Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4 - ALG II 2

Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 25.03.2009, 12:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.03.2009
Beiträge: 6
Standard Selbstständigkeit + ALG II – Einkommen von Arge zu hoch geschätzt

Hallo, habe ein Problem bei dem ich nicht mehr weiterkomme. Vielleicht hat jemand einen Tipp oder eine Meinung für mich.

Beim Durchstöbern des Forums bin ich auch schon auf einige „Horrorgeschichten“ gestoßen. Diesmal hat es mich erwischt. Denn: Irgendwann ist jeder dran.

Ich bekomme ALG II und habe mich vor 4 Monaten selbstständig gemacht. Ende des Monats läuft mein ALG II-Bewilligungsraum aus und ich habe vor 3 Wochen ganz normal einen Folgeantrag gestellt. Zusätzlich mit Anlage EKS.

Ganz am Anfang stand mein sehr ausführlicher Businessplan. Ich dachte: besser zu ausführlich als etwas zu vergessen. Mein Businessplan wurde anstandslos genehmigt. Ich habe für 6 Monate zusätzliches Einstiegsgeld bewilligt bekommen.

Mit meinen Schätzungen was Umsatz und Gewinn anging, war ich sehr vorsichtig und lag damit durchschnittlich pro Monat noch im bzw. unter dem Freibetrag (180 EUR)!!!!!

Jetzt zum eigentlichen Problem:
Es lief nicht. Ich habe in den letzten 4 Monaten leider kaum bis gar keine Umsätze/Gewinne gemacht, was ich in der Anlage EKS auch angegeben habe. Natürlich musste ich die Zahlen für die kommenden 6 Monate ALG II-Bewilligungszeitraum ebenfalls nach unten korrigieren. Ich liege immer noch mit meinen Schätzungen (Durchschnitt pro Monat) im Freibetrag!!!!! All das steht in der Anlage EKS…

Dann der Schock! In meinem ALG II-Bewilligungsbescheid wurden mir plötzlich 500,00 EUR aus laufenden Einnahmen aus selbstständiger Arbeit reingedrückt. Weder im Businessplan noch aus den korrigierten Angaben aus der Anlage EKS gehen 500,00 EUR Gewinn(!) hervor. Mein ALG II beläuft sich jetzt auf granatenstarke 31,00 EUR pro Monat. Im April und Mai bekomme ich noch 150,00 EUR Einstiegsgeld, das ja für den laufenden Betrieb gedacht ist, und nicht, um meinen Kühlschrank zu füllen!

Im Antrag zu lesen:
„Bei folgenden Punkten bin ich von Ihrer Einschätzung abgewichen:
Ihr Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit im Bewilligungszeitraum konnte nur geschätzt werden.“
… Ich muss am Ende des Bewilligungszeitraumes so eine Art abschließende Erklärung abgeben. Dann muss ich entweder Leistungen zurückzahlen oder bekomme Leistungen erstattet. Sehe ich ja auch ein. Aber seit wann schätzt die Arbeitsagentur meine Einnahmen, wenn ich doch ausführlich mit EÜR und allen Belegen nachweisen konnte, dass die Einnahmen gar nicht vorhanden sind, die die sich aus dem Finger gesaugt haben? Wo ist die Grundlage? Bis Ende September muss ich mit 31,00 EUR monatlich auskommen!

Gestern war ich bei der Arbeitsagentur. Ich wurde nicht mal zu der Dame aus der Leistungsabteilung vorgelassen, die den Bescheid erstellt hat. Ich bat um einen Termin. Antwort: „Wir vergeben keine Termine! Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen.“
Meinem Wunsch, den Widerspruch sofort zu protokollieren, wurde nicht entsprochen! Ich wollte eigentlich nur wissen, wie man auf die 500,00 EUR kommt. Die Sache wäre in 10 Min. gegessen gewesen! Kontoauszüge und Buchhaltung hatte ich natürlich dabei.

Nach ein paar blöden Sprüchen wie „Von Selbstständigen erwarten wir auch Einnahmen“ wurde ich an die „Hauptniederlassung“ verwiesen (die Arge bei mir in der Nähe ist nur so eine Außenstelle). Dort sollte ich den Widerspruch abgeben.

