| |
| |||||||
| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo erst einmal allen hier! Ich bin neu hier und sollte vielleicht zu meinem Problem vorher einige Erläuterungen bringen! Ich habe im Oktober vor 2 Jahren ein Kleingewerbe nach §19 angemeldet, und mit 0€ Startkapital begonnen. (Ich konstruiere Bausätze, die ich dann fertigen lasse, und dann nach Komplettierung mit Bauanleitung in einer art Saisongeschäft vertreibe) Im Vorlauf und in der Zwischenzeit habe ich aus 1€-Job und ALG-II ca. 2500€ Investiert, und jede Einname ebenfalls. Seit einigen Monaten bin ich nun in einem Bereich, das ich mich langsam mit den einnahmen/Ausgaben einer schwarzen 0 nähere, aber die Privateinlagen noch nicht wieder abbaue. Mein Monatlicher Umsatz schwankt um die 200€. Ich weiß, das ist eigentlich einerseits kein sonderlich gutes Ergebnis, aber andererseits bin ich bei der Ausgangssituation doch recht zufrieden, zumal ich ja alles Vorfinanzieren muß, und auch noch von allen etwas auf Lager haben muß, um es verkaufen zu können. Meine EKS-Anlage zum Antrag und die Abschlussabrechnung habe ich bisher selbst erstellt, und mit ALLEN Kontoauszügen und ALLEN Kostenquittungen und allen Einnahmenachweisen vorgelegt. Als ich nun am Freitag meinen neuen Verlängerungsantrag abgegeben habe wurde mir erklärt, das die Abschlussabrechnung nur noch anerkannt wird, wenn sie von einem Steuerfachbüro erstellt wird, das sei seit 2008 so Gesetz, und wenn ich das wie bis her selbst erstelle, wird das nicht anerkannt und mein Einkommen wird so geschätzt, das ich aus H-IV heraus falle, und nix mehr bekomme. Nur wie soll ich die Abrechnung Finanzieren? Nun bin ich am überlegen,ob ich etwas und was ich dagegen machen kann! Heute war ich mal unterwegs, um ein Steuerberater/Steuerbüro zu finden und zu fragen was es kostet, aber entweder nehmen sie keine neuen Kunden an, oder wollen dafür ab 200-300€ aufwärts haben! Da ich das aber nicht zahlen kann, bin ich nun am überlegen, ob ich das Gewerbe nicht wieder abmelden muß bzw. Konkurs anmelde, da ich ja die Kosten die die Arge zu verursachen verlangt nicht aufbringen kann! Das wäre dann in den letzten 20 Jahren mindestens das 6. mal, das das sogenannte Arbeitsamt meine Versuche wieder in normale Arbeit zu kommen erfolgreich Torpediert! Ich schätze mal, das ich in ca. 10-15 Jahre eventuell davon leben kann, wenn ich so weiter mache und es sich so weiter entwickelt!(keine Fremdfinanzierung, aber mit H-IV bekommt man ja auch nirgends Kredit). Um mehr Umsatz zu machen, bräuchte ich ein Auto, mit dem ich auf Verkaufsmessen fahren kann (1-4Tage) und dann auch im Auto übernachten könnte (also mindestens ein Kleinbus), aber der ist zZ. auch nicht realistisch. Ist die Arge im Recht, und ich muß das machen lassen, oder sollte ich dagegen Einspruch einlegen? Achso, ich würde auch sofort eine Arbeit aufnehmen, wenn es denn eine Stelle für mich gebe, aber wer stellt schon einen Elektroniker mit körperlichen Problemen ein, der seit 20 Jahren Arbeitslos ist? Von daher war das Kleingewerbe eigentlich meine letzte Hoffnung, noch einmal irgendwann vor der Rente ein Einkommen zu haben! |
|
#2
| |||
| |||
| Erstmal sorry bei Deinem Problem kann ich Dir nicht weiterhelfen, aber ich bin grade echt schockiert und muss deswegen mal meinen Senf dazugeben. Viele die sich selbstständig machen, haben mit der Arge Probleme, da es der Arge zu lange dauert bis genug Gewinne abgeworfen werden. Hier reden wir aber niemals nie von einem Zeitraum von sage und schreibe 15 Jahren. ![]() Wenn ich fragen darf, woher kommst Du denn und wie ist dort die Infrastruktur? Denn hier bei uns z.B. nehmen die ZAFs wirklich jeden. |
|
#3
| |||
| |||
