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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #11  
Alt 21.01.2011, 14:12
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Beiträge: 6
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An "Vegas": Vielen Dank für diesen äußerst konstruktiven Beitrag.
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  #12  
Alt 21.01.2011, 14:15
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
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Man könnte sich auch mal beim Studentenwerk schlau machen.

Hier habe ich einige interessante Ansätze gefunden, um das Problem Kinderbetreuung in den Griff zu bekommen:

Kinderbetreuung
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #13  
Alt 21.01.2011, 18:26
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Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 2.744
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Zitat:
Zitat von StudentDD Beitrag anzeigen
An "Vegas": Vielen Dank für diesen äußerst konstruktiven Beitrag.
Erst denken und dann Kinder in die Welt setzen halte ich für sehr konstruktiv.
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  #14  
Alt 21.01.2011, 19:58
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Lange Rede, kurzer Sinn:

Es gibt 2 Möglichkeiten - 6 Monate ALG 2 und dann weiterstudieren oder vorübergehend exmatrikulieren lassen und länger ALG 2 beziehen.

Die TE hat jetzt die Qual der Wahl.

Turtle
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  #15  
Alt 02.04.2011, 03:18
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Registriert seit: 02.04.2011
Beiträge: 1
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Als erstes vielleicht zur Änderung der Situation in Sachsen:
Zitat:
Seit Ende letzten Jahres hat die ARGE Dresden Leistungen nach SGB II (ALG II) für Studierende bei Beurlaubung in Folge von Kindererziehung oft abgelehnt. Wir haben in diesem Zusammenhang empfohlen Widerspruch einzulegen.
Nun können wir vermelden, dass sich die Verfahrensweise der ARGE scheinbar wieder im Sinne der beurlaubten Studierenden in Elternzeit geändert hat. Die ARGE Dresden gewährt laut unseren Informationen nunmehr im ersten Jahr nach der Geburt Leistungen nach dem SGB II. Für die Zeit darüber hinaus, wurde bereits ein erfolgreicher Eilbeschluss erwirkt.
Über Neuigkeiten halten wir Sie weiterhin auf dem Laufenden. Sollten Sie Ihren ALG II-Bescheid nicht verstehen oder haben Sie eine Ablehnung erhalten, bieten wir hierzu gern die Möglichkeit einer persönlichen Beratung an.
und zum "vorübergehenden exmatrikulieren", von turtle1972 vorgeschlagen, gibt es noch ein paar sachen zu beachten:
Zitat:
[...] keine Garantie auf erneute Zulassung. Für den Fall, dass während der Zeit der Exmatrikulation eine neue Prüfungsordnung in Kraft getreten ist, müssen Studierende bei Wiederaufnahme des Studiums unter der neuen Ordnung weiterstudieren.
insbesondere bei der umstellung zum Bachelor/Master kann das zu größeren problemen führen. und:
Zitat:
[...]das Studium zu unterbrechen, und sich vorübergehend exmatrikulieren. In diesem Falle kann ein Anspruch auf Sozialhilfe entstehen. [...] Bei Beantragung von Sozialhilfe wird von Seiten des Sozialamtes versucht, die Eltern der AntragstellerInnen zu Zahlungen zu verpflichten.
sowie
Zitat:
Zitat von [URL="http://www.uni-kl.de/wcms/1448.html
Exmatrikulierte verlieren den Studierendenstatus. Zulassungsbeschränkte Studienplätze gehen im Falle einer Exmatrikulation verloren. Wenn in der Zeit der Exmatrikulation neue Studien- und Prüfungsordnungen in Kraft treten, ist unter Umständen (je nach Übergangsregelung) unter der neuen Ordnung weiterzustudieren. Bereits erbrachte Leistungen können so unter Umständen nicht anerkannt werden. Eine Exmatrikulation sollte aus diesen Gründen vorher mit dem Prüfungsamt und dem Studierendensekretariat abgesprochen werden
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  #16  
Alt 02.04.2011, 09:04
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Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.206
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Daß durch An- und Abmeldung an einer Hochschule verwaltungstechnisch für den fortlaufenden An- und Abmelder gewisse Nachteile entstehen können, dafür kann das JC nichts.

Offensichtlich war es Meinung des Gesetzgebers, daß man auf den Kopf gestellte Lebensläufe nicht unnötigerweise mit Mitteln der öffentlichen Fürsorge auch noch begünstigen sollte.
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alg ii, hartz 4, kind, studium, uni

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