Bin also sofort nach Hause, habe den Widerspruch ausgedruckt und persönlich in der Hauptniederlassung abgegeben. Mir wurde mitgeteilt, dass die Bearbeitung etwa 6-8 Wochen dauern könne. Mit dem Hinweis, dass es schlecht aussieht. Immerhin bin ich selbstständig und habe die Möglichkeit, nach Ende des Bewilligungszeitraumes eine abschließende Erklärung abzugeben… Blablabla… Genau!

Heute Morgen bin ich wieder dort gewesen. Ich habe gesagt, dass ich keine Einnahmen habe und Anfang April fast ohne was dastehe. Strom, Telefon, Nebenkosten,… Ich fürchte mich jetzt vor Rückbuchungen, einem Haufen Ärger, Problemen, und zusätzlichen Kosten.

Auf meine Frage, nach einem Vorschuss für April bekam ich die Antwort, dass ich den ja wohl nur bekommen würde, wenn ich bedürftig bin. Mit 500,00 EUR Gewinn plus ALG II (31,00 EUR ;-)) wäre das nicht der Fall. Außerdem dauert so ein Antrag auf Vorschuss auch seine 4 Wochen. Und den kann ich sowieso erst am 01. April stellen. Also dann, wenns schon brennt. Und dann habe ich Angst, dass mans für einen Aprilscherz hält! Grrr!

Lange Rede, kurzer Sinn:

1. Gibt es eine Möglichkeit, die Arbeitsagentur dazu zu bewegen, nur mein tatsächliches Einkommen anzurechnen und die korrigierten Angaben aus der Anlage EKS (Vorschau für die nächsten 6 Monate) zu berücksichtigen? In meinem Widerspruch habe ich auf Überprüfung des Antrags gebeten. Außerdem würde mich brennend interessieren, auf welcher Grundlage deren Schätzung erfolgt ist. Wahrscheinlich werde ich das nie erfahren…

2. Gibt es Möglichkeiten, die Sache zu beschleunigen? Bis ich in 6 oder 8 Wochen die Antwort auf meinen Widerspruch bekomme, haben die mir schon den Strom abgestellt… Selbst dann ist nicht sicher, ob der Widerspruch erfolgreich ist.

3. Weiss jemand, an welche Stelle/Abteilung man sich wenden kann, wenn die Dame aus der Leistungsabteilung Termine verweigert? Ich finde das unmöglich! Ich denke, in einem kurzen Gespräch lässt sich vieles schnell und unkompliziert klären. Leider bekomme ich hierzu keine Möglichkeit. – Auf einen Termin bei meinem Sachbearbeiter muss ich jetzt auch 4 Wochen warten… Ich weiss nicht mal, ob er mir dabei weiterhelfen kann.

Hoffe darauf, dass jemand eine Meinung zum Thema hat.

Liebe Grüße!
__________________
Ein römischer Adliger meinte einmal, man sollte allen Sklaven ein Armband anziehen, dass man sie erkennt.
Ein anderer meinte, wir können das nicht tun, denn wenn sie sehen, wie viele sie sind gibt es einen Aufstand!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 25.03.2009, 13:00
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.120
Standard

Falls es Dich tröstet - diese bodenlose Frechheit der ARGEn beobachte ich andauernd. Irgend ein selbstherrlicher SB schätzt da mal fröhlich nach oben, weil ihm das so gefällt. Eine nachvollziehbare Begründung dafür gibt es nicht - das ist reine Willkür. Ich betreue eine ganze Reihe von Selbstständigen und ich habe noch keinen einzigen Bescheid gesehen, in dem die ARGE nicht willkürlich (und immer nach oben) korrigiert hätte. Meine Empfehlung, da Widerspruch ja bereits eingelegt ist: Sofort zum zuständigen Sozialgericht und Antrag auf einstweilige Anordnung stellen. Die Rechtspfleger dort werden Dir bei der Formulierung gerne helfen. Nuimme alle Bescheide und auch Kontoauszüge mit, aus denen deutlich wird, mit den € 31,00 klappt das nicht (sind also keine Reserve vorhanden) und dann wird sich das SG der Sache annehmen.

