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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 30.09.2009, 06:36
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Registriert seit: 30.09.2009
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Frage Suche nach Alternative zur Harz 4


Ein nettes Hallo in die Runde,


ich habe einige interessante Beiträge gelesen und finde es toll, dass Sachbearbeiter außerhalb ihrer Arbeitszeit sich noch die Zeit und Nerven nehmen, um sich mit Fragen und Problemen Hilfsbedürftiger zu befassen.

Jetzt zu mir. Ich bin 29 Jahre alt und beziehe seit April 2009 kein ALG I mehr. Ich habe mich seit dem mit meinen Ersparnissen, die aber deutlich unter der Freibetragsgrenze für Schonvermögen liegen über Wasser gehalten. Leider sind diese langsam verbraucht. Desto dringender suche ich nach einer Alternative zu ALG II.

Natürlich wäre die einfachste Alternative, eine Arbeit zu finden. Darum bemühe ich mich auch sehr. Leider bisher ohne nennenswerten Erfolg. Dies kann man in erster Linie auf eine längeranhaltende Krankheit zurückführen.

Um meine Lage etwas genauer zu verdeutlichen ein paar Eckdaten:

Ich lebe mit meinen Freund zusammen, der ein ausländischer Student ist und zur Zeit einen 400,- Euro Job ausübt. Es liegen sonst keine weiteren regelmäßigen Einkünfte vor.

Wir leben zwar erst seit August 2009 in einer gemeinsamen Wohnung und haben getrennte Konten etc., aber da wir eine ernsthafte Beziehung mit der langfristigen Absicht zu heiraten führen, würde ich einer Einstufung als BG nicht widersprechen.

Laut dem ALG II Rechner liegt nach Anrechnung des 400,- Euro Jobs (abzüglich Freibetrag , Versicherungspauschale und Studenten SV-Beitrag zur KV) der gemeinsame Bedarf bei 901,20 Euro.

Davon muss ich den Anteil von meinen Freund abziehen, da er als Vollzeitstudent von ALG II Anspruch ausgeschlossen ist.

Somit liegt laut meiner Berechnung mein Bedarfsanteil bei 523,10 Euro.
( 323,10 Euro Regelleistung + 200 Euro KdU*)

* 300,- Euro Kaltmiete
+ 100,- Euro Nebenkosten (inklusive Heizkosten, aber ohne Warmwasser, Strom etc.)
= 400,- Euro KdU
/ 2 Personen
= 200 KdU


Es besteht kein Anspruch auf einen Zuschlag aufgrund des vorherigen Bezuges von ALG I, da dieser leicht unter dem Harz 4 Niveau lag. (Übte neben des Bezuges noch einen 400,- Euro Job aus, der leider nicht mehr besteht).

Jetzt zu meinen eigentlichen Anliegen. Bis ich eine Arbeit gefunden habe, suche ich nach einem Weg um nicht ALG II beziehen zu "müssen".

Ich habe von der Möglichkeit gelesen, dass man die Unterhaltszahlungen an eine hilfsbedürftige Person als außergewöhnliche Belastung bis zu 7.680,- Euro pro Jahr von der Steuer absetzen kann.

Leider kommt diese Option bei meinen Freund aufgrund seiner geringen Einkünfte nicht in Frage.

Da diese Variante nicht geht, habe ich eine andere ins Auge gefasst. Mein Bruder, der leider 340 km entfernt wohnt, hat ein verhältnismäßig hohes Einkommen und wäre im Falle der Absetzungsmöglichkeit bereit, mich monatlich mit 640,- Euro zu unterstützen. Leider weiß ich nicht, ob die Möglichkeit der Absetzung als außergewöhnliche Belastung auch bei Geschwistern besteht, die keine Haushaltsgemeinschaft bilden.

Eine weiter Variante:

Wenn die steuerliche Absetzbarkeit nicht möglich ist, da die Unterstützung auf freiwilliger Basis beruhen würde und keine zwangsläufige Aufwendung darstellt, wäre mein Bruder bereit, mir monatlich ca. 350,- Euro (höchstens 400,- Euro) auszuleihen, mit der Vereinbarung dieses zinslose Überbrückungsdarlehen bei Aufnahme einer Arbeit wieder in kleinen Raten zurückzuzahlen.

Bei dieser Variante würde ich aber trotzdem unter meinen Bedarf liegen. Zu meinem „normalen“ Bedarf von 523,- Euro, muss ich noch die 140,- Euro für die monatlichen freiwilligen KV-Beiträge hinzurechnen. Mein tatsächlicher Bedarf liegt somit bei 663,- Euro.

Jetzt zu meiner Idee. Wäre es möglich, dass ich trotz fehlenden Erwerbseinkommens Wohngeld beantragen könnte? Könnte ich die finanzielle Unterstützung meines Bruders als sonstige Einkünfte angeben, oder ist das Wohngeld ausschließlich an Erwerbseinkommen gekoppelt und somit würde ich durch die Plausibilitätsprüfung durchfallen?

