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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 19.12.2008, 17:02
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Beiträge: 8
Standard Selbstständigkeit nicht genehmigt, stattdessen Bewerbunsgtraining

Hallo liebes Forum,

ich habe mal eine Frage meine Mutter betreffend.

Meine Mutter ist 57 Jahre und arbeitet momentan in einem Immobilienbüro als freie Kraft und wird lediglich bei Abschluss bezahlt. (bisher noch kein Abschluss)

Mein Vater (60 Jahre) ist Hartz IV gemeldet, beide sind verheiratet, zwei Kinder.

Nun hat meine Mutter sich auch Hartz IV gemeldet, weil bisher durch die Immobilientätigkeit kein Geld geflossen ist, also nur, um momentan gesichert zu sein.

Meine Mutter hat gute EInstiegschancen im Immobilienbüro und ihr macht diese Tätigkeit Spaß.

Jetzt zu dem eigentlichen Problem.

Als sie diesen Sachverhalt ihrer Sachbearbeiterin vortrug, sagte diese, sie solle ein Konzept zu ihrer Selbstständigkeit vorstellen.
Dies tat meine Mutetr auch, allerdings war es dem Amt zu knapp gefasst.
Was soll sie allerdings zu den ganzen Fragen dort reinschreiben, sie hat keine Betriebskosten, keine Ausgaben (ausser die Fahrt zum Büro vielleicht).
Sie kann schlecht eine Kalkulation machen etc.

Meine Mutter will keinen Zuschuss für irgendeine Selbstständigkeit, sie will keine Starthile für ihre Selbstständigkeit (wenn man das so nennen kann, es kommt doch eher einem Kleingewerbe gleich oder?)

Im Grunde genommen will sie versuchen, in dem Büro Fuss zu fassen und bis dahin, vom Amt gesichert sein.

Jetzt wird ihr allerdings gesagt, die Selbstständigkeit sowie das Konzept währen "mangelhaft" und sie soll im Januar lieber einen Bewerbungskurs machen an einer Schule.

Die Lebensläufe etc die sie bisher beim Amt abgegeben hat, sind von meinem Bruder kontrolliert wurden, der in einem großen Unternehmen im Aufsichtsrat sitzt und Personaler ist, dennoch hält die SB den Lebenslauf für falsch geschrieben. (nur mal so, auch wenns nix damit zu tun hat)

Kurzum, welche Möglichkeiten hat meine Mutter?
1. Kann sie irgendwie durchsetzen, weiterhin an ihrer Selbstständgkeit zu feilen und solche realtiv sinnfreien Kurse nicht zu machen? (sie ist 57)
2. Kann sie sich sonst einfach von Hart IV abmelden ? (wegen Bedarfsgemeinschaft mit meinem Vater)
Meine Mutter würde eher auf Hartz IV verzichten, als dass sie jetzt die Tätigkeit im Büro aufgeben müsste, denn nur darin sieht sie ihre eh schon begrenzte Möglichkeit auf dem Arbeitsmarkt?

Vielen Dank schonmal im Voraus und es wäre nett, wenn ihr irgendeine Grundlage nennen könntet, denn sie hat bald ein Gespräch und kann schlecht sagen, das ist nunmal so und so.

Gruß aus HH
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  #2  
Alt 19.12.2008, 18:43
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Beiträge: 3.120
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Da wanderst Du gerade mitten durch die Grauzone der Kann-Bestimmungen. Man kann Deine Mutter wohl zu diesem Bewerbungstraining "verdonnern", ob das sinnvoll ist, ist dabei anscheinend von eher zweitrangiger Natur. Es wird zwar immer gerne mit dem sinnvollen, verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern argumentiert, diese Argumente kommen aber stets nur dann, wenn es darum geht, ob einem Hilfeempfängern Leistungen zustehen. Ob es sinnvoll ist, jemanden in ein Bewerbungstraining zu stecken, der täglich in ein Büro geht und bereits perfekte Bewerbungen schreiben kann, sei dahingestellt. Ein vernünftiges Jobangebot erscheint mir sinnvoller.

Eine irgendwie geartete Genehmigung zur selbstständigen Berufsausübung braucht Deine Mutter nicht. Ebenso ist das Verlangen nach Businessplänen etc. ungewöhnlich, wenn keine Zusatzleistungen beantragt wurden.

Aber wie zu Beginn gesagt, in diesem Bereich wimmelt es von Kann-Bestimmungen.
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  #3  
Alt 19.12.2008, 19:03
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Beiträge: 8
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Danke schonmal für die Antwort.