Nur um Dich vorzubereiten: Ich beobachte derzeit in zwei Fällen (unterschiedliche ARGEn) eine neue Masche der ARGEn: Widerspruch wird eingelegt, nach einiger Zeit kommt Änderungsbescheid - geändert ist aber absolut gar nichts bis auf das Bescheiddatum. In einem Fall
1. Bescheid Datum 5.1.2009 Widerspruch innerhalb einer Woche eingelegt
2. Bescheid Datum 19.2.2009 erneuter Widerspruch innerhalb einer Woche
3. Bescheid Datum 19.3.2009 Widerspruch geht Ende der Woche raus, dieses mal dann aber auch mit Antrag auf eA. Die 3 Bescheide unterscheiden sich nur im Ausstellungsdatum und die Bescheide 2 & 3 heißen "Änderung"
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 25.03.2009, 13:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.03.2009
Beiträge: 16
Standard

Zitat:
Zitat von GuteMine Beitrag anzeigen
Hallo, habe ein Problem bei dem ich nicht mehr weiterkomme. Vielleicht hat jemand einen Tipp oder eine Meinung für mich.

Beim Durchstöbern des Forums bin ich auch schon auf einige „Horrorgeschichten“ gestoßen. Diesmal hat es mich erwischt. Denn: Irgendwann ist jeder dran.

Ich bekomme ALG II und habe mich vor 4 Monaten selbstständig gemacht. Ende des Monats läuft mein ALG II-Bewilligungsraum aus und ich habe vor 3 Wochen ganz normal einen Folgeantrag gestellt. Zusätzlich mit Anlage EKS.

Ganz am Anfang stand mein sehr ausführlicher Businessplan. Ich dachte: besser zu ausführlich als etwas zu vergessen. Mein Businessplan wurde anstandslos genehmigt. Ich habe für 6 Monate zusätzliches Einstiegsgeld bewilligt bekommen.

Mit meinen Schätzungen was Umsatz und Gewinn anging, war ich sehr vorsichtig und lag damit durchschnittlich pro Monat noch im bzw. unter dem Freibetrag (180 EUR)!!!!!

Jetzt zum eigentlichen Problem:
Es lief nicht. Ich habe in den letzten 4 Monaten leider kaum bis gar keine Umsätze/Gewinne gemacht, was ich in der Anlage EKS auch angegeben habe. Natürlich musste ich die Zahlen für die kommenden 6 Monate ALG II-Bewilligungszeitraum ebenfalls nach unten korrigieren. Ich liege immer noch mit meinen Schätzungen (Durchschnitt pro Monat) im Freibetrag!!!!! All das steht in der Anlage EKS…

Dann der Schock! In meinem ALG II-Bewilligungsbescheid wurden mir plötzlich 500,00 EUR aus laufenden Einnahmen aus selbstständiger Arbeit reingedrückt. Weder im Businessplan noch aus den korrigierten Angaben aus der Anlage EKS gehen 500,00 EUR Gewinn(!) hervor. Mein ALG II beläuft sich jetzt auf granatenstarke 31,00 EUR pro Monat. Im April und Mai bekomme ich noch 150,00 EUR Einstiegsgeld, das ja für den laufenden Betrieb gedacht ist, und nicht, um meinen Kühlschrank zu füllen!

Im Antrag zu lesen:
„Bei folgenden Punkten bin ich von Ihrer Einschätzung abgewichen:
Ihr Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit im Bewilligungszeitraum konnte nur geschätzt werden.“
… Ich muss am Ende des Bewilligungszeitraumes so eine Art abschließende Erklärung abgeben. Dann muss ich entweder Leistungen zurückzahlen oder bekomme Leistungen erstattet. Sehe ich ja auch ein. Aber seit wann schätzt die Arbeitsagentur meine Einnahmen, wenn ich doch ausführlich mit EÜR und allen Belegen nachweisen konnte, dass die Einnahmen gar nicht vorhanden sind, die die sich aus dem Finger gesaugt haben? Wo ist die Grundlage? Bis Ende September muss ich mit 31,00 EUR monatlich auskommen!

Gestern war ich bei der Arbeitsagentur. Ich wurde nicht mal zu der Dame aus der Leistungsabteilung vorgelassen, die den Bescheid erstellt hat. Ich bat um einen Termin. Antwort: „Wir vergeben keine Termine! Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen.“
Meinem Wunsch, den Widerspruch sofort zu protokollieren, wurde nicht entsprochen! Ich wollte eigentlich nur wissen, wie man auf die 500,00 EUR kommt. Die Sache wäre in 10 Min. gegessen gewesen! Kontoauszüge und Buchhaltung hatte ich natürlich dabei.

