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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 10.09.2009, 21:55
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Frage Steuerrückerstattung - Versicherungspauschale Anrechnung

Hi,

ich habe eine Steuerrückerstattung bekommen, die mir auch angerechnet wurde auf 6 Monate. Diese Versicherungspauschale von 30 Euro durfte ich behalten. Meine Frage ist, ob diese 30 Euro für jedes Monat meinen Freibetrag mindern (also nur noch 70€ Freibetrag dann)?

Folgende Berechnung:

Steuer - Rückerstattung: 783,83
783,83 : 6 Monate (Verteilung) = 130,64 Euro
130,64 Euro - 30 Euro Pauschale = 100,64 Euro (Anrechnung monatlich)

Ich bekomme anstatt 359 € jetzt 6 Monate lang 100,64 Euro weniger, also 258,36. Der Rest (30€ x6 Monate) 180 € Versicherungspauschle bleiben mir anrechnungsfrei.

Wie gesagt: Mindert sich jetzt jedes Monat mein Freibetrag von 100 auf 70 Euro durch diese Pauschale oder zählt das hier nicht?
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  #2  
Alt 10.09.2009, 21:59
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Beiträge: 2.744
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Ja, wenn die Pauschale nicht schon bei anderem Einkommen berücksichtigt wurde, ist sie in jedem Monat der Aufteilung zu berücksichtigen. Deine Rechnung ist richtig.
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  #3  
Alt 10.09.2009, 23:25
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Registriert seit: 10.09.2009
Beiträge: 2
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Ok, Danke. Ich dachte immer da Steuerrückerstattungen als einmaliges Einkommen gelten, dass sich der Freibetrag nur im Monat des erhaltes verringert. Also praktisch nach dem Zufluss Prinzip.

Aber scheint dann wohl doch anders zu sein.
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