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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, ich bin Studentin, zur Zeit im Urlaubssemester und daher bekomme ich voll Hartz4, ansonsten bekomme zum Bafög Hartz 4 ergänzend dazu, da ich Kinder habe. Nun wurde ich von meiner FH für ein Stipendium ausgesucht, aufgrund besonders guter Leistungen. Wird mir denn das Geld als Einkommen angerechnet beim Amt? Im Grunde genommen, ist das Geld dafür gedacht, das Studium zu finanzieren. Bisher hat mir das Amt ja die Gebühren für die FH auch nie gezahlt. Vielleicht weiß das ja jemand, wäre ja schade um das Geld, wenns angerechnet werden würde, dann könnte das ja jemand anderer bekommen, der auch was davon hat. Lg sabine |
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#2
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| Hi, die Durchführungshinweise zu § 11 SGB II der Arbeitsagentur sagen hier folgendes : Begriff des Einkommens Rz (11.1) Bei der Berechnung der Einkünfte in Geld oder Geldeswert, die nach § 11 zum Einkommen gehören, sind grundsätzlich alle Einnahmen ohne Rücksicht auf ihre Herkunft und Rechtsnatur zugrunde zu legen. Unerheblich ist, ob sie zu den Einkunfts arten im Sinne des Einkommensteuergesetzes gehören und ob sie der Steuerpflicht unterliegen. DA zu § 11 SGB II
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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#3
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| Zitat:
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#4
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| Auszug aus der WDB Fachinformation der Arbeitsagentur: Die tunesische Partnerin eines EHB erhält von der tunesischen Botschaft ein Stipendium zum Zwecke ihres Studiums in Deutschland in Höhe von 511,29 €. Ist dieses Stipendium als Einkommen zu berücksichtigen? Die Partnerin des EHB gehört grundsätzlich nach § 7 Abs.3 Nr. 3 SGB II zur Bedarfsgemeinschaft. Nach § 9 Abs. 2 Satz 1 SGB II ist daher auch Ihr Einkommen beim EHB zu berücksichtigen. Das Stipendium ist Einkommen im Sinne des § 11 Abs. 1 SGB II. Es ist bestimmt für den Lebensunterhalt und das Studium. Eine Zuordnung dieses Einkommens auf andere Mitglieder der BG (hier den EHB) würde eine Verfälschung der der Studentin in voller Höhe und allein zugedachten Ausbildungsförderung darstellen. Das Stipendium ist daher seinem Sinn und Zweck nach ausschließlich der Partnerin des EHB als Einkommen zuzuordnen Stipendium
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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#5
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| Gut, dann wäre jetzt zu klären, wofür das Stipendium gedacht ist. Die Gebühren fürs Studium, die ich bisher gezahlt habe, könnte ich die geltend machen beim Amt??? oder die aktuellen, die ich ja jetzt wieder zahlen muss? Wenn das Stipendium zwingend als Einkommen angesehen wird, sind die Gebühren dann ja Ausgaben, die man geltend machen könnte und vom Einkommen abgerechnet werden könnten... Man kann ja auch zum Beispiel Fahrtkosten geltend machen, da sie ja notwenig sind um zur Arbeit zu kommen. Oder sehe ich das jetzt falsch??? Die Gebühren muss ich ja jedes halbe Jahr bezahlen, sonst kann ich nicht weiter studieren..... |
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#6
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| Die Zitate von lopo sind interne Auslegungen der Budesagentur für Arbeit. Diese mögen für die Sachbearbeiter verbindlich sein, haben aber keinerlei Außenwirkung. Kritisch zur Frage der Studiengebürhen äußert sich z.B. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg L 19 B 687/06 AS ER vom 22.01.2007 Zitat:
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen L 13 AS 205/07 vom 04.03.2008 Zumindest eine 100% Anrechnung des Stipendiums erscheint mir nicht möglich, hier ist eine Handhabung analog zur BAföG-Anrechnung angezeigt. |
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#7
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| Also wenn du zz. Bafög bekommst, dann fällt zunächst mal das weg. Ich hatte selber ein Stipendium und weiß daher, dass wenn du ein Stipendium bekommt, damit der Bafög Anspruch weg fällt. Ergo ändert sich für dich, dass du statt Bafög nun Stiftungsgelder bekommst, die du nicht zurück zahlen mußt. Ansonsten müßte die Anrechung gleich bleiben. den auch dein Bafög wird ja wohl angerechnet, oder ?Was mich eher verwundert ist die Tatsache, dass du überhaupt ALG II bekommt neben dem Bafög. |
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#8
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| Aus eigener Erfahrung: Ist das Urlaubssemester beendet, ist mit Harz IV Schluss.... PUNKT!!!!! Wenn nicht, würde es sicher Millionen Studenten interessieren, wie du das gedreht hast..... Ich selber habe nie Bafög bekommen und nix von Mama und Papa - und wurde nach 6 Jahren Studium und 4 Nebenjobs - 1 Semester vor dem Abschluss von der Uni geschmissen, weil ich die neuen Studiengebühren nicht zahlen konnte. MIR hat das Amt nicht mal ein Darlehn für 1 Semester Studiengebühren bewilligt. (Ironiemodus an... Aber naja... vielleicht hätte ich mir ein paar Kinder machen lassen sollen, dann wär es schon gegangen... Ironiemodus aus...) ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
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#9
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| hallo ihr lieben, da ich für meinen großen sohn keinen unterhalt von seinem vater bekomme, bekommt eigentlich er hartz4 und ich bin dadurch natürlich mitglied der bedarfsgemeinschaft, daher bekomme ich zum bafög auch ergänzend hartz4, wenn ich nicht im urlaubssemester bin. so hab ich´s gedreht ![]() was die einschreibgebühren jedes semester angeht, hatte ich mit meinem sachbearbeiter geschprochen, wenn ich einen studienkredit aufnehme, wird dieser voll als einkommen angerechnet... verzweiflung... von daher kam das auch nicht in frage. von den eigentlichen studiengebühren lasse ich mich jedes semester befreien, da ich kinder habe, geht das ohne probleme. das stipendium würde nicht ganz für die restlichen gebühren reichen, aber es würde helfen... versteht ihr mich jetzt??? |
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#10
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| liebe franka das ist echt scheiße, was dir passiert ist, soviel investiert und dann scheiterts daran, das ist super bitter.... zu den kindern, ja ich habe kinder, aber mein großer war schon 5 als ich das studium antrat. ein studium mit kind ist echt nicht einfach, denn kinder sind ein vollzeitjob, missen möchte ich sie aber nimmer, denn sie treiben mich an, hätte ich den großen nicht so früh bekommen, hätte ich nie ein studium begonnen oder fachhochschulreife gemacht, dann würde ich immernoch bei mc donalds arbeiten... aber wieso haben dich deine eltern denn nicht unterstützt? lg |
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