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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo bei mir stellt sich folgende Problematik ich fange im September mein Studium an, ich habe Anspruch auf Elternunabhängiges Bafög, das reicht aber vorne und hinten nicht um mich und mein Kind zu finanzieren, nebenjob ist schwer wegen der kleinen. Kann ich nur für meine Kleine Hartz 4 beantragen und wird mein Geld als Einkommen gerechnet oder wird das seperat berechnet? Aus verschiedenen Gründen gibt es keinen Kindesunterhalt, auch nicht vom Staat ist auch richterlich festgelegt. liebe grüsse mommy |
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#2
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| Warum gibt es keinen Kindesunterhalt oder UVG? Turtle |
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#3
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| Weil mein ex und ich 2 kinder haben eins ist bei ihm gemeldet eins bei mir, wir machen wechselmodell, das heisst jeder hat die kinder hälftig, daher hebt sich bei seinem gehalt der unterhalt auf. jeder hat beide kids jeweils eine woche. und uvg läuft darauf hinaus das er für mich beantragt und ich für ihn, richterlich ist kein unterhalt gegenseitig entschlossen worden, da beide sich die kinder teilen. wobei er bei seinem einkommen auch nix zahlen müsste reicht gerade für ihn und meine andere maus. lg mommy |
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#4
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| In dem Bereich gibt es hier im Forum eine Moderatorin, die sich da deutlich besser auskennt als ich und mich sicher gerne korrigieren wird, wenn ich hier daneben liege: Es gibt für Dich einen Kinderbetreuungszuschlag nach § 14b BAföG und es gibt den Alleinerziehendezuschlag nach § 21 SGB II. Dazu eine Anmerkung von Harald Thomé, veröffentlicht in einem hier schon mehrfach als unerwünscht gesperrten Forum Zitat:
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#5
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| ??? der mehrbedarf ist schon im bafög drin damit komme ich auf 780€ nur reicht das nicht annähernd, auch wenn noch 184 kindergeld dazu kommen. ich muss kita essen bezahlen, meine wohnung, auto braucht man hier unbedingt etc.. |
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#6
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| BAföG ist klar, aber das Kind hat nach meiner Meinung auch einen Anspruch auf Sozialgeld (hängt vom Alter des Kindes ab, mind. € 215,00 plus 1/2 Miete abzgl. Kindergeld). Dazu hast Du dann noch einen Anspruch auf Alleinerziehendenzuschlag nach § 21 SGB II in Höhe von € 124,00, Aber wie gesagt, warte mal auf die "Fach"moderatorin alida - nach meinem Eindruck verfügt sie auf dem Gebiet Ausbildungsförderung über fundierte Kenntnisse. |
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#7
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| @Clownfiisch Oh, wann ist denn der Herr Referent endlich zu dieser Einsicht gelangt und das womöglich noch aus eigener Kraft und Herrlichkeit? ![]() Ich glaube, meine Links sind besser: BAföG-Gesetz und Verwaltungsvorschriften - FAQ - BAföG - Studis Online BAföG-Bedarf - FAQ - BAföG - Studis Online @mommmy Mein üblicher Spruch seit vielen Jahren: Dein BAföG ist dein BAföG und darf nicht Auf Mann/Weib/Kind angerechnet werden, siehe auch § 1 BAföG § 1 Grundsatz Auf individuelle Ausbildungsförderung besteht für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung ein Rechtsanspruch nach Maßgabe dieses Gesetzes, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Dein Bedarfssatz nach BAföG dürfte sein 366 € Lebensunterhalt und Ausbildungskosten 146 € Mietpauschale +72 € Mietzuschuss maximal, wenn deine kopfanteilige Miete höher ist als 218 € 113 € Kinderbetreuungszuschlag erstes Kind, sofern unter 10 +85 € Kinderbetreuungszuschlag zweites Kind, sofern unter 10 --------- 782 € Gesamtbedarf ======= Irgendwie nehme ich an, dass du über 25 Jahre alt bist und somit kein Kindergeld mehr erhältst und auch nicht mehr in die kostenlose Familienversicherung bei deinen Eltern zurückkehren kannst. Jetzt kannst du bei der ARGE für dein Kind oder deine Kinder Sozialgeld beantragen und für dich den Zuschlag für Alleinerziehung. Über diesen Zuschlag bist du dann auch von der ARGE krankenversichert. Meiner Meinung nach zwar eine schwachsinnige Regelung, aber wenn der Gesetzgeber es so will... Mich hat wieder niemand gefragt vor der Verabschiedung des Gesetzes, welcher Rattenschwanz da noch dranhängt und wie es sich auf andere Leistungen auswirkt. |
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#8
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| das klingt schon mal nicht schlecht jetzt habe ich noch eine komplizierte frage ich habe einen kleinen nebenjob den ich auch behalten will verdienst ca 300€ im monat wird das auf bafög angerechnet oder auf das hartz 4 der kleinen? das es irgendwo angerechnet wird ist mir klar nur bei wem? lg mommmy |
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#9
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| Bei Bafög sind m. W. n. 400 Euro Nebenjob anrechnungsfrei. Demnach wird es wohl beim ALG 2 der Kinder angerechnet werden. Turtle |
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#10
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| Zitat:
Aber wie gesagt - ich meine mich zu erinnern, und im gesetzteren Alter und Gedächtnis, das muss nicht immer zu 100% kompatibel sein. |
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