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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 29.07.2009, 08:17
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Beiträge: 9
Standard Studium, Harz 4, Privatinsolvenz, Selbständig & allein erziehend

Guten Morgen liebe Leserinnen und liebe Leser,

mit 37 Jahren haben ich mich für ein Studium entschieden. Dieses Studium ist die Grundlage für meine Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Die Auftraggeber möchten einfach eine pädagogische Ausbildung/Studium sehen, wenn ich weiterhin meine Seminare geben möchte. Somit habe ich aktuell den Harz 4 Antrag einreichen müssen. Voller Scham habe ich meine Unterlagen auf den Tisch der Sachbearbeiterin gelegt und mit Tränen in den Augen den Raum verlassen. Das ist mir aller nur peinlich. Schließlich möchte ich alleine für mein Kind sorgen und mich nicht als Bettlerin fühlen.

Da leider keine Einkünfte zu verzeichnen sind, haben mein Kind und ich aktuell nur das Kindergeld und das Kindesunterhalt

Darf ich denn überhaupt mit Harz 4 studieren?
Steht mir/uns Bafög oder ähnliches zu?
Was passiert, wenn ich Privatinsolvenz anmelden muss?

All diese Fragen machen mich wahnsinnig. Bewerbungen kommen (wenn überhaupt) permanent mit ner negativen Antwort zurück. Keine Arbeit, keine eigene Grundsicherung, Erwartungen aus allen Seiten und Verantwortung in alle HImmelsrichtungen. Ich bin völlig erschöpft.

Über jede Antwort, die mich weiterbringt, freue ich mich. Dankeschön schon mal im Voraus.

Mit sonnigen Grüßen, Kröte
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  #2  
Alt 29.07.2009, 08:24
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
Standard

Zitat:
Zitat von Kröte72 Beitrag anzeigen
Somit habe ich aktuell den Harz 4 Antrag einreichen müssen.
Und wovon hast du bisher gelebt?

Zitat:
Voller Scham habe ich meine Unterlagen auf den Tisch der Sachbearbeiterin gelegt und mit Tränen in den Augen den Raum verlassen.
Ein wenig sehr theatralisch.

Zitat:
Darf ich denn überhaupt mit Harz 4 studieren?
Üblicherweise sind Studenten vom ALGII-Bezug ausgeschlossen.

Zitat:
Steht mir/uns Bafög oder ähnliches zu?
Das weißt du noch nicht? Eigentlich wäre das aber eine rechtzeitig einzuholende Information beim Bafögamt VOR Aufnahme des Studiums.
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  #3  
Alt 29.07.2009, 09:23
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Beiträge: 9
Standard Studium, Harz 4, Privatinsolvenz, Selbständig & allein erziehend

Guten Morgen Grubenpony,

was wird das hier? Ich habe ganz höfliche Fragen gestellt und erwarte einfach höfliche Antworten und keine Vorwurfshaltungen!

Da man ja als Vorbild dienen sollte, fange ich mal damit an

2005 habe ich mich mit meiner Kommunikationsagentur für Kinder und Jugendliche Selbständig gemacht. Sie lief am Anfang auch sehr gut. Die Aufträge kamen rein. Die Schulen finden es bis heute auch noch sehr gut. Das Konzept ist nachahmenswert. WDR, Radio und Zeigung haben sich am Anfang auf meine Arbeit gestürzt.....dennoch werden Stimmen lauter, die nach einer pädagogischen Ausbildung fragen. Die habe ich nicht. Ich habe meine Ausbildung zur Bürokauffrau in einem Aus- und Weiterbildungsstätte für Erwachsenenbildung gemacht. Hier habe ich alles von pike aus gelernt. Wir haben Rhetorkkurse, Zeit,- Selbst-, Konfliktmanagement, Bewerbungstrainings.....angeboten. Deutschlandweit mit Erfolg.

Meine Auftraggeber drängen nun immer mehr dazu, diese Grundlage nachzuholen. Das wollte ich jetzt machen.

Keine Aufträge, kein Geld. Meine Ersparnisse haben wir mittlerweile aufgebraucht. Schließlich sind die Aufträge nicht von heute auf morgen weggeblieben. Hinzu kommen unerwartete Investitionen wie Autounfall mit Totalschaden, eine hinreissende Tochter, die auch alleine erzogen werden möchte, eine gemietete Wochnung, worin ich meine Seminare für Privatpersonen anbieten wollte (alles unter einem Dach), kam nie zustande, da der Vermieter nach zweimaligen einem Rohrbruch

Auf die Aussage mit der Theatralik gehe ich mal bewusst nicht ein. Sie würde offensichtlich keinen Sinn machen. Also, solltest Du konstruktive Kritik haben oder mir gar in meinen Fragen weiterhelfen können, würde ich mich sehr freuen.

