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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 29.12.2011, 23:39
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Standard Sperre? Job gekündigt, Studium angefangen -> Abbruch

Hallo,

ich erhielt im August eine Zusage für einen Studienplatz und habe darauf meinen damaligen Job gekündigt.

Leider ist es im Moment schon absehbar, dass die Wahl des Studiengangs nicht optimal war und ich würde mich nach den bis jetzt knapp 3 Monaten exmatrikulieren wollen, um einen neuen Job suchen.

Muss ich nun mit einer Sperre rechnen? In einem anderen Forum las es sich so, dass es keine Sperre gäbe, da es sich um eine Weiterbildung handle..?

Ich schätze mal ALG1 Anspruch habe ich nicht - wie würde es sich mit ALG2 verhalten? Ist dann dass dann reduziert auf 70% (oder so)?
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  #2  
Alt 29.12.2011, 23:42
Benutzerbild von Turtle1972
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Wie alt bist du und wie lange hast du gearbeitet bzw. warst du versicherungspflichtig beschäftigt (auch Ausbildung)? Und hast du schonmal in dieser Zeit ALG 1 bezogen? Wenn ja: wann und wie lange?

Turtle
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  #3  
Alt 29.12.2011, 23:54
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Hi Turtle1972,

oh stimmt das hätte ich wohl erwähnen sollen: bin 27, hab davor 18 Monate in meinem alten Job gearbeitet - und bis jetzt noch nie ALG1 bezogen...
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  #4  
Alt 30.12.2011, 07:49
Benutzerbild von Turtle1972
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Dann dürfte ALG 1 Anspruch bestehen, denn die 12 Monate Versicherungspflicht in den letzten 24 Monaten erfüllst du doch. Bzgl. Sperre kann ich nichts sagen, aber ich vermute mal, dass man dein Studium als wichtigen Grund für eine Kündigung anerkennt.

Turtle
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  #5  
Alt 30.12.2011, 07:57
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Für die Aufgabe der Arbeit ist das Studium auf alle Fälle ein wichtiger Grund.

Ob die durch den Studienabbruch herbeigeführte Alo eine Sperrzeit nach sich zieht, weiß ich nicht 100 %ig, aber es dürfte m.E. keine geben.
__________________
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  #6  
Alt 30.12.2011, 14:51
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Hallo Turtle1972 und Musiker,

das wären ja gute Nachrichten für mich! Werde dann im neuen Jahr mal einen Termin mit der Arbeitsagentur vereinbaren und mich schnell nach einem neuen Job umschauen...

Danke Euch Beiden!
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  #7  
Alt 07.02.2012, 20:05
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Beiträge: 5
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Seltsame Post heute bekommen...

also Antrag ausgefüllt, abgegeben. Die Sachbearbeiterin meinte in ihren sehr kurzen Ausführungen es gäbe keine Sperrzeit - also war erst mal alles soweit wie erhofft.

Jedoch heute bekam ich einen etwas seltsamen Brief - es hieß darin,
a) die Aufnahme des Studiums sei kein wichtiger Grund
b) weiter (sinngemäß) ich "erhalte eine Sperrezeit von 1. Oktober bis 31. Dezember".

Ich verstehe das nicht ganz was dies bedeuten soll, da ich erst im Januar den Antrag gestellt habe - und die Sperrfrist sich somit auf die Vergangenheit bezieht. Zwei Interpretationsmöglichkeiten hätte ich dafür:

1. Weil jetzt eine Zeitspanne von ~80 Tagen errechnet wurde, werden diese von der Leistung abgezogen, egal ob diese in der Vergangenheit liegen - also in einer Zeit in der von mir keine Leistungen bezogen wurden. (Und mir den Vollzeitstudiengang von den knappen Ersparnissen finanziert habe )

2. Das ist eine seltsame bürokratische Stilblüte, mit der man mir sagen will, dass ich rückwirkend keinen Anspruch auf Leistungen im Zeitraum "1. Oktober bis 31. Dezember" hätte. (Wobei dies doppelt sinnfrei wäre )

Was meint ihr?? Ist es 2.? Soll ich Einspruch erheben? Ich verstehe ja, dass man es einem nicht hinterherträgt, aber ich mein jetzt wäre die Unterstützung gerade wichtig, bis ich halt wieder n Job habe!?
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  #8  
Alt 08.02.2012, 05:56
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Beiträge: 5.842
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Das ist so:

Eine Sperrzeit beginnt ab dem sogenannten sperrzeitbegründenden (die Alo verursachenden) Ereignis. Das war die damalige Arbeitsaufgabe. Ohne die wärest du heute nicht alo. Es besteht also ein kausaler Zusammenhang. Somit läuft die Sperrzeit ab diesem Termin, auch wenn du in der Zeit gar keinen Alg-Anspruch hattest. Du würdest also jetzt sofort Alg I bekommen, aber die Anspruchsdauer ist um die 3 Monate der abgelaufenen Sperrzeit verkürzt.

Die Begründung im Bescheid ist nicht ganz richtig. Die Aufnahme des Studiums ist ein wichtiger Grund. Aber durch den Abbruch des Studiums hast du die Alo selbst herbeigeführt. Lege mal Widerspruch ein, auch wenn die Chancen gering sind.
__________________
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  #9  
Alt 08.02.2012, 16:22
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Also nachdem ich mir deine Antwort und den Gesetzestext durchgelesen habe, kommt bei mir der Verdacht auf, als ob da absichtlich versucht wird, den eigentlichen Sachverhalt künstlich zu verkomplizieren.

Die eigentliche Nachricht ist ja:
"Ich finde das ist kein wichtiger Grund, deswegen nach §§ 144 kein Geld für
Code:
3. zwölf Wochen in den übrigen Fällen.
Pech gehabt."

Da ich den Verdacht habe, dass hier auch der Ermessensspielraum eine Rolle spielt, werde ich mit einem Einspruch wohl auf wenig Gegenliebe stoßen - aber zu verlieren ist ja eigentlich nichts, ich glaub ich mach das mal.

Nochmals danke, mal schauen was passiert.

(Und auch wenn ich die nächsten drei Monate nur trocken Brot zum Essen hätte, ich würde es wieder so machen... Bildung kein wichtiger Grund )
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