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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo! Bin seit einiger Zeit dabei mich durch eine Selbstständigkeit langsam aus dem Bezug von Harz 4 zu befreien. Aktuell erhalte ich noch ca. 200 Euro (3köpfige Familie). Bis ca. Mitte des Jahres lief die Zusammenarbeit mit dem Amt einigermaßen ohne Probleme. Ich habe mtl . eine GuV erstellt und jedes mal angeboten, dass sie Belege einsehen können, wenn sie es wollen. Davon hat das Amt nur ganz selten Gebrauch gemacht. Schriftlich war sogar vereinbart, dass sie Belege nur ab 50 Euro einsehen können. Dann kam eine neue Sachbearbeiterin und die Probleme fingen an. Nun will man rückwirgend von mir alle Belege haben und zwar nach Monaten sortiert und nummeriert. Da ich die Belege nachdem niemand sie sehen wollte nach Kostenarten sortiert und abgelegt habe (für das FA) muss ich nun alle Belege neu sortieren und habe dazu natürlich keine Lust - das ist eine recht umfangreich Arbeit. Hätten sie mein Angebot jeden Monat angenommen, wäre es ja kein Problem gewesen. Zudem wollen sie, dass ich die Belege dort abgebe. Wenn das alles nicht bis zum 31.01. geschieht, will man die Hilfe völlig einstellen. Hinzufügen muss ich noch, dass dies (Einstellung der Hilfe) bereits 2 mal seit Mitte letzten Jahres mit wechselnden Begründungen geschehen ist. Habe aber mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung jeweils die Fortzahlung der Hilfe erreichen können. Nun also meine Fragen: 1. Ich habe angeboten, die Belege entsprechend zu sortieren und sie zur Einsicht vorzulegen. Dies aber bis zum 31.03., da ich derzeit noch den Quartals- und Jahresabschluss machen muss, schafe ich das nicht schneller (arbeiten muss ich ja auch noch). Nun wurde erneut schriftlich angedroht die Zahlung per 31.01. einzustellen. Ist meine beantragte und begründete Fristverlängerung nicht zwingend zu bewilligen? 2. Kann das Amt wirklich die Abgabe aller Belege verlangen oder hat sie nur das Recht auf Einsicht in die Belege? Gibt es dazu ein Urteil o.ä? 3. Ich befürchte aufgrund der neuen Verordnung große Probleme. Werde mich zukünftig wohl über die Berechtigung zum Kauf einer Briefmarke mit dem Amt rumschlagen müssen. Was ist von folgender Ausweichstrategie zu halten: Ich gründe mit meiner Frau einer KG. Diese übernimmt die Geschäfte und zahlt mir ein Erfolgshonorar. Auf die KG hat die ARGE aus meiner Sicht keine Zugriffsmöglichkeit und auch keine Möglichkeit dieser irgendetwas vorzuschreiben geschweige denn Belege einzusehen oder Vorschriften zu machen, was die KG kaufen darf oder was nicht. Ich brauche dann nur noch meine Abrechnung über mein Honorar abzugeben und mehr nicht. Zudem kann ich einen Arbeitsraum, den ich in meiner Wohnung nutze dann an die KG vermieten, senke meine Miete damit auf das angemessene Maß (ist derzeit zu hoch und den Satz, den die ARGE von der Miete für die berufliche Tätigkeit anerkennt ist viel zu niedrig) und muss mich auch hier nicht weiter mit der ARGE rumschlagen. Hier schließt sich aber die Frage an, ob die Mieteinnahmen dann nur zur Senkung der zu hohen Miete anerkannt wird (die ARGE zahlt nur den angemessenen Satz, bzw. berücksichtigt diesen bei der Berechnung) oder ob dies dann Einkommen ist, welches gegen den Bedarf berechnet wird. Also eine Menge Fragen, hoffe jemand kann mir helfen. Der Entnervte |
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#2
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| Noch eine Frage. Man will dies für den Zeitraum 01.02.08 bis 31.07.08. Mein Einwand, dass man doch gleich das ganze Jahr anhand der Buchhaltung die ich für das FA jetzt fertig mache betrachten und abrechnen könnte, also für die Zeit vom 01.01.08 - 31.12.08 wurde mir entgegnet: "Die Betrachtung und abschließende Berechnung des Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit bezieht sich seit 2008 immer jeweils auf den Bewilligungsabschnitt und nicht auf das gesamte Jahr." Stimmt das? Und wenn ja, was ist dann mit den Ausgaben im Januar 08? Fallen die jetzt unter den Tisch? |
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#3
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| Wenn dein letzter Bewilligungsabschnitt von Februar 2008 an beginnt, dann ist das so korrekt weil es im SGB II so vorgesehen ist, ab Beginn eines neuen Bewilligungsabschnittes im Jahr 2008....Die Zahlen von Januar 2008 interessieren dann nicht.. Gruß Enibas |
