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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 04.03.2010, 23:52
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Registriert seit: 14.08.2009
Beiträge: 4
Standard Sohn 19, Abi trotz Unterhalt vom Vater und Kindergeld Bedarfsgemeinschaft

Hallo und schon mal vorab vielen Dank für diese Seite
Mein Problem: Ich bin seit Mai 2009 selbständig mit aufstockendem Hartz 4. Ich war/bin alleinerziehend. Mein Sohn ist 19, macht gerade Abi und geht ab Juli zum Zivi. Z.Zt. hat er 312,- Euro Unterhalt vom Vater, zzgl. Kindergeld 184,- - beim Wohnungsamt sagte man mir, dass er Anspruch auf Wohngeld in Höhe von 120,- Euro hätte. Ich würde ihn so gern aus der Bedarfsgemeinschaft rausbekommen, die Arge sagte mir aber, da er bei mir familienversichert sei, bliebe er, auch während des Zivildienstes, immer in einer BG mit mir. D. h. dann ja auch, dass er nicht in eine WG mit seinen Kollegen ziehen darf, etc. Der Vater würde freiwillig noch 100 Euro mehr Unterhalt zahlen, wenn der Sohn dann endlich aus der Bg. raus wäre. Was kann ich tun, damit mein Sohn in Ruhe sein Abi machen und dann seinen Zivi antreten kann? Wir bekommen zusammen übrigens 612,- Euro von der Arge plus KV.
Vielen Dank im voraus für evtl. Antworten!
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  #2  
Alt 05.03.2010, 05:51
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.842
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Aus der BG fällt er ganz automatisch raus, wenn seine Einkünfte den Bedarf decken. Er kann also ausziehen, wenn er keine Alg II-Ansprüche stellt.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 05.03.2010, 16:37
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Registriert seit: 14.08.2009
Beiträge: 4
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Hallo Gerald!
Vielen Dank für Deine prompte Antwort. Leider sieht die ARGE das anders. Sie besteht darauf, dass er in der BG verbleibt, denn die ARGE zahlt ihm rd.70 Wohnbeihilfe, dass Wohnungsamt würde jedoch mehr zahlen und ich hatte gehofft, dass er dann aus der BG raus wäre. Keine Chance, sagte meine Sachbearbeiterin O-Ton: Nee, so geht das nicht, solange er zur Schule geht, bleibt der drin! Da hilft das gar nix, wenn Sie zum Wohnungsamt gehen. Da sehense ma zu dasse den rauskriegen, bei mir jedenfalls bleibt der drin!
Habe auch wieder den Folgeantrag ohne ihn stellen wollen, aber darauf bekam ich eben die oben zitierte Antwort. Was soll ich jetzt machen, der Bewilligungszeitraum läuft im März aus, der neue begänne also im April.
Vielen, vielen Dank noch einmal für die fixe Antwort!
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bedarfsgemeinschaft

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