Nach ein paar blöden Sprüchen wie „Von Selbstständigen erwarten wir auch Einnahmen“ wurde ich an die „Hauptniederlassung“ verwiesen (die Arge bei mir in der Nähe ist nur so eine Außenstelle). Dort sollte ich den Widerspruch abgeben.

Bin also sofort nach Hause, habe den Widerspruch ausgedruckt und persönlich in der Hauptniederlassung abgegeben. Mir wurde mitgeteilt, dass die Bearbeitung etwa 6-8 Wochen dauern könne. Mit dem Hinweis, dass es schlecht aussieht. Immerhin bin ich selbstständig und habe die Möglichkeit, nach Ende des Bewilligungszeitraumes eine abschließende Erklärung abzugeben… Blablabla… Genau!

Heute Morgen bin ich wieder dort gewesen. Ich habe gesagt, dass ich keine Einnahmen habe und Anfang April fast ohne was dastehe. Strom, Telefon, Nebenkosten,… Ich fürchte mich jetzt vor Rückbuchungen, einem Haufen Ärger, Problemen, und zusätzlichen Kosten.

Auf meine Frage, nach einem Vorschuss für April bekam ich die Antwort, dass ich den ja wohl nur bekommen würde, wenn ich bedürftig bin. Mit 500,00 EUR Gewinn plus ALG II (31,00 EUR ;-)) wäre das nicht der Fall. Außerdem dauert so ein Antrag auf Vorschuss auch seine 4 Wochen. Und den kann ich sowieso erst am 01. April stellen. Also dann, wenns schon brennt. Und dann habe ich Angst, dass mans für einen Aprilscherz hält! Grrr!

Lange Rede, kurzer Sinn:

1. Gibt es eine Möglichkeit, die Arbeitsagentur dazu zu bewegen, nur mein tatsächliches Einkommen anzurechnen und die korrigierten Angaben aus der Anlage EKS (Vorschau für die nächsten 6 Monate) zu berücksichtigen? In meinem Widerspruch habe ich auf Überprüfung des Antrags gebeten. Außerdem würde mich brennend interessieren, auf welcher Grundlage deren Schätzung erfolgt ist. Wahrscheinlich werde ich das nie erfahren…

2. Gibt es Möglichkeiten, die Sache zu beschleunigen? Bis ich in 6 oder 8 Wochen die Antwort auf meinen Widerspruch bekomme, haben die mir schon den Strom abgestellt… Selbst dann ist nicht sicher, ob der Widerspruch erfolgreich ist.

3. Weiss jemand, an welche Stelle/Abteilung man sich wenden kann, wenn die Dame aus der Leistungsabteilung Termine verweigert? Ich finde das unmöglich! Ich denke, in einem kurzen Gespräch lässt sich vieles schnell und unkompliziert klären. Leider bekomme ich hierzu keine Möglichkeit. – Auf einen Termin bei meinem Sachbearbeiter muss ich jetzt auch 4 Wochen warten… Ich weiss nicht mal, ob er mir dabei weiterhelfen kann.

Hoffe darauf, dass jemand eine Meinung zum Thema hat.

Liebe Grüße!
ja da habe ich doch glatt einen Gleichgesinnten gefunden, mir ging es ähnlich, nur dass ich das Einkommen für ein halbes jahr im voraus angeben sollte, was ich ablehnte, weil ich es in meinem Gewerbebetrieb nicht im voraus einschätzen konnte. Man hat es dann auch geschätzt u. ich habe 280 Euro abgezogen bekommen.

Ich habe mein Gewerbe im so genannten Nebenerwerb ausgeübt. Man machte da keinen Unterschied zwischen Vollzeitgewerbe oder Gewerbe im Nebenerwerb. Letztendlich ging es soweit, dass ich das gewerbe abmelden musste, elf jahre für nix und wieder nix, da ich meine laufenden unkosten (hatte ja kein geregeltes einkommen mehr) nicht mehr tragen konnte, jetzt stecke ich in schulden.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 25.03.2009, 13:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.03.2009
Beiträge: 6
Standard Antwort an Clownfisch

Huhu Clownfisch,

vielen Dank für die schnelle Antwort! Es tröstet mich nicht wirklich. ;-)

Ganz schön kreative Einfälle, die die dort haben. Wenns nicht so traurig wäre, könnte man fast drüber Lachen. Mich stört vor allem, dass Vieles so kommentarlos und nicht nahvollziehbar passiert. Das bin ich gar nicht gewohnt. Ich habe den Eindruck, dass viele Probleme ein bisschen „hausgemacht“ sind. Keine Frage, die Sachbearbeiter sind überlastet, betreuen viele Kunden, aber durch fehlende Kommunikation wird es nicht besser. Die Betroffenen stehen dann erst Recht Schlange und der Sachbearbeiter muss sich dann auch noch um diese zusätzlichen Probleme kümmern. Das ist für die Angestellten der Argen und für die Hilfesuchenden gleichermaßen schade.