Dankeschön.

Liebe Grüße, Kröte72
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  #4  
Alt 29.07.2009, 09:50
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.217
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Zitat:
Zitat von Kröte72 Beitrag anzeigen
Ich habe ganz höfliche Fragen gestellt und erwarte einfach höfliche Antworten und keine Vorwurfshaltungen!
Und ich habe dir auch schon geantwortet. Das du das als Vorwurfshaltung empfindest, liegt vielleicht an meiner mangelnden Rhetorikausbildung und den dadurch wenig ausschweifenden Beiträgen meinerseits.

Und Nachfragen zum besseren Verständnis sind doch wohl gestattet? Wenn eine 37-jährige alleinerziehende Frau sich bereits zu einem Studium entschlossen hat (siehe dein ET), dann kann man erwarten, dass sie sich auch schon über ihren Lebensunterhalt (hier Anspruchberechtigung Bafög) Gedanken gemacht hat.
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  #5  
Alt 29.07.2009, 10:03
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Zu den (wohl bei der TE nicht vorliegenden) Anspruchsvoraussetzungen:

BAföG 2008: § 10 Alter
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  #6  
Alt 29.07.2009, 10:07
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Wenn man von einem Normalfall ausgeht dürfte Dir weder Bafög (Altersgrenze) noch ALG2(ein Härtefall dürfte zu Beginn eines Studiums nicht bestehen) zustehen.

Deinem Kind könnte je nach Alter, 1/2 Miethöhe, Unterhalt entweder ergänzend ALG2 oder aber Wohngeld zustehen.
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  #7  
Alt 29.07.2009, 11:42
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Warum steht kein BAföG zu? Diese Frage ist zu klären.

Wenn der Studiengang im Prinzip BAföG-fähig ist, dann sieht's ganz trübe aus - kein ALG II, kein BAföG wegen Alter.

Ist der Studiengang aber nicht BAföG-fähig, dann muss man genauer schauen. Wenn es sich nicht um ein Vollzeitstudium handelt, dann könnte doch durchaus ein ALG II Anspruch gegeben sein.
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  #8  
Alt 29.07.2009, 12:02
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von Clownfisch Beitrag anzeigen
Warum steht kein BAföG zu?
Das weiß sie ja gar nicht, das ist unsere Vermutung aufgrund ihres Alters. Hinsichtlich der Ausbildung hat sie ja offenbar keine Ahnung ob förderfähig oder nicht.

Mal interessehalber: Was würde vordergründig für bzw. gegen den Bezug von ALGII entscheiden, wenn Bafög aufgrund des Alters nicht gewährt werden würde UND der Studiengang nicht förderfähig ist?
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  #9  
Alt 29.07.2009, 12:50
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Wenn der Studiengang nicht förderfähig ist, spricht nach meiner Einschätzung überhaupt nichts gegen einen ALG II Bezug. Allerdings muss dann eben auch neben dem Studium gewährleistet sein, dass die Bemühungen, den Bezug zu beenden, in vollem Umfang durchgeführt werden. Also Bewerbungen schreiben, sich bei den allseits so beliebten Maßnahmen "fortbilden" lassen etc. etc.
Ich schreib so negativ über die Maßnahmen - ich hab so etwas seinerzeit auch mitmachen "dürfen", etwas derart Sinnloses und eine derartige Geldverschwendung hab ich selten gesehen. Man wollte mir Grundbegriffe der englischen Sprache vermitteln - ARGE war aber durchaus bekannt, dass ich 16 Jahre im Ausland mit englischen und australischen Firmen gearbeitet hab und Übersetzerdiplom für Englisch hab. Proteste beim SB und der Geschäftsleitung brachten nur ein ziemlich lapidares: Entweder machen sie das, oder es gibt Sanktion. In diesem Anfängerkurs saß dann auch noch eine englische Muttersprachlerin, für die wäre ein Deutschkurs hilfreich gewesen, aber den bekam sie nicht, trotz Antrag. Also absoluter Schwachsinn das Ganze.
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  #10  
Alt 29.07.2009, 18:52
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Dankeschön für all die Antworten.
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harz 4, selbständig, studium

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