Meiner Mutter wurde gesagt, da ihr Mann ja Hartz IV bezieht, werden sie zusammen veranlagt, weil sie ja auch eine Bedarfsgemeinschaft sind und daher kann sie sich auch nicht so einfach von Hartz IV abmelden.
Zudem müssen jegliche Versuche in die Selbstständigkeit zu kommen, mit der Sachbearbeiterin abgesprochen werden, deshalb soll sie ja dieses Konzept erstellen.

Meine Mutter will entweder Hartz IV weiter beziehen und sich in ihrer Selbstständigkeit bemühen (sobald es Geld abwirft, natürlich Hartz IV abmelden) oder eben Hartz IV ganz abmelden und es so versuchen, sie hat aber Angst, dass mein Vater dann viel weniger bekommt, irgendwie wegen der Bedarfsgemeinschaft.

Sie will definitiv nicht für einen Bewerbungstraining einige Wochen im Büro ausfallen.

Ich weiß nicht weiter...

Würde ihr gerne helfen.
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  #4  
Alt 19.12.2008, 19:08
Benutzerbild von Mandy
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Beiträge: 6.581
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Deine Eltern bilden eine Bedarfsgemeinschaft, korrekt. Das bedeutet beide bekommen ALG II oder keiner. Man kann sich als Mitglied der BG nicht abmelden.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #5  
Alt 19.12.2008, 19:13
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Beiträge: 8
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@ Mandy

Das bedeutet, sie wird quasi implizit dazu gezwungen, eine Leistung vom Staat in Anspruch zu nehmen, ob sie will oder nicht?

Zudem soll sie sich nicht weiter um eine für sie angemessene bzw noch mögliche Arbeit kümmern, sondern brav tun, was die SB will.

Eine Frage nach der Sinnhaftigkeit einer solchen Maßnahme darf sie der SB wahrscheinlich auch nicht stellen oder?

Also ich glaube dir das gerne, aber freiwillig nicht Hartz IV beziehen zu wollen, geht nicht? Und die Berufsreiheit gem. § 12 GG wird auch einfach mal ausgeschaltet?

Ich meine, dass sie sich nicht ihren Traumjob aussuchen kann, ist schon klar, wenn sie Leistungen bezieht.

Aber Leistungen aufgedrückt zu bekommen, weil man geheiratet hat , die man nicht will und zudem die freie Berufswahl auch noch untergraben wird....

So langsam verstehe ich den Unmut gegen Hartz IV, bisher musste ich mich ja noch nicht damit beschäftigen.

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  #6  
Alt 19.12.2008, 19:15
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Beiträge: 3.120
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Es ist so, wie Mandy schreibt, entweder bekommen beide ALG II oder keiner. Die Aussage, dass Versuche in die Selbstständigkeit zu kommen, mit der SB abzustimmen seien, ist zumindest stark mißverständlich. Sie ist sicher zu informieren hat aber keine Möglichkeit ja oder nein zu sagen sondern "kann" dann nur zu subtileren Mitteln greifen, dem ungeliebten Selbstständigen das Leben unnötig zu erschweren.
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  #7  
Alt 19.12.2008, 19:27
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Beiträge: 8
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@ Clownfish

Naja, sie kann zu subtileren Mitteln greifen und ihr das Leben erschweren?
Jemanden der jetzt gerade versucht in der Selbstständigkeit Fuss zu fassen für 3 Wochen aus der Selbstständigkeit raus zu nehmen und ihn in einen Kurs zu schicken macht es nicht schwer, es macht es unmöglich.

Arbeitgeber, auch von freien Mitarbeitern, finden es nicht so toll, wenn jemand mal 3 Wochen nicht zur Arbeit geht, weil er lernen soll wie man Bewerbungen schreibt.

Also kann die SB sozusagen doch das Todesurteil für ihre Selbstständigkeit fällen, wenn sie entscheidet, dass meine Mutter diesen Kurs besuchen muss.

Frohe Weihnachten
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  #8  
Alt 19.12.2008, 19:49
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Wem sagst Du das. Es besteht natürlich die Möglichkeit, sich zu wehren. In der Praxis läuft das dann erst mal so, dass der Antrag Deiner Mutter zu genehmigen ist, dann wird sie die Maßnahme aufs Auge gedrückt bekommen. Voraussetzung dafür ist aber nach meiner Meinung ein ausführliches, sogenanntes Profilings und der anschliessende Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung, damit überhaupt erst einmal geprüft und festgelegt werden kann, welche Maßnahme denn für Deine Mutter optimat geeignet ist.

Diese vorgelagerten Prozesse können sich natürlich zeitlich hinziehen, insbesondere als man zur Eingliederungsvereinbarung ja eigene Vorschläge mit der ARGE verhandeln kann. Vielleicht kann Deine Mutter in der Zeit ja bereits Einkommen aus der Selbstständigkeit erzielen, das ändert dann unter Umständen die "Verhandlungsbasis" recht entscheidend.
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