| Ich komme aus Magdeburg! Und ja, auch hier nehmen die Zeitarbeitsfirmen jeden an, der für sie verwertbar ist! Da ich aber aus diversen Gründen nicht auf dem Bau oä. arbeiten kann bzw. dort nicht einsetzbar bin, und ich für Bürojobs keine Qualifikation habe, bin ich für die uninteressant! Früher habe ich in einer Meßgerätewerkstatt die Meßtechnik gewartet, repariert und umgebaut. Da ich mich weiter mit der Elektronik beschäftigt habe, könnte ich die Theoretisch auch immer noch machen, aber praktisch gibt es da niemanden der mich heute noch nach 20 Jahren da wieder einstellen würde. Umschulung in eine andere Fachrichtung verweigert das Amt seit ca. 15 Jahren mit diversen Gründen! (Ich habe einen Abschluß als Elektromechaniker der DDR und als Industrieelektroniker Fachrichtung Gerätetechnik mit IHK-Abschluß von direkt nach der Wende, den schon damals das Amt versuchte zu Torpedieren. Zu den 15 Jahren, bis ich davon leben kann, nun das was ich mache ist eine kleine Marktlücke im Modellbausektor. Wie ich schon schrieb, Entwickele ich Bausätze die ich nach der Fertigung durch 3. vertreibe. Ich habe in den letzten 2 Jahren ca. 40 Bausätze entwickelt. Um davon leben zu können bräuchte ich ca. 200-300 Bausätze und ich müßte dein Vertriebsnetz aufbauen. Aber das läst sich nicht ohne Startkapital schnell realisieren, so das ich beim jetzigen Wachstum wirklich mit 15 Jahren rechnen muß! Dazu kommt, das diese Bausätze eine Art Saisonartikel sind, und für jeden Bausatz nur eine begrenzte Menge absetzbar sind. Aber es gibt auch Firmen die von ähnlichen Bausätzen seit Jahrzehnten leben. Aber ich verlange ja auch nicht, das das Amt wartet, bis ich vom Gewerbe leben kann, und bin jeder Zeit bereit, es zurück zu stellen, wenn ich eine Arbeit bekommen würde, von der ich leben kann. Dann würde ich das Gewerbe wirklich nur noch als Nebeneinkommen betreiben wollen. Nur warum soll ich nicht versuchen, meinen Lebensunterhalt langsam mehr oder weniger von diesem Gewerbe zu bestreiten (auch wenn ich vielleicht nie davon komplett leben kann), wenn ich als alternative nur 100% H-IV habe und keinerlei Aussicht wieder in eine normale Arbeit zu kommen? Wäre es nicht Sinnvoller wenigstens einen Teil des Lebensunterhaltes durch eine sinnvolle Tätigkeit zu bestreiten, stats sich in H-IV zu ergeben und täglich seinen Frust an einem Getränkeshop mit änderen zu ertränken? Ich weiß, das würde besser in das Weltbild des arbeitsscheuen Sozialschmarotzers passen, was über die H-IV-Bedürftigen so gerne verbreitet wird! PS: Zumal ja auch das Amt Klaglos H-IV zahlt, wenn ein Arbeitgeber nur 3,50€ Stundenlohn bei 50 Wochenstunden Zahlt! |
|
#4
| ||||
| ||||
| Hi PeTeel Vertriebsnetz und Marketing müssen nix kosten... kannst alles selber..am PC.. leg dir ein TWITTER Account zu und betreibe networking, , erstelle ein XING Profil mit such-tags (öffentlich natürlich, macht keinen Sinn ´ne Anzeige aufzugeben und "die tel.nr zu schwärzen ) bildlich gesehen..Les´ dich durch die Arbeit der GOOGLE robots und anderer Suchmaschinen.. kleine Website über deine Arbeit mit plakativem Namen..ein Video(windows movie maker ist auf XP drauf!!) der Bausätze bei youtube und anderen Portalen.. Bastel, Modellbauforen usw.. Facebook , stayfriends, alles im Austausch..aber nicht zu aggresiv auf Vertrieb..mehr dem social networking geschuldet.. ![]() und nach eine gewissen zeit gibts ´nen Rücklauf deines Einsatzes..In Form von Anfragen oder Bestellungen!! Und neue Freundschaften/Bekanntschaften/andere Technicken usw. gibts kostenlos dazu.. Ist tierisch viel Arbeit, wenn man das alles pflegt.. ..aber zahlt sich aus..EdiT ., wegen dem Steuerberater..stelle einen Antrag auf Übernahme der Kosten..wer die Musik bestellt.. |
|
#5
| |||
| |||
| @ Grünspan Twitter ist nicht meine Welt, davon halte ich nix. Aber einen Webshop ist mit Gewerbestart Online (Testphase davor mit einigen einschlägigen Foren) Ich bin auch in Diversen passenden Foren aktiv. Aber gerade in diesem Bereich gibt es viele, die keinen PC nutzen. Ich habe auch schon meine Fühler zu passenden Fachzeitschriften ausgestreckt, nur leider sind Anzeigenpreise für mich utopisch. Wie gesagt, ich bin eigendlich mit der Entwicklung bisher weitestgehend zufrieden, mehr ist halt ohne Kapital nicht in der Zeit zu realisieren gewesen. (Wie soll es schnell gehen, wenn man sich mit einer Tüte Bonbons auf den Markt stellt, und erst wenn diese Verkauft wurde 2 neue einkaufen kann, um diese dann wieder zu verkaufen und dann auch noch der Stand nebenbei zu Kaufen ist?) Gestern und Heute war ich nun wegen Steuerberater unterwegs, aber noch nix sinnvolles dabei heraus gekommen. Kostenübernahme wurde von der Dame des Arbeitsverhinderungsamtes gleich abgelehnt! |
