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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo alle miteinander, in meinem Freundeskreis ist häufig der Fall aufgetreten, dass den Frauen, die in Elternzeit waren und vom Studium beurlaubt, das ALG II gestrichen wurde. Als Begründung wurden Änderungen im neuen sächsischen Hochschulgesetz genannt, nach denen ein Student auch während eines Urlaubssemesters Leistungen erbringen kann. Kann die ARGE von mir verlangen, dass ich mein Kind mit 6 Monaten in eine Grippe gebe, um mein Studium fortzuführen??? Ich dachte immer, es ist meine Entscheidung, ab wann ich mein Kind betreuen lassen möchte (mal davon abgesehen, dass es viel zu wenig Betreuungsplätze gibt bzw. das mit dem Stillen nicht vereinbar ist). Warum darf eine berufstätige Frau 12 Monate gemeinsam mit dem Kind zu Hause verbringen, von einer Studentin hingegen wird erwartet, nach einem halben Jahr das Studium fortzusetzen. Wie ist eure Erfahrung bzw. wie sieht es rechtlich aus? Hieß es da nicht im GG Art. 3 Abs. 1 "Alle Menschen sind gleich" ??? Danke für eure Hilfe. |
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#2
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| Zitat:
Es heißt übrigens Krippe, die Grippe ist eine Krankheit.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#3
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| Ja, natürlich Krippe. Entschuldigung. Dieses ganze Hin und Her ruft eben Grippe-ähnliche Symptome hervor. Kopie des Schreibens hängt an Schreiben2.jpg [IMG]file:///C:/DOKUME%7E1/karl/LOKALE%7E1/Temp/moz-screenshot.png[/IMG] |
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#4
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| So, dann mal zu deinen Fragen. Zitat:
Die Alternative ist, das Studium zu beenden, d.h. eine Exmatrikulation. Dann kann man auch bis zu 3 Jahren Elternzeit nehmen. Zitat:
Zitat:
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#5
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| Zitat:
Auf der einen Seite wird immer wieder betont, wie wichtig Akademikerkinder seien, auf der anderen Seite wird es aber den angehenden Akademikern auf diese Art und Weise schwer gemacht. Bei meinem ersten Kind ging ja auch alles problemlos. |
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#6
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| Zitat:
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#7
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| Für ein Semester (6 Monate), aber danach? Mit 6 Monaten in die Krippe? Da gibts keine freien Stellen. Man kann aber auch nicht mit dem Kind weiter studieren, da man keine Seminare, Vorlesungen etc. besuchen kann. Und wenn man erst einen Platz für ein 1 1/2 jähriges Kind bekommt? |
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#8
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#9
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| Zitat:
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#10
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| Es ist schon logisch, dass es nicht einfach ist, alles unter einen Hut zu bekommen. Aber es ist möglich. Man sucht sich doch auch Hilfe, bevor man so eine Entscheidung trifft. Allerdings sind gesetzliche Änderungen eingetreten, die so nicht absehbar waren zu dem Zeitpunkt, als man sich für das Kind entschieden hat. Ob Studium mit oder ohne Kind steht ja auch gar nicht zur Debatte. Das soll jeder selbst entscheiden. Ich wollte nur wissen, ob es anderen Studenten/Innen auch so geht und wie diese damit umgehen bzw. ob schon jemand mit dem Problem beim Sozialanwalt war. |
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| Stichworte |
| alg ii, hartz 4, kind, studium, uni |
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