Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4 - ALG II 2

Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #21  
Alt 15.01.2009, 05:11
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
Standard

Zitat:
Zitat von Der Entnervte Beitrag anzeigen
Bei einer Einzelfirma werden im Januar die Verluste anerkannt und der volle Satz bezahlt. Ab Februar werden dann vom Bedarf jeden Monat 800 Euro abgezogen, da ja angeblich Gewinn gemacht wird und der Verlust aufgrund des Wechsel des Bewilligungszeitraumes einfach unter den Tisch fällt.

Bei einer KG erhalte ich - da ein Erfolgshonrar (Gewinnbeteiligung) vereinbart wird, die gesamte Zeit über nichts und die ARGE muss also 4000 Euro mehr zahlen.

Du gehst die ganze Zeit nur von deiner Person aus - deine Frau ist Mitglied eurer Bedarfsgemeinschaft und von daher wird ihr Einkommen ebenso angerechnet. Und wenn deine Frau eine Firma hat, ist sie auch verpflichtet, den Gewinn daraus in Anspruch zu nehmen - nicht nur die Zinsen aus ihrer Einlage.

Zitat:
Ach ja und die nervigen Abrechungen entfallen auch noch, die KG ist der ARGE gegenüber keine Rechenschaft schuldig!
Vielleicht nicht die KG - aber deine Frau!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #22  
Alt 15.01.2009, 11:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.01.2009
Beiträge: 15
Standard

Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Du gehst die ganze Zeit nur von deiner Person aus - deine Frau ist Mitglied eurer Bedarfsgemeinschaft und von daher wird ihr Einkommen ebenso angerechnet. Und wenn deine Frau eine Firma hat, ist sie auch verpflichtet, den Gewinn daraus in Anspruch zu nehmen - nicht nur die Zinsen aus ihrer Einlage.
Das ist falsch, meiner Frau gehört die Firma nicht, sie hat nur eine Einlage geleistet und hat Anspruch auf eine Verzinsung dieses Anteiles. Die Gewinn- und Verlustverteilung der KG orientiert sich, soweit nichts anderes vereinbart, an der Höhe des Kapitalanteils und dieser wird ganz gering sein (z.B. 500 Euro Einlage). Meine Frau ist also Teilhaberin und nicht Inhaberin. Als solche nimmt sie also an dem Gewinn und dem Verlust der Gesellschaft nur bis zum Betrag seines Kapitalanteils teil. Sie erhält also max. 500 Euro im Jahr!

Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Vielleicht nicht die KG - aber deine Frau!
Sie gibt ohnehin jeden Monat ihre Verdienstabrechnungen ab, da ist es kein Problem einmal im Jahr ihre Gewinnausschüttung der KG - wenn dann eine anfällt, da haben wir ja alle Steuerungsmöglichkeiten - der ARGE vorzulegen. Aber das kann man doch nicht mit den Abrechnungen vergleichen, die ich jetzt machen muss. Das ist doch eine vollständige doppelte Buchführung und wie gesagt: Jetzt muss ich wegen jedem Pups fragen, ob ich das darf, sonst wird es nicht anerkannt. Die KG braucht das nicht. Wenn die z.B. neue Räume braucht, dann mietet sie welche und muss niemanden fragen und wenn ich als Komplementär entscheide, dass die KG einen neuen PC benötigt, dann kaufe ich einen und muss wieder keinen fragen oder darüber diskutieren, ob der vielleicht 10 Euro zuviel gekostet hat.