|
#6
| ||||
| ||||
| Du sollst nix davon halten, sondern es als Marketinginstrument nutzen.. Zitat:
,,du musst für DIE so interessant sein, daß die einen Artikel über dich schreiben...auf dich aufmerksam machen..z.b wen du dem Verlag - oder Zeitschrift - auf TWITTER folgst![]() Zitat:
Was mit ´nem youtube Video?? Wenn du sagst: "Ist nicht so mein Ding", dann lass auch das jammern nach, weil´s so langsam geht ![]() Zitat:
|
|
#7
| |||
| |||
| Hallo, die Schätzung nach § 3 (6) ALG II-Verordnung ist nur vorzunehmen, wenn du KEINE abschließenden Angaben zur Selbständigkeit machst. Lasse dir mal von der SB die Gesetzesgrundlage für ihr Begehr zeigen. Kann sie bestimmt nicht. Also reicht die von dir unterschriebene Anlage EKS aus. Falls dann doch geschätzt wird, gleich dem endgültigen Bewilligungsbescheid und dem folgenden Anrechnungs- und Erstattungsbescheid widersprechen. Gruß Caesar Geändert von Caesar1211 (07.09.2010 um 14:07 Uhr) Grund: Tippfehler beseitigt |
|
#8
| ||||
| ||||
| Dass zum Ausfüllen einer EKS ein Steuerbüro zwingend vorgeschrieben ist, wäre mir neu. Auf welche Gesetzesgrundlage stützt sich denn die ARGE dabei. Weil Einnahmen-Ausgaben Rechnung und EKS ist nicht das selbe. Bei uns ist das nicht so. Ich habe Bekannte, die sind auch nebenerwerblich selbständig und machen ihre EKS Selber. Auch die Abschliessenden Zahlen. Den Ausdruck BWA (für einen Plausibilitätscheck) macht ein Buchhaltungsbüro. Und zum Erstellen der laufenden Buchhaltung langt auch ein ganz normales Buchhaltungsbüro. Der Steuerberater erstellt Jahresabschlüsse und fertigt Steuererklärung an. Der Stb. kann allerdings kostenintensiv sein.
__________________ Jeder für sich allein - ist nichts. Zusammen aber , sind wir ein unschlagbares Team !! |
|
#9
| ||||
| ||||
| Sind Deine "Modellbausätze" was, mit dem auch Otto-Normalverbraucher was anfangen kann? Spielzeug für ein älteres Kind oder das Kind im Manne? ![]() Wenn ja, kannst Du ja versuchen dem Steuerberater einen solchen Bausatz als Bezahlung anzubieten. |
|
#10
| |||
| |||
| @ Mammut 68 Genau dafür sind die Bausätze! Für das 3.-liebste Spielzeug vieler Männer nach Frau und KFZ. (Darum ja auch der bedingte Saisoncharakter) Bei meinem Shop habe ich die Zugriffszahlen je Seite Monatsweise abgespeichert, und es ist wirklich ein Saisonverhalten zu erkennen. @ Grünspan Ich Jammere ja nicht darüber, das es so langsam Vorwärts Geht, das macht nur das Amt! Ich hatte ja geschrieben, das ich unter Berücksichtigung der Situation mit der Entwicklung zu Frieden bin! Für Videos fehlt mir zZ. die Technik, also fällt das zZ. noch aus. (Ich habe schon über Videobauanleitungen nach gedacht, könnten sicher was bringen) Und dann habe ich in mehreren Foren eine Umfrage zur Nutzung der Zeitungskleinanzeigen gemacht, da ich auch bisher der Ansicht war, das die unnütz sind. Das Ergebnis war, das ca. 30% der Forennutzer doch nutzen. Wie das dann bei Leuten ohne Internetzugang ist (Ich gehöre ja in diesem Bereich noch mit zum jüngeren Mittelfeld), kann man nur schätzen. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| abrechnung, probleme wichtig, selbstständig |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| ARGE zahlt seit über einem Jahr nicht! HILFE! | Orphilia | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 11 | 26.11.2010 12:43 |
| Alleinerziehend / Alleinstehend ARGE Oldenburg | sunflower270971 | Sag deine Meinung zu Hartz IV und Co. | 8 | 07.08.2010 16:27 |
| Geld von der Arge gespart wegen Ausbildung: Rechtens??? | liesschen86 | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 3 | 03.08.2010 19:45 |
| Nachweise von Arge gefordert rechtens ? | bckid | Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft | 37 | 06.04.2010 21:36 |
| Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) ARGE will Verzichtserklärung? Rechtens???????! | Frau Meier | Arbeitslosengeld I - ALG 1 | 6 | 13.05.2009 09:02 |