Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4 - ALG II 2

Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #11  
Alt 15.03.2010, 13:22
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Du verwechselst die Berechnung des Mietzuschusses nach § 22 Abs. 7 SGB II mit der Berechnung des übertragbaren Einkommens auf Mitglieder der BG. Der Bedarf der Fragestellerin ist mit Bafög gedeckt. Alles, was darüber hinaus an Einkommen da ist, kann auf die Mitglieder der BG angerechnet werden. Ansonsten wäre doch auch die Studentin/Azubine besser gestellt als andere BGs, wo das Einkommen des verdienenden Teils auch auf den Bedarf der Hilfebedürftigen angerechnet wird. Mit welchem Recht sollte die Studentin/Azubine 400 Euro FREIBETRAG haben?!

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt 15.03.2010, 13:25
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.120
Standard

Ja, danke das hab ich verwechselt.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #13  
Alt 15.03.2010, 15:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.03.2010
Beiträge: 9
Standard

Hab ich dann überhaupt einen freibetrag von dem einkommen weil wenn nicht ist es ja für die füsse?

lg mommmy
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #14  
Alt 15.03.2010, 16:16
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.11.2008
Beiträge: 2.354
Standard

Oh ja, du hast den Freibetrag, genauso wie jeder auf sein Erwerbseinkommen.

Oder um meinen Spruch zu vervollständigen:
Dein BAföG ist dein BAföG und darf nicht auf Mann/Weib/Kind angerechnet werden.
Anderes Einkommen steht natürlich nach den üblichen Einkommensbereinigungen voll der Familie zur Verfügung, da dein Bedarf ja durch BAföG gedeckt ist.

Und jetzt kommt das große ABER in deinem Fall:
Du hast dein BAföG.
Du hast noch Anspruch auf den Mehrbedarf für Alleinerziehung nach SGB II, je nach Alter deines Kindes 43 € oder 129 €. Mit diesem Anspruch auf Mehrbedarf wärst du auch kostenlos krankenversichert.
Aber von deinem Nebenverdienst von 300 € blieben dir "nur" 140 € anrechnungsfrei, 160 € würden dir als Einkommen angerechnet.
Tätterrättä - kein ausgezahlter Mehrbedarf mehr für dich, keine kostenlose Krankenversicherung.

Fazit -> Arbeit lohnt sich (nicht immer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #15  
Alt 15.03.2010, 17:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.03.2010
Beiträge: 9
Standard

wow das ist ja krass

na ja dann lass ich den job denn ich investier ja auch um da überhaupt hinzukommen.
und vollzeit studieren und dann nix extra, hatte gehofft davon so sachen wie bücher etc. zu bezahlen

mit den 160€ wäre ich ja schon happy gewesen.

danke für die ganzen antworten.

lg mommmy
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Hartz IV-Rechnung! Vater: Student mit Nebenjob, ohne BAFÖG -Mutter: Hartz IV -1 Kind nebom76 Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 4 06.02.2010 11:38
Alleinerziehend / Alleinstehend Mein Kind hat auch Anspruch?! KleineElfe Hartz IV 4 - ALG II 2 9 27.10.2009 14:05
Unterhaltszahlung bei nicht-eheichem Kind und Hartz IV Jogolui Unterhaltsrecht allgemein 4 08.10.2009 08:20
Studium beendet - Anspruch auf Hartz 4 Tatjana Hartz IV 4 - ALG II 2 6 24.09.2009 13:13
Hartz 4 im Ausland wegen dort lebendem Kind? skywalker Hartz IV 4 - ALG II 2 10 16.09.2009 20:26


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 07:58 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0