Und dann kommt noch die Sache mit der Vermietung von Räumen meiner Privatwohung an die KG hinzu. Also ich sehe bisher nur Vorteile!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #23  
Alt 15.01.2009, 11:43
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.01.2009
Beiträge: 15
Standard

Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
nd wenn deine Frau eine Firma hat, ist sie auch verpflichtet, den Gewinn daraus in Anspruch zu nehmen - nicht nur die Zinsen aus ihrer Einlage.
Um das hier vielleicht noch deutlicher zu machen: Wenn die KG nach Verrechnung mit allen Kosten (und zwar alle die irgendwann anfallen und nicht nur im Bewilligungszeitraum, denn der interessiert die KG nicht und auch alle die wirklich anfallen und nicht nur die, die die ARGE großzügiger weise anerkennt) einen Überschuss hat, dann zahlt sie mir diesen aus. Das ist dann mein "Erfolgshonorar" und nur dieses muss ich als Einkommen gegenüber der ARGE angeben (und meine Frau einmal im Jahr die Verzinsung ihrer Einlage).
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #24  
Alt 15.01.2009, 12:15
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
Standard

Du scheinst es ja unbedingt positiv sehen zu wollen, aber ich denke, du musst deine Erfahrungen selber machen.

Dazu möchte ich dich jedoch noch einmal auf das HGB §161ff hinweisen, bzw. auf §120 und § 121. Wenn du dann immer noch meinst, das ist so machbar, viel Glück. Vielleicht kannst du uns ja dann von deinen Erfahrungen berichten.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #25  
Alt 15.01.2009, 20:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.01.2009
Beiträge: 15
Standard

Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Du scheinst es ja unbedingt positiv sehen zu wollen, aber ich denke, du musst deine Erfahrungen selber machen.

Dazu möchte ich dich jedoch noch einmal auf das HGB §161ff hinweisen, bzw. auf §120 und § 121. Wenn du dann immer noch meinst, das ist so machbar, viel Glück. Vielleicht kannst du uns ja dann von deinen Erfahrungen berichten.
Ich möchte das nicht "unbedingt" positiv sehen, aber ich sehe auch keine negativen Aspekte. Die Bestimmungen, die Du nennst sprechen ja in keinster Weise gegen meine "Ausweichstrategie". Der Gewinn der KG wird in jedem Fall immer niedriger sein, als der Gewinn einer Einzelfirma, da das Amt alle möglichen Ausgaben in Zukunft nicht mehr anerkennen wird. Wie schon der Richter in einem der einstweiligen Verfügungsverfahren sagte: "In Zukunft werde ich hier wohl jedes Blatt Papier entscheiden müssen, welches sich Herr "Der Entnervte" kauft." Zudem entfallen die nervigen Diskussionen (und die Abrechnungen) mit dem Amt über die Ausgaben, da die der KG nichts vorschreiben können, sie haben hier schlicht keinen Zugriff. Sehe gar keine andere Möglichkeit um sich gegen die nicht sachgerechte Behandlung von Selbstständigen durch die ARGE und den Gesetzgeber zu wehren.

Man überträgt die Geschäfte auf eine Gesellschaft und kann in Zukunft wieder handeln wie ein wirklicher Selbstständiger.

In Frage kommen natürlich verschiedene Gesellschaftsformen und selbst ein Verein könnte man gründen um den Schikanen des Amtes zu entgehen. Hier braucht man nur 7 Leute, gründet einen Verein und dann können die gleich wieder austreten. Dann führt man als Vorsitzender die Geschäfte des Vereins und auch hier hätte die ARGE keinen Zugriff. Ich finde aber die KG reizvoll, da diese leicht und mit wenig Geld zu gründen ist.

Werde dies jetzt mal in Angriff nehmen und Euch berichten.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #26  
Alt 15.01.2009, 21:27
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.120
Standard

Dann wünsch ich Dir, wie schon Grubenpony, viel Erfolg und hoffe, dass Du uns hier auf dem Laufenden hältst. Ich hoffe für Dich, dass Grubenpony und ich letztendlich Unrecht behalten, kann es mir aber nicht vorstellen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
belege, miete, selbstständigkeit

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Selbstständigkeit nicht genehmigt, stattdessen Bewerbunsgtraining Andrej Hartz IV 4 - ALG II 2 7 19.12.2008 19:49
Steuerrückzahlung während Selbstständigkeit christian82 Hartz IV 4 - ALG II 2 1 14.12.2008 12:44


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 07:32 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0