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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo und guten Tag Hartz 4 kann bekanntlich bei selbstverschuldeten Kündigungen gekürzt oder gestrichen werden. Es gibt Gerichtsurteile wie z.B. vom Sozialgericht Koblenz (Az. S 2 AS 673/07) nach dem die Leistungen gekürzt werden können, wenn der betroffene Arbeitnehmer mit seinem Verhalten dem Arbeitgeber hinreichend Anlass für eine Kündigung gegeben hat. Wenn der Arbeitgeber eine sog. verhaltensbedingte Kündigung ausspricht, dürfe der Arbeitnehmer so behandelt werden, als habe er selbst gekündigt. Daher sei die Kürzung der Leistungen als Sanktion zulässig. Beim letzten Arbeitgeber waren die Arbeitsbedingungen unter aller Kanone. Betriebsrat oder auch nur Gewerkschaft gab es nicht. Der Versuch von mir dahingehend etwas aufzubauen, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern endete umgehend in einer Kündigung. Jetzt bin ich als Hartz 4 Aufstocker in einer neuen Firma beschäftigt, die auch nicht viel besser ist. Wenn ich gewerkschaftlich aktiv bin oder werden möchte und aufgrund dessen wieder gekündigt werde, weil der Arbeitgeber keinen Betriebsrat möchte und auch keine gewerkschaftliche Aktivität duldet, wie ist das dann. Ist dies für das Amt ein Grund für Selbstverschulden? Vielen Dank für Antworten |
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#2
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| Versteh ich nicht: grad bei solchen Sachen ist doch die Gewerkschaft erster Ansprechpartner!!!! Durch diese hast Du ja auch arbeitsrechtlichen Schutz. Ausserdem steht in der Satzung der Gewerkschaft auch, dass einem MA nicht aufgrund der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft gekündigt werden darf.
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#3
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| Der Arbeitgeber wird sicherlich nicht explizit mit Bezug auf die gewerkschaftliche Tätigkeit kündigen, sondern möglicherweise versuchen, andere Gründe zu (er-)finden. Diese Gründe könnten dann natürlich eine Leistungskürzung nach sich ziehen, sofern nicht arbeitsgerichtlich gegen die Kündigung vorgegangen wird, bzw. du nicht glaubhaft versichern kannst, dass die Gründe frei erfunden sind. |
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#4
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| Sollte der Ag wegen erfundener Gründe kündigen, wende Dich sofort an die Gewerkschaft und reiche innerhalb der Frist von 3 Wochen Kündigungsschutzklage ein. |
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#5
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| Wobei bei einer Kündigung in der Probezeit keine Gründe erforderlich sind. Also wäre es wohl ratsam, gewerkschaftliche Aktivitäten auf einen Zeitpunkt nach Ablauf der Probezeit zu verschieben. |
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#6
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| Zitat:
Eben. In der letzten Kündigung standen Sachen wie „zerstörtes Vertrauensverhältnis“ und „Illoyalität gegenüber den Arbeitgeber“, die m.M.n. nur zwei Ursachen haben konnten. - Meine Aktivitäten in Richtung Gewerkschaft. Der Arbeitgeber wies mich mündlich nachdrücklich darauf hin derartige Aktivitäten zu unterlassen. - Angedrohte Weigerung zu weiteren nicht bezahlten Überstunden. Arbeitgeber weigerte sich beharrlich angeordnete geleistete Überstunden mit Freizeit auszugleichen und war auch zu keinerlei Vergütung der Mehrarbeit bereit. Nachdem so knapp 200 Überstunden angefallen waren, kündigte ich an künftig keine Überstunden mehr zu leisten, wenn er sein Verhalten nicht ändert UND mir für die bisher geleisteten Mehrstunden keinen Ausgleich gibt. Zwei Wochen später war ich raus. Sei´s drum, diese Geschichte ist abgehakt. (Auf das damals beendete Arbeitsverhältnis fand das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung und es gab auch keinen Tarifvertrag) |
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#7
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| Nachtrag: Die Firma gibt es inzwischen nicht mehr. Es soll da Betrug in Richtung Abgaben oder Steuern gegeben haben, woraufhin sie dichtmachen musste, wegen Insolvenz. Nichts Genaues weiß man nicht. PS: Beiträge Editieren scheint hier nicht freigeschaltet zu sein. |
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