Aber zurück zum Thema. Das Sozialgericht ist schon eine sehr harte Sache. Abgesehen davon, ob ich Recht bekäme oder nicht: Weißt du zufällig, ob mir durch so eine Aktion irgendwelche Nachteile entstehen könnten? Bzw. wie ist das so? Muss ich dort z.B. den Namen meines Sachbearbeiters erwähnen? Oder ist das eine Sache, die sich eher „gegen“ die Institution Arbeitsamt richtet? Letzteres wäre mir lieber. Es soll auf gar keinen Fall persönlich werden.
__________________
Ein römischer Adliger meinte einmal, man sollte allen Sklaven ein Armband anziehen, dass man sie erkennt.
Ein anderer meinte, wir können das nicht tun, denn wenn sie sehen, wie viele sie sind gibt es einen Aufstand!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 25.03.2009, 13:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.03.2009
Beiträge: 6
Standard Antwort an Silvia Kahl

Hallo Silvia Kahl,


mein Einkommen konnte ich auch nicht realistisch einschätzen. Ich konnte mich, als ich den Businessplan erstellt habe, auf keinerlei Erfahrungswerte berufen. Deshalb war es mir wichtig, dass meine Schätzungen so vorsichtig wie nur möglich sind und auf keinen Fall den Freibetrag überschreiten. Ich hätte bei der „Endabrechnung“ den Überschuss gerne zurückgezahlt! Leider habe ich keinen Überschuss erwirtschaftet. :-(

Das Thema Schulden hat mein Sachbearbeiter sofort angesprochen! Er hat gesagt, sobald ich merke, dass ich Schulden anhäufe, soll ich sofort den Laden dichtmachen. Im Vorfeld wurde ich super beraten. Daumen hoch. Ich habe jetzt „nur“ Probleme mit der Leistungsabteilung.

Darf ich fragen, wie lange du das gemacht hast? Elf Jahre? Darf ich weiterfragen, weshalb es dir nicht möglich war, nach solch einer langen Zeit eine Prognose für die kommenden 6 Monate abzugeben? (Buchhaltung ist nicht jedermanns Sache aber ganz schön wichtig.) Und dann einfach eiskalt kleine Zahlen angeben, die dir im Voraus nicht schaden. Wie gesagt: nach 6 Monaten wird realistisch abgerechnet. – So weit die Theorie.

Hast du dich schon mal danach erkundigt, ob dir eine Schuldnerberatung helfen kann?

………………….

Abschließend muss ich noch bemerken, dass ich natürlich alles dafür tue, um entweder meinen Laden in Gang zu bringen und zum anderen die Selbstständigkeit jederzeit für eine feste Stelle aufgeben würde! Das war vorher so mit meinem Sachbearbeiter vereinbart. Leider sehe ich viele dunkle Wolken auf dem Arbeitsmarkt... Ziel = Raus aus Hartz IV!
__________________
Ein römischer Adliger meinte einmal, man sollte allen Sklaven ein Armband anziehen, dass man sie erkennt.
Ein anderer meinte, wir können das nicht tun, denn wenn sie sehen, wie viele sie sind gibt es einen Aufstand!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 25.03.2009, 14:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.03.2009
Beiträge: 16
Standard

Zitat:
Zitat von GuteMine Beitrag anzeigen
Hallo Silvia Kahl,


mein Einkommen konnte ich auch nicht realistisch einschätzen. Ich konnte mich, als ich den Businessplan erstellt habe, auf keinerlei Erfahrungswerte berufen. Deshalb war es mir wichtig, dass meine Schätzungen so vorsichtig wie nur möglich sind und auf keinen Fall den Freibetrag überschreiten. Ich hätte bei der „Endabrechnung“ den Überschuss gerne zurückgezahlt! Leider habe ich keinen Überschuss erwirtschaftet. :-(

Das Thema Schulden hat mein Sachbearbeiter sofort angesprochen! Er hat gesagt, sobald ich merke, dass ich Schulden anhäufe, soll ich sofort den Laden dichtmachen. Im Vorfeld wurde ich super beraten. Daumen hoch. Ich habe jetzt „nur“ Probleme mit der Leistungsabteilung.

