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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#11
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| Ja das schon. Aber kannst Du denn deshalb auch meine Verunsicherung nicht verstehen, warum bei manchen der KfW Studienkredit dann doch nicht als Einkommen angerechnet wird? Und noch eine Frage: Gesetz dem Fall, ich bekomme ab sofort keine Leistungen mehr, weil der Studienkredit nun doch als Einkommen angerechnet wird. Muß ich dann die erhaltenen Leistungen der letzten Monate wieder der ARGE zurückzahlen, auch wenn es nicht meine Schuld ist, damit Sie meinen Bedarf falsch berechnet haben, da wir ja alle geforderten Unterlagen eingereicht und alle finanziellen Einkünfte offen gelegt haben und nichts verschwiegebn haben? Denn meinen Bewilligungsbescheid bekam ich erst im Dezember 2010, nachdem die von Dir gepostete Gesetzesänderung schon ab Juni 2010 in Kraft getreten ist?? |
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#12
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| Nein, du hast auf alle Fälle Vertrauensschutz. BTW: Keine Gesetzesänderung. Die BA hat einfach ihre Rechtsansicht abgeändert. Wobei ich jetzt nicht im Kopf habe, wie sie davor war, weil ich bisher noch nie einen Fall mit Bildungskredit vorliegen hatte, da wir keine Uni oder Hochschulgegend sind... Und eine Rechtsmeinung muss nicht stimmen... Turtle |
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#13
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| Bezieht sich der Vertrauensschutz auf meine Frage, ob ich die bis dato erhaltenen Leistungen zurückzahlen muß? Und wenn die BA ihre Rechtsansicht geändert hat, wie kann es dann trotzdem sein, das die meisten Leute hier ihren Studienkredit nicht angerechnet bekommen? |
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#14
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| 1. Ja, auf die Rückzahlung. 2. Weil die Leute in der Praxis bei den ganzen Änderungen gar nicht mehr hinterherkommen... Turtle |
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#15
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| Also Turtle, du gehst davon aus, damit ich den KfW Studienkredit meiner Freundin angerechnet bekomme? Und falls dem so sei, wie kann ich mich dagegegn beschweren, denn ich sehe echt nicht ein, damit mir bzw uns Geld, das wir uns leihen und mit einer Verzinsung zurückzahlen müßen, auf einmal als Einkommen angerechnet werden soll!!! Denn ich kenne eigentlich kein Einkommen, dassman irgendwann zurückzahlen muß und werde deshalb auch notfalls vor Gericht ziehen!! |
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#16
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| Woher soll ich denn wissen, ob der Bildungskredit angerechnet wird? Du hast doch nachlesen können, wann nach den fachlichen Hinweisen der BA etws davon anrechenbar ist und wann nicht. Es ist doch nicht generell so, dass angerechnet wird. Und wie das bei euch ist: woher soll ich das denn wissen? Übrigens beschwert man sich nicht gegen vermeintliche Fehlentscheidungen, man geht dann einfach den Rechtsweg. Also Widerspruch und Klage. Ich denke, deine Freundin ist Studentin? Sie gehört doch damit zur Bildungselite des Landes, sie sollte dir doch bei solche grundsätzlichen Überlegungen hilfreich zur Seite stehen können. Turtle |
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#17
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| Danke für die Antwort!! Ich warte jetzt einfach mal ab was dabei rauskommt und werde dann je nach Bescheid WEiderspruch dagegen einlegen oder nicht...! Danke nochmals für Alles!!! |
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#18
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| Danke an Alle für die Antworten und Links !!! Obwohl ich zurzeit sehr verunsichert bin, noch eine Frage: Also wenn meiner Frau die Beträge in den nächsten Monaten ausgezahlt werden und irgendwann später das JC meint, dass die Berechnung falsch wäre, müssen wir die Beträge wieder rückwirkend zurückzahlen? Also oben hat es sich so angehört, dass wir nichts zurückzahlen müssten, wenn im Nachhinein festgestellt wird, dass nach Ansicht des JC "falsch" berechnet wurde. Und wenn ja, könnt Ihr mir bitte einen Link schicken, wo dies niedergeschrieben bzw. festgelegt wurde. Danke !!! |
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#19
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| Googelst du nach § 48 und § 45 SGB X. Und "Vertrauensschutz". Turtle |
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#20
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| Danke für den Hinweis !!! |
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| bildungskredit, einkommen, kredit, studienkredit |
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