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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 10.06.2009, 10:17
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Registriert seit: 10.06.2009
Beiträge: 3
Standard Student, über 25, kein BaföG, lebt bei Eltern, die ab Juni in Hartz 4 rutschen

Guten Tag,
folgendes Problem: Student, über 25, kein BaföG, lebt bei Eltern, die ab Juni in Hartz 4 rutschen.
Kann ich vielleicht ein Antrag auf Hartz 4 stellen? Oder kann ich einen Haushaltsgemeinschaftsantrag stellen?
Und wenn beides nicht geht, kann ich Wohngeld beantragen?

Ich arbeite schon reichlich genug, dadurch hat sich mein Studium um ein Semester verlängert und somit habe ich es nicht geschafft ein Schein mehr zu sammeln, so dass mir noch BaföG entfallen ist :-(
Was kann ich tun? Es muss doch irgendeine Hilfe geben.
Ich kann unmöglich noch den entfallenden Anteil der Wohnungsmiete alleine aufbringen
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  #2  
Alt 10.06.2009, 10:26
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.842
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Du bist als Student sowohl vom Alg II als auch vom Wohngeld ausgeschlossen. Bleibt m.E. nur noch Bildungskredit oder Nebenjob..
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 10.06.2009, 11:11
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Registriert seit: 10.06.2009
Beiträge: 3
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danke, Harzt 4 scheint man wohl garnichts zubekommen
aber zum Wohngeld scheinen unterschiedliche Meinungen zugeben.
Worauf beruht deine Aassage?
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  #4  
Alt 10.06.2009, 11:28
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
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Zitat:
Da Studenten i.d.R. einen Anspruch auf BAföG haben, ist der Anspruch auf Wohngeld zunächst grundsätzlich ausgeschlossen, d.h. es ist vollkommen egal, ob BAföG beantragt wurde oder nicht (z.B. weil das Einkommen der Eltern zu hoch ist).

Wohngeld kann also in folgenden Fällen beantragt werden (da kein Anspruch auf BAföG):
  • es liegt keine dem BAföG unterliegende förderungswürdige Ausbildung vor
  • Wohngeld kann beantragt werden, wenn das BaföG ausschließlich als Darlehen gewährt werden kann
  • bei Ausländern, die die Voraussetzungen für die Ausbildungsförderung nicht erfüllen
  • die Altersgrenze für die Ausbildungsförderung wurde überschritten
  • der Zeitraum der Förderung durch das BAföG ist abgelaufen
  • Abbruch der Ausbildung oder Fachrichtungswechsel ohne wichtigen Grund
  • eine weiterführende Ausbildung nicht durch das BAföG abgedeckt wird
  • bei Überschreitung der Förderungshöchstdauer, wenn keine weitere Förderung dem Grunde nach gegeben ist
  • die Leistungsnachweise für das BAföG nicht erbracht wurden
Wohngeld können Studenten außerdem jedoch trotzdem beantragen, wenn nur ein Mitglied des Haushaltes dem Grunde nach kein Anspruch auf BAföG hat. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Studentenpaar ein gemeinsames Kind hat. In diesem Fall haben beide Studenten jeweils keinen Anspruch auf Wohngeld. Da jedoch das Kind nicht studiert und keinen BAföG-Anspruch hat, kann dieses Paar Wohngeld beantragen.
Förderungsmöglichkeiten durch Wohngeld für Studenten
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  #5  
Alt 10.06.2009, 11:34
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Registriert seit: 10.06.2009
Beiträge: 3
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jo, besten Dank, ein Lichtblick

Fülle mal gleich den Antrag online aus. Mal sehn was dabei heraus springt.
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