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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 21.01.2011, 10:20
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Standard Studium, ARGE und Kind

Hallo alle miteinander,

in meinem Freundeskreis ist häufig der Fall aufgetreten, dass den Frauen, die in Elternzeit waren und vom Studium beurlaubt, das ALG II gestrichen wurde. Als Begründung wurden Änderungen im neuen sächsischen Hochschulgesetz genannt, nach denen ein Student auch während eines Urlaubssemesters Leistungen erbringen kann. Kann die ARGE von mir verlangen, dass ich mein Kind mit 6 Monaten in eine Grippe gebe, um mein Studium fortzuführen??? Ich dachte immer, es ist meine Entscheidung, ab wann ich mein Kind betreuen lassen möchte (mal davon abgesehen, dass es viel zu wenig Betreuungsplätze gibt bzw. das mit dem Stillen nicht vereinbar ist). Warum darf eine berufstätige Frau 12 Monate gemeinsam mit dem Kind zu Hause verbringen, von einer Studentin hingegen wird erwartet, nach einem halben Jahr das Studium fortzusetzen. Wie ist eure Erfahrung bzw. wie sieht es rechtlich aus? Hieß es da nicht im GG Art. 3 Abs. 1 "Alle Menschen sind gleich" ??? Danke für eure Hilfe.
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  #2  
Alt 21.01.2011, 10:24
Benutzerbild von Grubenpony
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Standard

Zitat:
Zitat von StudentDD Beitrag anzeigen
in meinem Freundeskreis ist häufig der Fall aufgetreten, dass den Frauen, die in Elternzeit waren und vom Studium beurlaubt, das ALG II gestrichen wurde. Als Begründung wurden Änderungen im neuen sächsischen Hochschulgesetz genannt, nach denen ein Student auch während eines Urlaubssemesters Leistungen erbringen kann. Kann die ARGE von mir verlangen, dass ich mein Kind mit 6 Monaten in eine Grippe gebe, um mein Studium fortzuführen???
Um das beantworten zu können, müsste man die Gesetzesgrundlage kennen, auf die sich die Arge da angeblich beruft.

Es heißt übrigens Krippe, die Grippe ist eine Krankheit.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #3  
Alt 21.01.2011, 11:06
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Ja, natürlich Krippe. Entschuldigung. Dieses ganze Hin und Her ruft eben Grippe-ähnliche Symptome hervor.

Kopie des Schreibens hängt an
Schreiben2.jpg
[IMG]file:///C:/DOKUME%7E1/karl/LOKALE%7E1/Temp/moz-screenshot.png[/IMG]
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  #4  
Alt 21.01.2011, 11:30
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So, dann mal zu deinen Fragen.

Zitat:
Zitat von StudentDD Beitrag anzeigen
Kann die ARGE von mir verlangen, dass ich mein Kind mit 6 Monaten in eine Grippe gebe, um mein Studium fortzuführen???
Die Arge verlangt das gar nicht. So wie ich das sehe, müssen Prüfungsleistungen auch während eines Urlaubssemesters erbracht werden bzw. wenn mehr als ein Urlaubssemester beansprucht wird.
Die Alternative ist, das Studium zu beenden, d.h. eine Exmatrikulation. Dann kann man auch bis zu 3 Jahren Elternzeit nehmen.

Zitat:
Ich dachte immer, es ist meine Entscheidung, ab wann ich mein Kind betreuen lassen möchte.
Es ist deine Entscheidung. Genauso wie es deine Entscheidung war, ein Kind während des Studiums zu bekommen.

Zitat:
Warum darf eine berufstätige Frau 12 Monate gemeinsam mit dem Kind zu Hause verbringen, von einer Studentin hingegen wird erwartet, nach einem halben Jahr das Studium fortzusetzen.
Weil die berufstätige Frau für ihr Elterngeld (=Lebensunterhalt während der Elternzeit) vorher gearbeitet hat.
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  #5  
Alt 21.01.2011, 11:59
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Beiträge: 6
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Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
So, dann mal zu deinen Fragen.



Die Arge verlangt das gar nicht. So wie ich das sehe, müssen Prüfungsleistungen auch während eines Urlaubssemesters erbracht werden bzw. wenn mehr als ein Urlaubssemester beansprucht wird.
Die Alternative ist, das Studium zu beenden, d.h. eine Exmatrikulation. Dann kann man auch bis zu 3 Jahren Elternzeit nehmen.