Darf ich fragen, wie lange du das gemacht hast? Elf Jahre? Darf ich weiterfragen, weshalb es dir nicht möglich war, nach solch einer langen Zeit eine Prognose für die kommenden 6 Monate abzugeben? (Buchhaltung ist nicht jedermanns Sache aber ganz schön wichtig.) Und dann einfach eiskalt kleine Zahlen angeben, die dir im Voraus nicht schaden. Wie gesagt: nach 6 Monaten wird realistisch abgerechnet. – So weit die Theorie.

Hast du dich schon mal danach erkundigt, ob dir eine Schuldnerberatung helfen kann?

………………….

Abschließend muss ich noch bemerken, dass ich natürlich alles dafür tue, um entweder meinen Laden in Gang zu bringen und zum anderen die Selbstständigkeit jederzeit für eine feste Stelle aufgeben würde! Das war vorher so mit meinem Sachbearbeiter vereinbart. Leider sehe ich viele dunkle Wolken auf dem Arbeitsmarkt... Ziel = Raus aus Hartz IV!
was dachtest du was ich gemacht habe? mein problem war nur, ich hatte einen erwachsenen sohn zu hause, der gelernt und auch nur hartz 4 bekommen hat, kein lehrlingsgeld nix. bei einem schreib- und hausmeisterservice kann man das eben nicht im voraus sagen, weil ich keine festverträge mit großen firmen hatte, einnahmen-überschussrechnungen der vergangenen jahre wollte das amt nicht sehen. dazu kam noch, dass ein auftraggeber nicht zahlte. dann war ich zwei monate krank, keine reaktion vom amt, bin ja genauso arbeitsuchend gemeldet gewesen, wie jeder andere hartz-empfänger auch, habe abms und eurojobs gemacht. der gesetzgeber ist der schuldige, die bearbeiter versuchen nur alles umzusetzen, aber es funktioniert eben nicht, würde gern mal mit dem herrn sprechen, der das erfunden hat.

du richtest die klage gegen das amt, nicht gegen den sachbearbeiter. habe mal gelesen, dass bis zu 50% aller einkommensanrechnungsbescheide der arge falsch sind. da weisst du doch was los ist.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 25.03.2009, 14:06
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.03.2009
Beiträge: 16
Standard

Zitat:
Zitat von silvia kahl Beitrag anzeigen
was dachtest du was ich gemacht habe? mein problem war nur, ich hatte einen erwachsenen sohn zu hause, der gelernt und auch nur hartz 4 bekommen hat, kein lehrlingsgeld nix. bei einem schreib- und hausmeisterservice kann man das eben nicht im voraus sagen, weil ich keine festverträge mit großen firmen hatte, einnahmen-überschussrechnungen der vergangenen jahre wollte das amt nicht sehen. dazu kam noch, dass ein auftraggeber nicht zahlte. dann war ich zwei monate krank, keine reaktion vom amt, bin ja genauso arbeitsuchend gemeldet gewesen, wie jeder andere hartz-empfänger auch, habe abms und eurojobs gemacht. der gesetzgeber ist der schuldige, die bearbeiter versuchen nur alles umzusetzen, aber es funktioniert eben nicht, würde gern mal mit dem herrn sprechen, der das erfunden hat.

du richtest die klage gegen das amt, nicht gegen den sachbearbeiter. habe mal gelesen, dass bis zu 50% aller einkommensanrechnungsbescheide der arge falsch sind. da weisst du doch was los ist.
anmerkung: bis zur einführung des hartzes musste ich jedes jahr meinen steuerbescheid einreichen. ab einführung des hartz zählt der gewinn als einkommen, nicht das einkommen aus der steuer, das lag bei mir immer im minus, da ich 2005 einen gewinn in höhe von 1100 machte und es den zuverdienst noch nicht gab, darf ich diese summe auch zurückzahlen, du siehst, man gerät auch unverschuldet in schulden.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 25.03.2009, 14:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.03.2009
Beiträge: 6
Standard Antwort an Silvia Kahl

