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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 26.01.2009, 12:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.01.2009
Beiträge: 2
Standard SGB II ,was darf ich dazu verdienen?

Hallo zusammen

Habe dieses Forum gefunden und finde es sehr gut. Da ich den Vorschriftenwald nicht mehr durchblicke habe ich nun eine Frage.

Ich bin über 40 Jahre alt, habe eine Tochter ( lebt bei meiner Frau )und lebe getrennt von meiner Frau. Unterhalt noch nicht geklärt da wir noch nicht geschieden sind.

Ich erhalte Leistungen nach SGB II
1. Kosten für Unterkunft und Heizung 360 Euro

2. Zur Sicherung des Lebensunterhaltes zwischen 0 Euro und 3oo Euro, da ich auf 400 Euro Basis arbeite und die Stunden im Monat unterschiedlich sind.Verdiene ich also 500 brutto bekomme ich Zur Sicherung des Lebensunterhaltes nichts aber immer noch Kosten für Unterkunft und Heizung .

Nun die Frage:
Wieviel darf ich brutto verdienen damit ich noch Kosten für Unterkunft und Heizung erhalte? 600 oder evtl 800 Euro?

Wäre schön, wenn mir da jemand kompetente Antwort zu geben könnte.
Ich verstehe es so nicht.

Vielen Dank im voraus

Flyerone
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  #2  
Alt 26.01.2009, 12:57
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Was willst du da als Antwort hören? Es ist deine Pflicht, soviel zu verdienen, dass du auch keine Beihilfe zur Miete mehr brauchst. Von daher erübrigt sich die Frage doch.

Turtle
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  #3  
Alt 26.01.2009, 13:02
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.11.2008
Ort: Dortmund
Beiträge: 979
Standard

Oh mann, wie ich diese Fragen liebe! Es gibt keine Vorschrift wie viel man zum ALG II dazu verdienen darf. Du _musst_ so viel wie möglich an Geld verdienen, um deine Hilfebedürftigkeit zu verringern oder eventuell ganz zu beenden.

Du hast einen ALG II-Gesamtbedarf (bestehend aus 351 € Regelleistung + der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung). Vom Erwerbseinkommen bleiben 100 € + 20 % vom Rest bis 800 € anrechnungsfrei, der Rest wird vom Gesamtbedarf angerechnet. Um es noch mal genau nachzuvollziehen kannst du ja mal den ALG II-Rechner dieser Homepage nutzen.

Andi
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  #4  
Alt 26.01.2009, 13:56
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.01.2009
Beiträge: 321
Standard

Hallo flyerone!
Du hast deine Frage bestimmt nur etwas unglücklich formuliert und wolltest eigentlich fragen, wie viel du verdienen musst um unabhängig von Sozialleistungen zu werden, oder?
Da würde ich dir auch den Rechner empfehlen, dann kannst du das individuell für dich ausrechnen.
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  #5  
Alt 26.01.2009, 16:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.01.2009
Beiträge: 2
Lächeln SGB II ,was darf ich dazu verdienen?

Danke an alle für die Antworten
@ turtle und andi

Natürlich weiß ich was ich muss. Deshalb liebe ich solche Antworten.Ich arbeite gerne und wäre lieber nicht vom Amt abhängig, bin aber leider immer noch bei dem Verein und das nach ein paar hundert Bewerbungen. In meinem Alter bin ich zu alt oder überqualifiziert.Lach.

Ich formuliere es mal andersherum.
Ab welchem Betrag bin ich unabhägig?
Ich kann jetzt mehr Stunden arbeiten aber leider nicht kontinuierlich. ( Liegt am Arbeitgeber und nicht an mir )Wenn ich also z.B. 750Euro verdiene wird das bei mir voll angerechnet. Bezieht sich diese Summe dann auch auf Unterkunft und Heizung?
Wenn ja, muss ich mit noch weniger Geld auskommen. Das ist das Problem.
Nicht das ich nicht will.
Ich hoffe das dass jetzt klargestellt ist.

Danke nochmals
Flyerone
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  #6  
Alt 26.01.2009, 17:26
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Da gibt es nichts festes. Dazu sind zu viele Unbekannte in der Formel...

Dein Bedarf ist doch abhängig von der Miete. Schon allein die kennen wir ja nicht. Dann hat sich das Wohngeld ab 1.1.09 erhöht, wir kennen aber die Mietstufe bei dir nicht, ergo können wir auch nicht sagen, ab welchem Verdienst es günstiger für dich ist, Wohngeld zu beantragen anstelle von ALG 2...

Letztendlich ist es doch so, dass du Einkommensnachweise bei der ARGE einreichen musst. Und wenn die erkennen, dass du mit Wohngeld ggf. günstiger fährst, dann sagen die dir das auch...

Turtle
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  #7  
Alt 26.01.2009, 17:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.01.2009
Beiträge: 321
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Der Betrag, den du Verdienst wird ja nicht voll angerechnet. Du hast ja die Freibeträge und da diese bis zur Obergrenze prozentual steigen, hast du durch die Arbeit auf jeden Fall im Endeffekt mehr im Portemonnaie, auch wenn du von der ARGE weniger ausgezahlt bekommst. Aber du brauchst dir keine Sorgen machen, dass du weniger zur Verfügung hast, weil du arbeitest. Und ob du weiterhin ALG II beziehen kannst oder du besser Wohngeld beantragen kannst, muss man wie gesagt ausrechnen. Gib deine Gehaltsabrechnung ab und bitte um eine Probeberechnung!
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  #8  
Alt 21.12.2009, 13:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.12.2009
Beiträge: 8
Standard Bitte keine Frage stellen wieviel darf ich dazu verdienen !

Ich frag mich echt was ihr für ein Forum seid ?
Wenn man hier fragt was man dazu verdienen darf,dann wird man hier hingestellt als wenn man nur vom Staat leben will und angst hat abgezogen zu bekommen,dabei könnt ihr doch ganz normal antworten auf eine ganz normale Frage,denn keiner ist gern arbeitslos !!!!!
Zum Glück gibt es nicht nur dieses Forum !
Oder ist es soo schwer zu schreiben das man 100 € nicht angerechnet bekommt und alles was drüber ist 80 % angerechnet bekommt ?
Schade das ihr so seid
ansonaten würde ich mich freun wenn ihr mich hier löschen würdet
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  #9  
Alt 21.12.2009, 13:17
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.842
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1. Der Beitrag ist fast 1 Jahr alt. Was soll das?
2. Die Fragestellerin hat nun mal nach dürfen gefragt und die richtige Antwort bekommen.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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