Warum sollte man sich exmatrikulieren lassen und somit sein Studium abbrechen, wenn man nur noch die Magisterarbeit schreiben muß. Das wäre ja wohl der größte Schwachsinn, den man überhaupt machen kann. Bisher war es auch üblich, dass man während des Urlaubssemesters ALG II bekam, da man laut Bundesausbildungsförgerungsgesetz das Studium ruhen lässt und somit kein BAföG beziehen kann.


Es ist deine Entscheidung. Genauso wie es deine Entscheidung war, ein Kind während des Studiums zu bekommen.

Natürlich ist es meine Entscheidung. Allerdings war der Sachverhalt bisher ein anderer (siehe oben).

Weil die berufstätige Frau für ihr Elterngeld (=Lebensunterhalt während der Elternzeit) vorher gearbeitet hat.
Ich habe auch vorher neben Studium und einem weiteren Kind gearbeitet. Es bekommen nämlich manche Studenten weder BAföG noch von Mutti alles finanziert.

Auf der einen Seite wird immer wieder betont, wie wichtig Akademikerkinder seien, auf der anderen Seite wird es aber den angehenden Akademikern auf diese Art und Weise schwer gemacht.
Bei meinem ersten Kind ging ja auch alles problemlos.
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  #6  
Alt 21.01.2011, 12:04
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Zitat:
Bisher war es auch üblich, dass man während des Urlaubssemesters ALG II bekam, da man laut Bundesausbildungsförgerungsgesetz das Studium ruhen lässt und somit kein BAföG beziehen kann.
So wie ich das gelesen habe, bekommt man immer noch während eines Urlaubssemesters nach Geburt ALGII.
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  #7  
Alt 21.01.2011, 12:21
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Für ein Semester (6 Monate), aber danach? Mit 6 Monaten in die Krippe? Da gibts keine freien Stellen. Man kann aber auch nicht mit dem Kind weiter studieren, da man keine Seminare, Vorlesungen etc. besuchen kann. Und wenn man erst einen Platz für ein 1 1/2 jähriges Kind bekommt?
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  #8  
Alt 21.01.2011, 12:28
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Zitat:
Zitat von StudentDD Beitrag anzeigen
Ich habe auch vorher neben Studium und einem weiteren Kind gearbeitet. Es bekommen nämlich manche Studenten weder BAföG noch von Mutti alles finanziert.

Auf der einen Seite wird immer wieder betont, wie wichtig Akademikerkinder seien, auf der anderen Seite wird es aber den angehenden Akademikern auf diese Art und Weise schwer gemacht.
Bei meinem ersten Kind ging ja auch alles problemlos.
Du machst es Dir doch selber schwer, wenn Du Kinder kriegst ohne mit der Ausbildung fertig zu sein.
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  #9  
Alt 21.01.2011, 12:37
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Zitat:
Zitat von StudentDD Beitrag anzeigen
Für ein Semester (6 Monate), aber danach? Mit 6 Monaten in die Krippe? Da gibts keine freien Stellen. Man kann aber auch nicht mit dem Kind weiter studieren, da man keine Seminare, Vorlesungen etc. besuchen kann. Und wenn man erst einen Platz für ein 1 1/2 jähriges Kind bekommt?
Wen möchtest du jetzt verantwortlich machen für die Probleme, die sich jeder werdenden Mutter in Ausbildung/Studium/Berufstätigkeit stellen? Wenn man sich bewusst für ein Kind entscheidet, sollte man in diese Entscheidung auch mögliche Problemlösungen nach der Entbindung einbeziehen.
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  #10  
Alt 21.01.2011, 14:07
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Es ist schon logisch, dass es nicht einfach ist, alles unter einen Hut zu bekommen. Aber es ist möglich. Man sucht sich doch auch Hilfe, bevor man so eine Entscheidung trifft. Allerdings sind gesetzliche Änderungen eingetreten, die so nicht absehbar waren zu dem Zeitpunkt, als man sich für das Kind entschieden hat. Ob Studium mit oder ohne Kind steht ja auch gar nicht zur Debatte. Das soll jeder selbst entscheiden. Ich wollte nur wissen, ob es anderen Studenten/Innen auch so geht und wie diese damit umgehen bzw. ob schon jemand mit dem Problem beim Sozialanwalt war.
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alg ii, hartz 4, kind, studium, uni

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