Wenn ich Unterstützung seitens meines Bruders erhalte und eventuell noch Wohngeld bekommen würde, könnte ich zusätzlich einen Antrag auf Übernahme, bzw. Zuzahlung der KV-Beiträge stellen, ohne Anspruch auf ALG II geltend machen zu „müssen“?

Kann mir jemand weiter helfen?

Bedanke mich ganz herzlich im Voraus.

Liebe Grüße,
Clara
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  #2  
Alt 30.09.2009, 06:59
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Beiträge: 2.744
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Ich bin mir zwar nicht ganz sicher, aber da Dein Bruder Dir nicht unterhaltspflichtig ist (er ist ja nicht in gerader Linie mit Dir verwandt), würde das Finanzamt die Zahlungen mit Sicherheit nicht berücksichtigen.

Wohngeld kannst Du beantragen, auch wenn das niedriger als ALG II ist. In diese Richtung gibt es ein Wahlrecht. Und wenn Du durch die KV/PV-Beiträge bedürftig wirst, kannst Du bei der Arge Zuschüsse beantragen. Das wäre dann auch kein ALg II. Das wird aber nur funktionieren, wenn Du tatsächlich mit den Zahlungen Deines Bruders und Wohngeld Deinen sonstigen Bedarf decken kannst (323,00 EUR plus halbe Miete), was aber so aussieht, wenn Dein Bruder Dir tatsächlich monatlich über 600,00 EUR leiht, bei 300,00 EUR siehts knapp aus, ich glaube der Max-Betrag bei Wohngeld liegt bei 160,00 EUR oder so.

Wäre es nicht sinnvoller, wenn Du Dir einen Midijob suchst (ab 401,00 EUR)? Dann bist Du sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
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  #3  
Alt 30.09.2009, 08:54
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Registriert seit: 30.09.2009
Beiträge: 13
Beitrag Danke

Danke für die schnelle und informative Antwort. Natürlich möchte ich in erster Linie eine sozialverischerungspflichtige Beschäftigung finden. Leider gestaltet sich die Suche aufgrund meiner Erkrankung (zwei Bandscheibenvorfälle, der letzte ist noch recht akut) in meinen zuletzt erlernten Beruf als Altenpflegerin als recht schwierig. Als weiteres habe ich Bürokauffrau gelernt, die Berufsausbildung liegt leider schon 8 Jahre zurück und über nennenswerte Berufserfahrung im kaufmännischen Bereich verfüge ich nicht. Als ich während der Zeit des ALG I Bezugs mit meinen damaligen Fallmanager über mögliche berufliche Alternativen sprach, verwies er mich immer wieder auf meine Erstausbildung, die gerade in meinen Fall eine sinnvolle Alternative zur der Tätigkeit als Altenpflegerin wäre . Damit hat er auch recht, nur waren leider die bisherigen Bemühungen im kaufmännischen Bereich eine Stelle zu finden nicht erfolgreich. Wieweit es an meiner Person scheitert, oder an Umständen auf die ich keinen direkten Einfluss nehmen kann, kann ich objektiv nicht beurteilen. Aus meiner Sicht, gebe ich mir große Mühe, aber vielleicht begehe ich bei der Arbeissuche doch Fehler, die ich nur nicht bemerke.

Zitat:
Zitat von Vegas Beitrag anzeigen
Wohngeld kannst Du beantragen, auch wenn das niedriger als ALG II ist. In diese Richtung gibt es ein Wahlrecht. Und wenn Du durch die KV/PV-Beiträge bedürftig wirst, kannst Du bei der Arge Zuschüsse beantragen. Das wäre dann auch kein ALg II.Ich glaube der Max-Betrag bei Wohngeld liegt bei 160,00 EUR oder so.
Danke insbesondere für diese Informationen. Da wir recht bescheiden leben, reichen uns neben der Abdeckung der Fixkosten in Höhe von 640,- Euro (für Miete, Strom, Beiträge zur KV, etc.), ca. 350,- Euro für den weiteren Lebensunterhalt aus. Somit haben wir einen durschnittlichen Gesamtbedarf von ca. 1.000,- Euro.

Wenn ich Wohngeld in Höhe von 160,- Euro erhalten würde und noch eine Zuzahlung zur KV, würde unserer selbst zu deckender Gesamtbedarf auf 690,- Euro sinken. 400,- Euro werden durch den Aushilfsjob meines Freundes gedeckt, somit müsste ich „nur“ noch ein monatliches Überbrückungsdarlehen von 300,- Euro von meinen Bruder in Anspruch nehmen. Vielleicht finde ich in absehbarer Zeit doch noch zumindest wieder einen 400,- Euro Job.

Ich hoffe, es klappt.

Danke nochmal für die schnelle und informative Antwort.

Alles Gute,
Clara
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