Oh man… Da wurde dir heftigst in den Rücken getreten. Früher haben sie einem die ICH-AGs nur so aufgequatscht und heute interessiert es niemanden mehr, ob du wegen einem nicht vorhandenen Job selbst was auf die Beine stellen möchtest. Dafür wird man noch bestraft…

Ich wünsche dir viel Glück! Glaube, du kannst es gebrauchen.
__________________
Ein römischer Adliger meinte einmal, man sollte allen Sklaven ein Armband anziehen, dass man sie erkennt.
Ein anderer meinte, wir können das nicht tun, denn wenn sie sehen, wie viele sie sind gibt es einen Aufstand!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 25.03.2009, 14:27
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.03.2009
Beiträge: 16
Standard

Zitat:
Zitat von GuteMine Beitrag anzeigen
Oh man… Da wurde dir heftigst in den Rücken getreten. Früher haben sie einem die ICH-AGs nur so aufgequatscht und heute interessiert es niemanden mehr, ob du wegen einem nicht vorhandenen Job selbst was auf die Beine stellen möchtest. Dafür wird man noch bestraft…

Ich wünsche dir viel Glück! Glaube, du kannst es gebrauchen.
dankeschön. wollte damit nur sagen, dass es sicherlich viele gibt, denen es genauso geht, man kann nur um sein recht kämpfen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 27.03.2009, 09:25
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.03.2009
Beiträge: 6
Standard Wie ging es weiter?

Zur Vervollständigung:

Gestern war ich beim Sozialgericht. Ich hatte meinen selbst verfassten Antrag auf einstweilige Anordnung und sämtliche Anlagen (Kontoauszüge, EÜR, Bescheide… usw.) in Kopie dabei. Das ging alles unkompliziert und ohne Termin!


Eine sehr nette Rechtspflegerin hat mir erklärt, was weiter passiert: Mein Antrag wird an die Agentur für Arbeit gefaxt. Diese hat Gelegenheit, innerhalb von 2 Tagen eine Stellungnahme zu verfassen und an das Sozialgericht zurückzufaxen. Ein Richter bekommt dann alle Unterlagen auf den Tisch und entscheidet nach Aktenlage.

Ich wurde ausführlich beraten. Bei der einstweiligen Anordnung handelt es sich um eine vorläufige Entscheidung, also eine vorübergehende Lösung, um eine Notsituation abzuwenden, bis mein regulärer Widerspruch bearbeitet wurde. Dem müsste ich bei einem negativen Bescheid widersprechen und wenn es ganz schlimm kommt, Klage einreichen (was wir ja alle vermeiden wollen).

Ich bin erstmal beruhigt. Ich denke, meine Chancen auf eine positive Entscheidung des Richters liegen ganz gut. Selbst wenn ich nicht zu 100% Recht bekommen sollte, bin ich schon froh, wenn ein vorübergehender Einigungsvorschlag dazu führt, dass ich nicht in die Schuldenfalle komme und noch zusätzliche Kosten wegen Rückbuchungen usw. entstehen.

Drückt mit die Daumen, dass es Justitia gut mit mir meint!

Um den Beitrag zu vervollständigen, melde ich mich wieder, wenn ich mehr weiss.

Liebe Grüße!
__________________
Ein römischer Adliger meinte einmal, man sollte allen Sklaven ein Armband anziehen, dass man sie erkennt.
Ein anderer meinte, wir können das nicht tun, denn wenn sie sehen, wie viele sie sind gibt es einen Aufstand!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
alg ii, anlage eks, einkommen geschätzt, selbstständigkeit

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
ALG 2 von Ehepartner als Einkommen ? philips48 Grundsicherung - Sozialhilfe 6 03.07.2009 07:04
ALG II beantragen+Partnerin Studentin:Vermögen und Einkommen? catfish Hartz IV / ALG II: Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft 1 25.02.2009 21:00
ALG II & Freiberufler - Datenwut der ARGE - Möglichkeit der Kündigung des Bezugs Papiertiger74 Hartz IV 4 - ALG II 2 4 10.02.2009 08:53
ARge verweist auf Kinderzuschlag, dazu aber zuwenig Einkommen nachtvogel Hartz IV 4 - ALG II 2 8 15.12.2008 08:48


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 07:31 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0