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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, mich interessiert, ob ich nach dem Studium Unterstützung in vorm von Hartz IV beantragen kann, speziell ab welchen Zeitpunkt. Zu meiner Situation: Zur Zeit schreibe ich noch an meiner Diplomarbeit, die ich am 30.9. abgebe, so dass ich dann mit meinem Studium fertig bin!! Offiziell bin ich bereits seit Mai keine Studentin mehr, da ich seit Mai exmatrikuliert bin (nur zur Anmeldung der Diplomarbeit muss man immatrikuliert sein)!! Ich wollte damals schon einen Antrag auf Hartz IV stellen (hatte keinen Bafög-Anspruch mehr). In einer ersten Auskunft sagte man mir, dass dies auch während der Diplomarbeit möglich ist, wenn ich geext bin. Leider hatte sich dies als falsch herausgestellt und ich hatte keinen Anspruch. Nun bin ich am Ende meiner Diplomarbeit angekommen und möchte erneut einen Antrag stellen. Jetzt wurde mir aber gesagt, dass ich vorerst mit einer Ablehnung rechnen muss, da ich den Status einer Studentin habe solange nicht die Note meiner DArbeit feststeht. Leider kann sich die Benotung 6 Wochen hinziehen und rückwirkend hätte ich auch keinen Anspruch. Zwar habe ich einen Minijob (400€), aber das reicht vorne und hinten nicht, zumal jetzt noch Kosten wie Bewerbungskosten, Kosten, um zu meinem Minijob zu gelangen (konnte bis diesen Monat noch meinen Studentenausweis nutzen, da ich trotz Exmatrikulation den Semesterbeitrag gezahlt hatte, aber das fällt ab nächsten Monat weg) und der volle KV-Betrag hinzukommen. Meine Frage ist nun, ob es stimmt, dass ich erst ab dem zeitpunkt der Note einen Anspruch habe. Immerhin bin ich keine Studentin mehr und stehe in den 6 Wochen bereits dem Arbeitsmarkt zur Verfügung!!! Bis September hatte ich wenigstens noch etwas Wohngeld bekommen, aber selbst dieses zusammen mit den 400€ reichen nicht aus, um meine Ausgaben und alle zusätzlichen Kosten zu decken. Falls ich keinen Anspruch für die 6 Wochen habe, habe ich dann wenigstens einen Anspruch in Form eines Darlehens? Ich hoffe, dass mir jemanden helfen kann!!! Im Voraus schon danke für die Antworten!! |
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#2
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| Ich sehe keinen Grund, warum du bei Bedürftigkeit kein ALG 2 bekommen solltest. Turtle |
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#3
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| Danke für die Antwort!! Der Grund, der mir genannt wurde, ist, dass ich für den Arbeitsmarkt nicht verfügbar bin, solange meine Note nicht feststeht, was ich absolut nicht nachvollziehen kann, da ich ja mit Abgabe meiner Diplomarbeit fertig bin. Jetzt habe ich aber nochmal eine andere Frage: Als ich mit meiner Diplomarbeit angefangen hatte, hatte ich mich nach deren Anmeldung exmatrikulieren lassen, da man mir sagte, dass ich dann einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II habe. Und soweit ich weiß, ist die Voraussetzung für einen Anspruch die Hilfsbedürftigkeit und Erwerbsfähigkeit und erwerbsfähig ist man doch, wenn man mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten kann. Jedenfalls als ich dann den Antrag stellen wollte, sagte man mir, dass ich doch keinen Anspruch habe, da ich wegen der Diplomarbeit für den Arbeitsmarkt nicht verfügbar bin. Allerdings habe ich meiner Meinung nach die Voraussetzungen erfüllt. Erstes war ich zu dem Zeitpunkt und bin ich bis jetzt noch hilfsbedürftig und da ich einen Minijob habe und sowieso 3 Stunden am Tag arbeite, war und bin ich auch erwerbsfähig. Jedenfalls konnte ich keinen Antrag stellen. Jetzt habe ich erfahren, dass die Tochter des Freundes meiner Mutter, die auch ihre Diplomarbeit schreibt, Arbeitslosengeld II bekommt. Wie kann es sein, dass man gleiche Sachverhalte unterschiedlich handhabt???? Das kann ich einfach nicht nachvollziehen, dass man hier keinen Antrag stellen kann, aber z.B. in Berlin es möglich ist. |
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#4
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| Hi! Ob du jetzt deinen Abschluss in den Händen hältst oder nicht ist völlig uninteressant. Beim ALG 2 musst du sowieso jegliche zumutbare Arbeit annehmen. Diese Auskunft ist also defintiv falsch. Sobald du dich nicht mehr in einer bafögfähigen Ausbildung befindest, hast du ALG 2 Anspruch, insoweit die sonstigen Kriterien vorliegen (Hilfebedürftigkeit usw.). Das war auch schon während deiner Diplomarbeit so, das Amt hat dir auch hier eine falsche Auskunft gegeben. Turtle |
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#5
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| Turtle, Vorsicht, BAföG, Studium und Co. ist mein Spezialgebiet. ![]() Bis zum Ablegen der letzen Prüfungsleistung ist man dem Grunde nach förderungsfähig, mit oder ohne Immatrikulation. Aber mit Abgabe der Diplomarbeit, sofern keine Verteidigung mehr ansteht, ist die Förderungsfähigkeit erloschen. Ist doch bei betrieblichen Ausbildungen auch so, am Tage nach der Prüfung ist man ausgelernt, ob man jetzt schon seine Note weiß oder gar sein Gesellenzeugnis in der Hand hält. |
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#6
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| Erstmal danke für die Antworten. @Alida Das gleiche wurde mir damals auch erklärt, jedoch habe ich ein konkretes Beispiel, dass es offensichtlich doch möglich ist, neben der Diplomarbeit Arbeitslosengeld II zu bekommen. Sollte das nicht überall einheitlich gehandhabt werden??? Es kann ja nicht sein, dass es bei manchen möglich ist und bei anderen wieder nicht. Ist es sinnvoll, doch noch einen Antrag für diesen Monat zu stellen? Könnte ich gegebenfalls Arbeitslosengeld als Darlehen für diesen Monat beziehen, da ich momentan echt nicht weiß, wie ich meine monatlichen Ausgaben tilgen soll. |
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#7
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| Tja, dein SB hat halt seine Hausaufgaben gemacht. ![]() Eigentlich solltest du das Darlehen als Härtefall erhalten können, es ist ja gerade für solche Fälle vorgesehen. |
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