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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, ich habe eine Frage und zwar habe ich nach langen 4 Monaten endlich meine Stuererklärung bekommen. Da ich nur 4 Monate letztes jahr beschäftigt war lag mein Einkommen under der Besteuerungsgrenze und ich habe 1.316€ erstattet bekommen. Aufgrund der Wirtschaftslage wurde ich leider im März gekündigt, weil ich auch von einer Zeitarbeitfirma kam, gingen die als erstes. Somit habe ich nur 7Monate gearbeitet und beziehe dadurch HartzIV. Meine Frage jetzt ich habe noch einen Kredit von 758€ abzubezahlen was ich aufeinmal mit diesem Geld machen könnte. Ich hätte auch dadurch Zinsvorteile, weil der Kredit so angelegt ist, dass ich die Zinsen erstattet bekomme wenn ich früher abzahle. In diesem Falle wären es 7 Monate. Sind sicher so 150€. Kann mir aber die GFA oder Arge sagen, dass ich das Geld zum Leben benutzen soll und nicht zum Kredit abzahlen? Damit die mir z.B. für 2 Monate nichts auszahlen müssen? Vielleicht kann mir da jemand im Vorfeld sagen wie die Rechtslage aussieht. Immerhin wenn ich meinen Kredit bezahle sind noch immer fast 600€ übrig. Somit hat die GFA/Arge auch was davon. Schon mal Danke im voraus. Jaggy |
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#2
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| Die Steuererstattung ist Einkommen. Wenn Du davon Deine Kredite abzahlen könntest und die Arge deshalb das nicht anrechnet, würde der Steuerzahler ja Deine Kredite abzahlen über Umwege. |
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#3
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| Naja der Steuerzahler würde dich nicht abzahlen, immerhin ist das Stuergeld, welches von meinem damaligen Lohn abgezogen wurde. Jaggy |
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#4
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| Ach ja, die Erstattung war für gezahlte Steuern von 2008 wo ich noch beschäftigt war. Wäre ich noch immer beschäftigt wäre das Geld für mich frei verfügbar wie für jeden anderen auch. Deswegen ist das nicht ganz in Ordnung wenn die Arge somit sich Ihrer Verantwortung entzieht. Immerhin hat man da rechtmäßig seine Steuern bezahlt. jaggy1980 |
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#5
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| Das Thema ist durch, ob man's gut oder nicht findet, es wird als Einkommen angerechnet. |
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