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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo... Ich habe da mal einige Fragen, die mir hier bestimmt irgendjemand beantworten kann. Und zwar... Ich bin 37 Jahre, verheiratet und habe zwei Kinder (eins ist dann 10, der andere 4). Ich verdiene jetzt zur Zeit ca.27200.-Euro Brutto (21000.-Euro Netto) und habe vor im nächsten Jahr (2011/2012) in Duales Studium zu beginnen. Verdienst dann ca.665-765.-Euro brutto pro Monat. Meine Ehefrau arbeitet auf 400.-Basis. Wir wohnen zur Miete und bezahlen 684.-warm (397.-Kalt) plus 80.-Strom. Es kommt dann die Miete von der Wohnung in Darmstad mit zu meiner normalen Miete dazu. Mir selber stehen keine Leistungen zu, das habe ich schon heraus gefunden (da ich über 30 bin kein BAföG). ![]() Aber... wenn meine Frau und die Kinder Leistungen beantragen würden, stehen ihnen laut "Online-Rechner" knapp 800.-Euro zu. Ist das so ??? ![]() Kennt irgendjemand sich damit aus, oder kennt jemanden, der sich in einer ähnlichen Situation befindet ??? Ich danke schon mal im voraus für die Hilfe, da mir so langsam die Alternativen aus gehen. Ich bin aber auch nicht so "Blauäugig" und springe ins kalte Wasser, ohne das meine Familie abgesichert ist. Ich brauche eine neue Herausforderung und möchte aus der monotonen Welt, in der ich jetzt lebe heraus, da ich ansonsten eingehe... Gruß Markus |
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#2
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| Zum Berechnen gibt es den ALG 2 Rechner. Ansonsten ist es so, dass du deine Familie vorsätzlich hilfebedürftig machst. D. h. dass du nach dem Studium u. U. das, was deine Familie an Leistungen erhalten hat, schön zurückzahlen darfst (Kostenersatz). Turtle |
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#3
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Um Gottes Willen... Vorsätzlich kündige ich nicht... Ganz so lebensmüde bin ich auch nicht. Aber mal davon ausgehen, das ich zu dem Zeitpunkt Arbeitslos wäre, würde mir ja erstmal ALG I zustehen. Allerdings wenn ich dann mit dem Studium beginnen würde, dann nicht mehr. Was ist dann ? |
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#4
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| Schreibst du doch selbst. Dir stehen dann keine Leistungen mehr zu. |
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#5
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| Wie die Expertin Turtle schon schrieb, wird es wohl auch schwierig sein, mit Ende 30 nochmal sorglos ein Studium zu beginnen, welches dazu führt daß deine beiden Kinder und deine Frau dem Steuerzahler zur Last fallen. |
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#6
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| Danke... Ich meine doch meiner Frau und den Kindern. |
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#7
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| Du wärst dann ja weiter in der BG aber ohne Anspruch auf Leistungen. Davon ausgegangen das 684 Euro Miete abzüglich Warmwasserpauschale angemessen sind ca 660 Euro ( was ich aber bezweifle) geht 1/4 davon zu deinen Lasten. Der Regelsatz für deine Familie würde dann ca so aussehen 323 Euro sie 251 Euro Kind 215 Euro Kind 495 Euro Miete = 1284 Euro Abzüglich 368 Euro Kindergeld 260 Euro Job = 656 Euro ALGII für die Familie. Du keine Leistungen. |
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#8
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| Wobei es dabei bleibt, dass die Behörde Kostenersatz fordern könnte, weil das Studium eben jetzt nicht (mehr) nötig ist und der Familienvater in erster Linie für den Unterhalt seiner Familie zu sorgen hat. Turtle |
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#9
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| Zitat:
Ich sehe das eigentlich immer noch von der Seite, das ich zwar die drei Jahre wärend des Studiums "dem Steuerzahler zur Last fallen", aber immerhin arbeite ich ja auch und bezahle seit knapp 20 Jahren immer schon brav ein, ohne etwas heraus zu nehmen. In der gesamten Zeit war ich insgesamt 10-12 Wochen arbeitslos. Bei meiner Frau sieht es änhlich aus. Ausserdem währe ich in der Zeit des Studium in einem festen Arbeitsverhältnis (Duales Studium) und somit Angestellter !!! Aber bis jetzt ist noch nichts entschieden. Ich bin ja immer noch am überlegen. Aber danke trotzdem für die Beantwortung meiner Fragen. Es hat mir ein bischen weiter geholfen. MfG Markus |
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#10
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| Studium ist Dein Privatvergnügen. Du hast ja eine Arbeit mit einem gar nicht so schlechten Verdienst. Ich werde diese Einstellung wohl nie begreifen "Ich mache, was ich will, alle anderen zahlen ja dann für mich". |
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| familie, studium |
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