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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #11  
Alt 08.11.2010, 08:17
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.842
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Hinweise der BA zu § 11 SGB II:


"Eine Einkommensteuererstattung seitens der Finanzverwaltung ist als einmalige Einnahme zu berücksichtigen.

Einmalige Einnahmen sind von dem Monat an zu berücksichtigen, in dem sie zufließen"

Eindeutiger geht es nicht.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #12  
Alt 08.11.2010, 10:50
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Das Amt hat offensichtlich bei Antragstellung einen Erstattungsanspruch auf den bestehenden Anspruch auf Einkommensteuererstattung gestellt, der jetzt vom Finanzamt befriedigt wird.

Das wäre jetzt ein trefflicher Streitpunkt (Erstattungsansprüche kippen ja sozusagen das Zuflussprinzip), ob das korrekt war oder nicht. Rechtsprechung dazu ist mir jedenfalls nicht bekannt.

Problem ist ja auch, dass man nicht das Erstattung fordernde Amt sondern dass erstattende Amt (also das Finanzamt) angehen muss, da diese an einen evtl. falschen Zahlungsempfänger leisten.

Turtle
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  #13  
Alt 08.11.2010, 11:08
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Beiträge: 8
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Hi nochmal,

ich habe nun den Widerspruch fertig geschrieben und werde ihn gleich absenden.

Zudem habe ich eben mal mit der entsprechenden Bearbeiterin beim Finanzamt gesprochen. Diese sagte mir, dass ich mich ausschließlich an die Vestische Arbeit wenden muss.
Weiterhin teilte Sie mir mit, dass das Geld noch nicht rausgegangen ist, da in dem Schreiben von der Vestischen Arbeit nicht die Höhe des Anspruches klar herausgestellt wurde.
Zudem sagte sie mir, dass Ansprüche der Vestischen Arbeit auch nach Bezug des ALG II kein Einzelfall wären und diese vom Zeitpunkt ausgeht, wann die Steuererklärung eingereicht wurde. In meinem Fall also innerhalb des Bezuges (der 25.05.2010).

Kommt mir doch alles sehr seltsam vor....
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  #14  
Alt 08.11.2010, 11:19
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Der Widerspruch würde als unzulässig verworfen, denn es gibt überhaupt keinen Verwaltungsakt, gegen den er sich richten könnte.

Wie ich schon schrieb: das Finanzamt ist die Stelle, gegen die du vorgehen musst, falls sie tatsächlich an einen deiner Meinung nach unberechtigten Dritten zahlt.

Turtle
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  #15  
Alt 29.12.2010, 18:16
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Registriert seit: 06.11.2010
Beiträge: 8
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Hallo nochmal,

ich möchte nur abschließend die Info geben, dass nach einigem hin und her meinem Widersoruch nun stattgegegben wurde (von Seiten der Vestischen Arbeit, da diese zwischenzeitlich bereits das Geld vom Finanzamt erhalten haben). Ich bekomme meine Steuerstattung also ausgezahlt.

Ich danke nochmals allen für Ihren Rat und Unterstützung.


Gruß Nixon
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hartz 4, steuerrückerstattung

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