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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 25.02.2011, 02:04
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.02.2011
Beiträge: 5
Standard Studienkredite !!!

Guten Tag,

ich bin Student und meine Ehefrau zurzeit noch arbeitslos.

Meine Ehefrau hat erstmalig ALG II beantragt, da ich ja als Student keinen Anspruch auf ALG II habe.

Unser "Einkommen" war bisher lediglich mein KFW-Studienkredit und mein KFW-Bildungskredit. Meine Ehefrau verfügte bis dato über kein Einkommen.

Nun haben wir den Bescheid bekommen und Sie bekommt ALG II. Also 323,- Euro und die 1/2 der Warmmiete. Es wurde keinerlei "Einkommen" angerechnet.

Was mich nur sehr verwundert ist, inwiefern und ob überhaupt die Kredite als Einkommen gewertet werden können/dürfen/sollen/müssen?
Nach langer Recherche gibt es sehr viele zwiespältige Meinungen und Urteile in den verschiedenen Foren.
-Manche sagen, dass die Studienkredite, obwohl es ein monatlich ausgezahlter Kredit ist, voll als Einkommen angerechnet wird.
-Die anderen sagen, dass dies kein Einkommen ist, schon allein wegen der Rückzahlungsverpflichtung.
-Und wiederum andere sagen, dass lediglich Kredite NICHT angerechnet werden, wenn sie zweckbestimmt sind.
-Und andere, dass nur ein gewisser Prozentsatz als zweckbestimmt angesehen wird.

Also ich blicke da echt nicht mehr durch. Natürlich freuen wir uns, dass die Kredite überhaupt nicht als "Einkommen" angerechnet wurden, jedoch bin ich, nachdem ich so vieles gelesen habe, skeptisch, ob denen evtl. nicht ein Fehler unterlaufen ist und Monate später der Bescheid wieder geändert wird.

Könnt Ihr uns da bitte weiterhelfen?
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  #2  
Alt 25.02.2011, 13:12
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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http://www.harald-thome.de/media/fil...08.06.2010.pdf

Suchst du durch nach "Bildungskredit".

Turtle
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  #3  
Alt 25.02.2011, 14:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 16.07.2009
Beiträge: 763
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Hier noch ein Urteil zum Thema:

L 14 AS 1171/07 · LSG BRB · Urteil vom 24.06.2008 ·
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  #4  
Alt 25.02.2011, 21:26
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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@fumanschoo:

Tipp - Nutzung des Forums/ Forenregeln

Lies mal. Du findest sicherlich, wo das Problem bei deinen Beiträgen liegt.

Turtle
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  #5  
Alt 25.02.2011, 21:36
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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@ fumanschoo: falsch.

Schau dir mal die 4) an. Vielleicht dämmert es dann ...

Turtle
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  #6  
Alt 25.02.2011, 21:40
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Registriert seit: 28.07.2010
Beiträge: 91
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@ turtle:
Also wenn ich meine Beiträge in Zukunft in Groß-und Kleinschreibung verfasse, werden sie auch anstatt gelöscht zu werden auch beantwortet?



Und Entschuldigung wenn ich mich nicht an die Groß- und Kleinschreibung gehalten habe, aber ich dachte hier geht es weniger um die Vergabe des Pulitzer-Preises als viel mehr darum,Menschen in Problemsituationen zu helfen!
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  #7  
Alt 25.02.2011, 21:52
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Zitat:
Und Entschuldigung wenn ich mich nicht an die Groß- und Kleinschreibung gehalten habe, aber ich dachte hier geht es weniger um die Vergabe des Pulitzer-Preises als viel mehr darum,Menschen in Problemsituationen zu helfen!
Sowas mögen wir hier nicht. Es gibt hier nunmal Regeln und die sind einzuhalten. Ich hätte deine Beiträge auch weiter löschen und sogar deinen Account wegen fortwährender Regelverletzung sperren können, also komm jetzt nicht mit sowas! Wenn dir die Regeln nicht gefallen, solltest du das Forum nicht nutzen. Die Anwendung der Groß- und Kleinschreibung ist ein Zeichen von Respekt. Und den haben wir uns hier verdient.

Turtle
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  #8  
Alt 25.02.2011, 21:57
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Beiträge: 91
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Dann frag ich mich aber erntshaft, warum ich dann heute ein Schreiben vom JobCenter bekommen habe, in dem Sie eine genaue Aufstellung darüber verlangen, ob in dem KfW-Studienkredit meiner Freundin bestimmte Summen zweckgebunden sind und ich deshalb plötzlich vorerst keine Leistungen mehr bekomme, da sich angeblich je nach Inhalt der Unterlagen möglicherweise kein Anspruch mehr errechnet

Aber der TE bzw seine Freundin hat trotz des Studienkredites Leistungen bewilligt bekommen.

Wer soll denn da bitteschön noch durchblicken???


Wie ist denn nun die Rechtslage bitteschön???
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  #9  
Alt 25.02.2011, 21:59
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Beiträge: 91
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Sowas mögen wir hier nicht. Es gibt hier nunmal Regeln und die sind einzuhalten. Ich hätte deine Beiträge auch weiter löschen und sogar deinen Account wegen fortwährender Regelverletzung sperren können, also komm jetzt nicht mit sowas! Wenn dir die Regeln nicht gefallen, solltest du das Forum nicht nutzen. Die Anwendung der Groß- und Kleinschreibung ist ein Zeichen von Respekt. Und den haben wir uns hier verdient.

Turtle

Ok. Entschuldige bitte, denn ich möchte unter keinen Umständen gegenüber Dir oder anderen hier im Forum respektlos rüberkommen, vielmehr bin ich dankbar für Deine/Eure Hilfestellungen!!
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  #10  
Alt 25.02.2011, 22:06
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Zitat:
Wie ist denn nun die Rechtslage bitteschön???
Siehe Beitrag Nr. 2 und Beitrag Nr. 3... Steht doch schon alles da?!

Turtle
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Stichworte
bildungskredit, einkommen, kredit, studienkredit

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