zunächst schon: hm, Doppelbelastung wofür?

Grüße Kerstin
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  #6  
Alt 27.10.2009, 07:06
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.842
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Zitat:
Zitat von Kerstin111 Beitrag anzeigen
Ich gestehe: Nein.
Das ist aber gefährlich. Auf dem Antrag unterschreibst du nämlich, dass du das Merkblatt erhalten und zur Kenntnis genommen hast. Bei Bußgeld-oder Strafverfahren wegen Überzahlung aufgrund nicht gemeldeter Tatsachen/Änderungen kann man sich dann nicht auf Unwissenheit berufen.
__________________
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