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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#21
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| Zitat:
Du gehst die ganze Zeit nur von deiner Person aus - deine Frau ist Mitglied eurer Bedarfsgemeinschaft und von daher wird ihr Einkommen ebenso angerechnet. Und wenn deine Frau eine Firma hat, ist sie auch verpflichtet, den Gewinn daraus in Anspruch zu nehmen - nicht nur die Zinsen aus ihrer Einlage. Zitat:
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#22
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| Zitat:
Sie gibt ohnehin jeden Monat ihre Verdienstabrechnungen ab, da ist es kein Problem einmal im Jahr ihre Gewinnausschüttung der KG - wenn dann eine anfällt, da haben wir ja alle Steuerungsmöglichkeiten - der ARGE vorzulegen. Aber das kann man doch nicht mit den Abrechnungen vergleichen, die ich jetzt machen muss. Das ist doch eine vollständige doppelte Buchführung und wie gesagt: Jetzt muss ich wegen jedem Pups fragen, ob ich das darf, sonst wird es nicht anerkannt. Die KG braucht das nicht. Wenn die z.B. neue Räume braucht, dann mietet sie welche und muss niemanden fragen und wenn ich als Komplementär entscheide, dass die KG einen neuen PC benötigt, dann kaufe ich einen und muss wieder keinen fragen oder darüber diskutieren, ob der vielleicht 10 Euro zuviel gekostet hat. Und dann kommt noch die Sache mit der Vermietung von Räumen meiner Privatwohung an die KG hinzu. Also ich sehe bisher nur Vorteile! |
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#23
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| Um das hier vielleicht noch deutlicher zu machen: Wenn die KG nach Verrechnung mit allen Kosten (und zwar alle die irgendwann anfallen und nicht nur im Bewilligungszeitraum, denn der interessiert die KG nicht und auch alle die wirklich anfallen und nicht nur die, die die ARGE großzügiger weise anerkennt) einen Überschuss hat, dann zahlt sie mir diesen aus. Das ist dann mein "Erfolgshonorar" und nur dieses muss ich als Einkommen gegenüber der ARGE angeben (und meine Frau einmal im Jahr die Verzinsung ihrer Einlage). |
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#24
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| Du scheinst es ja unbedingt positiv sehen zu wollen, aber ich denke, du musst deine Erfahrungen selber machen. Dazu möchte ich dich jedoch noch einmal auf das HGB §161ff hinweisen, bzw. auf §120 und § 121. Wenn du dann immer noch meinst, das ist so machbar, viel Glück. Vielleicht kannst du uns ja dann von deinen Erfahrungen berichten. |
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#25
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| Zitat:
Man überträgt die Geschäfte auf eine Gesellschaft und kann in Zukunft wieder handeln wie ein wirklicher Selbstständiger. In Frage kommen natürlich verschiedene Gesellschaftsformen und selbst ein Verein könnte man gründen um den Schikanen des Amtes zu entgehen. Hier braucht man nur 7 Leute, gründet einen Verein und dann können die gleich wieder austreten. Dann führt man als Vorsitzender die Geschäfte des Vereins und auch hier hätte die ARGE keinen Zugriff. Ich finde aber die KG reizvoll, da diese leicht und mit wenig Geld zu gründen ist. Werde dies jetzt mal in Angriff nehmen und Euch berichten. |
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#26
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| Dann wünsch ich Dir, wie schon Grubenpony, viel Erfolg und hoffe, dass Du uns hier auf dem Laufenden hältst. Ich hoffe für Dich, dass Grubenpony und ich letztendlich Unrecht behalten, kann es mir aber nicht vorstellen. |
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| belege, miete, selbstständigkeit |
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