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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #11  
Alt 27.10.2010, 07:37
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von minimonster73 Beitrag anzeigen
Ich sehe das eigentlich immer noch von der Seite, das ich zwar die drei Jahre wärend des Studiums "dem Steuerzahler zur Last fallen", aber immerhin arbeite ich ja auch und bezahle seit knapp 20 Jahren immer schon brav ein, ohne etwas heraus zu nehmen. In der gesamten Zeit war ich insgesamt 10-12 Wochen arbeitslos. Bei meiner Frau sieht es änhlich aus.
Ist doch chic, dann kann deine Frau ihren Minijob an den Nagel hängen und richtig arbeiten gehen um den Unterhalt für sich und die Kinder zu verdienen. Denn um dich geht es im Grunde genommen gar nicht sondern darum, dass du die finanzielle Verantwortung für deine Familie dem Staat übertragen willst im Zuge deiner Selbstverwirklichung.
__________________
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  #12  
Alt 27.10.2010, 07:43
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Zitat:
Ich denke mal, wenn man das ausdiskutieren würde, ist ein langwieriges Thema eröffnet. Darüber kann man geteilter Meinung sein.
Das gute alte Bürgerliche Gesetzbuch sieht das anders.

Nur in Sozialamtsdeutschland sind die Koordinaten da etwas verrutscht.

Eltern sind gegenüber ihren minderjährigen unverheirateten Kindern verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zum Unterhalt zu verwenden. Daraus leitet sich für die Eltern eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit ab. Es genügt also nicht, dass Eltern überhaupt arbeiten und ein geringes Einkommen erzielen. Sie sind darüber hinaus verpflichtet, ihre Arbeitskraft soweit und solange einzusetzen bis der (gesetzlich nicht definierte) Mindestbedarf der Kinder gedeckt ist.

Der TE befindet sich weiter in einem Arbeitsverhältnis.
Dann können fiktive Einkünfte hinzugerechnet werden, wenn er durch Arbeitsplatzwechsel seine Leistungsfähigkeit vermindert hat oder seine Arbeitskraft nicht leistungsgerecht einsetzt.
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  #13  
Alt 27.10.2010, 07:47
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Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Ist doch chic, dann kann deine Frau ihren Minijob an den Nagel hängen und richtig arbeiten gehen um den Unterhalt für sich und die Kinder zu verdienen.
Scheint hier nicht geplant zu sein. Denn selbst ein Minijob 'lohnt' sich kaum noch für die Ehefrau. Sie hätte wegen der erzeugten Hilfsbedürftigkeit für die beiden Kinder ja auch nicht viel mehr in der Tasche. Die bleibt dann auch zuhause.
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  #14  
Alt 27.10.2010, 11:52
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Zitat:
Zitat von mpumpe Beitrag anzeigen
Scheint hier nicht geplant zu sein. Denn selbst ein Minijob 'lohnt' sich kaum noch für die Ehefrau. Sie hätte wegen der erzeugten Hilfsbedürftigkeit für die beiden Kinder ja auch nicht viel mehr in der Tasche. Die bleibt dann auch zuhause.
Aber es ist kein Kind mehr unter 3 Jahre.
Somit ist sie verfügbar - und wenn es kein Job ist, dann kann es auch ein halbtags EEJ sein.
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familie, studium

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