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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Ich habe ein paar allgemein Fragen von denen ich hoffe hier eine Antwort zu finden bzw nützliche Hinweise . Folgendes vorraus : Bedarfsgemeinschaft : Meine Wenigkeit ,44 Jahre ,alleinerziehend gewesen,ausbildung als Verkäuferin ,Bürokauffrau , bis 17.9 .2010 bei einer zeitarbeit als Produktionshelferin angestellt . mein Sohn ,21 Jahre Hauspschulabschluss über die ARGE gemacht .. sonst nix weiter ( ich weiss es nervt mich auch ) jetzt zu meinen fragen . Ich habe in den letzten Jahren immer nur Zeitverträge gehabt und auch über wiegend bei Zeitarbeitsfirmen gearbeitet ,deshalb immer aufstocken müssen oder monateweise bis ich eine neue Anstellung hatte Hartz 4 bezogen ( für ALG 1 hat es nie gereicht ). So auch jetzt bis Ende Februar bei einer Zeitarbeitsfirma dann gekündigt worden wegen Auftragsmangel . Im Juni ( 01.06)wieder eine neue Zeitarbeitsfirma jetzt zum 17.9 bekomme ich die Kündigung , warum folgt gleich . Ich wurde krank und zwar so richtig mit 40 fieber usw .Bei meinem Arzt krankmeldung geholt und in der Firma angerufen . Jetzt kommt die Kündigung ohne Begründung da ich ja ehe noch in der Probezeit bin . Laut Firma hätte ich mich in der Filiale mit meiner Krankmeldung persönlich melden müssen (Busfahrt 2 Stunden hin + 2 Stunden zurück ). ich habe wie jeden Monat so oder so alle Unterlagen kopiert und zur ARGE geschickt da ich ja Aufstocker bin . jetzt komtm von der ARGE ein brief in dem folgendes verlangt wird . Ich soll eine Stellungnahme des Arbeitgebers zur Kündigung beibringen und die Gehaltzahlungen von August und September vorlegen bzw vom Arbeitgeber die Zahlungen Bescheinigen bestätigen lassen mit Begründung warum . Zu meinem Glück hatte ich schon vorher einige Bewerbungen laufen und habe nur noch auf dier Resultate der Vorstellungsgespräche gewartet . also ich habe ab 1.10.2010 wieder eine Beschäftigung allerdings vorerst nur als Teilzeit allerdings bei einer Bank im Datentransfer . Warum muss ich Stellungnahmen vorlegen die mir diese Ex-Firma nicht austellen wird . Bekomme ich ärger ,weil ich eine Teilzeit Stelle annehme die weniger bezahlt ( höherer Stundenlohn allerdings keine 40 Stunden Woche )wird als meine vorherige ich dort allerdings bessere berufliche Aussichten für die Zukunft für mich sehe . Ich versuche ja alles um nicht mehr zum Amt zu müssen nur ich bin ja schon froh nicht mehr eine Zeitarbeit zu haben sondern eine Direktanstellung aber langsam fehlt mir die kraft um dauernd (jeden Monat )vor dem Amt etwas zu rechtfertigen . danke vorab schon mal schöne Grüsse an alle Hilfreichen Geister hier im Netz Conny1966 |
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#2
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| Das du einen Stellungnahme des AG beibringen sollst, ist ungewöhnlich. Normalerweise schickt das Amt einen Fragebogen an den Arbeitgeber. Frag doch mal bei der ARGE nach, wieso du das machen sollst. Bzgl. der anderen Arbeit: was soll es da für Probleme geben? Du bist arbeitslos und hast jetzt eine neue Arbeit gefunden. Du bist - wenn du dann aufstockend ALG 2 brauchst - verpflichtet, andere Arbeit anzunehmen, aber erstmal nimmst du die an und gut. Deinem Sohnemann solltest du mal auf die Füße und in den Arsch treten. Was macht denn dessen Vermittler? Pennen? Turtle |
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#3
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| Also ich werde am 1.10 eine 25 Teizeitstundenstelle antreten die allerdings auf minimum 25 Stunden die Woche festgelegt ist was nicht heisst das es bei 25 Stunden bleibt es kännen auch deutlich mehr werden . Ich habe mich aber für diese Stelle entschieden da es sich um ein Aufgabe handelt in der ich für mich eine berufliche Dauereinstellung sehe . Die Arge kann mich doch nicht zwingendort zu Kündigen und eine andere Stelle anzunehmen bei der ich möglicherweise nach 6 Monaten oder so wieder gekündigt werde ? oder doch ? Mein Sohn der hat jetzt innerhalb von 6 Monaten 4 Sachbearbeiter gehabt und 2 Psychotherapeuten verschlissen .Die einschätzung der Psychoterapeuten (am besten in den Iran versetzen lassen Waffe in die Hand und abknallen lassen )nicht meine Wortwahl . gruss Conny1966 |
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#4
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| Zitat:
Turtle |
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#5
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| Das sind ja ganz tolle Aussichten da werde ich möglicherweise einen sicheren Arbeitplatz los nur um einen möglicherweise unsicheren Zeitarbeitervertrag zu machen ? Also das finde ich persönlich fragwürdig da wundern mich viele Aussagen von Leuten nicht mehr . Wenn ich einen Job mache der vom Arbeitgeber im ersten Jahr halt als Teilzeit bzw 3/4 Stelle angelegt ist ,mir gefällt und spass macht. Ganz zu schweigen davon das es sich in einer späteren Bewerbung sicher gut machen würde wenn man dort länger gearbeitet hat. Und dann gezwungen wird das zu Kündigen ..wir leben schon in einem komischen Deutschland .Das versteh wer kann ich nicht gruss Conny1966 |
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#6
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| Es ist nunmal Sinn und Zweck der Sache, dass du alles zu tun hast, um schnellstmöglich den ALG 2 Bezug zu mindern oder zu beenden. Das bedeutet natürlich, dass man dir nur besser bezahlte Arbeit anbietet. Weil du eben ganz aus dem ALG 2 raus sollst. Schnellstens. Nicht erst in x Jahren. Auf Spaß und Neigung ist da nicht Rücksicht zu nehmen. Auf den Steuerzahler, der das ALG 2 Geld aufbringt, nimmt ja auch keiner Rücksicht. Turtle |
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#7
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| deswegen schrieb ich ja im ersten Jahr als Teilzeit bzw 3/4 Stelle angelegt maximal Arbeitsstunden in der Woche sind 35. Und das enspricht meinen letzten Zeitarbeitsfirmen .. die haben auch nur 35 Stunden die Woche gezahlt . Alles andere musste abgebummelt bzw wurde bei der Kündigung dann in den Kündigungszeitraum geschoben . Und keine dieser Firmen war bereit einen Vertrag länger als 6 Monate auszufüllen . Ich hoffe ich kann meiner Sachbearbeiterin klar machen das ich bessere Chancen habe wenn ich wenigstens 1 Jahr bei dieser Bank arbeite . Na egal darüber zu sinnieren ist eh nicht sinnvoll. Nur wegen dieser Stellungnahme bin ich irretiert .. wenn die Ex-irma da jetzt nicht drauf reagiert was dann . gruss conny1966 |
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