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#4
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| Danke für die Antwort aber nochmals nachgefragt: 2007 ist noch nicht endgültig beschieden worden und selbstverständlich auch der Januar 2008 nicht. Insbesondere im Januar 2008 sind aber hohe Ausgaben angefallen. Wenn sich im Zeitraum 02.-07.08 jetzt ein höheres Einkommen ergibt, als der pauschale Satz, den wir vereinbart haben, dann kann das zu einer Rückforderung ergeben obwohl mir das Geld ja gar nicht zur Verfügung stand, da damit z.T. die Verpflichtungen aus dem Januar abgedeckt worden sind. Muss das Amt daher nicht zunächst einmal den Zeitraum vor 02.08 endgültig abrechnen? |
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#5
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| Für die Berechnung 2007 ist das steuerliche Einkommen noch massgebend..hast du den Steuerbescheid für 2007 vorliegen und eingereicht ?? Wenn nicht dann geht das erst dann....Hmm wie mit dem 1 Monat aus 2008 zu verfahren ist, weiss ich jetzt gerade auch nicht.. Gruß Enibas |
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#6
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| Die ARGE kann Dir in keiner Form vorschreiben, wie Deine Belege geordnet zu sein haben. Dies machst Du so, wie es für Dich richtig ist und damit hat die ARGE zu leben. Es ist leider bekannt, dass so mancher SB, wenn er es mit Selbstständigen zu tun bekommt, völlig überfordert ist. Wie Du Dich gegen die "beliebten" Einstellungen wehrst, hast Du ja schon erfolgreich durchexerziert. Richtig ist allerdings, dass die Leistungen strikt nach Bewilligungszeiträumen abgerechnet werden. Das dies ein betriebswirtschaftlicher Irrsinn ist, steht auf einem anderen Blatt, dafür kann die ARGE nichts, dieser Schwachsinn wurde in Berlin verzapft. Deine Befürchtung, dass ein "guter" Bewilligungszeitraum in den nächsten Bewilligungszeitraum "ausstrahlt", also zur Grundlage der neuen Berechnung gemacht wird, ist korrekt. Allerdings hast Du das Recht und die Pflicht, wesentliche Abweichungen von der "Berechnungsprognose" für den laufenden Zeitraum zu melden. Diese Abweichungen können natürlich auch durchaus mal in die andere Richtung gehen, also eine Minderung der prognostizierten Gewinne bedeuten. Bei Meldung einer derartigen Veränderung muss die ARGE neu berechnen. |
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#7
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| Mal eine kurze Zwischenfrage: Könntest du mithilfe von Wohngeld und evtl. Kinderzuschlag nicht ganz auf dieses Theater mit der Arge verzichten? |
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#8
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| Zitat:
Aber normalerweise müsste das doch chronologisch erfolgen. Also erst 2007, dann Januar 2008 und dann meinetwegen der Rest. Will man aber offensichtlich nicht machen, da man sich wohl aufgrund der mtl. GuV für den Zeitraum 02 - 07.08 einen Rückzahlungsanspruch erhofft. Bis zum Wechsel der Sachbearbeitung hatten wir Gewinne und Verluste immer weitergeschrieben. Wie soll es auch anders sein? Wie gesagt: Mit den positiven Ergebnissen aus den Monaten Feb.-Juli habe ich u.a. auch die Verluste aus dem Jan. zahlen müssen. Vorher sollte ich jetzt das Geld nehmen um einen angeblichen Überschuss zu bezahlen, den es gar nicht gibt? |
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#9
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| Zitat:
Habe bei einer der diversen Verhandlungen, die ich in der letzten Zeit hatte schon einmal dieses Thema angesprochen und der Richter hatte leider angedeutet, dass er hier eher gefühlsmäßig auf Seiten des Amtes ist und meinte ich müsste die Unterlagen wohl in der gewünschten Form vorlegen. Daher bin ich da auch eher bereit nachzugeben. Ist ja auch im Prinzip kein Problem ist nur viel Arbeit. Zu "nur Einsicht" oder "Belege abgeben" hat er sich leider nicht geäußert. Zitat:
Zitat:
Nochmals vielen Dank für Deine kompetente Antwort. Wäre auch an Deiner Ansicht zu meinen anderen Fragen interessiert, vor allem zu meiner "Ausweichstrategie". |
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#10
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| Leider ja. Für die Arge exisitert da einfach kein Minus. |
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| belege, miete, selbstständigkeit |
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