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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#21
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| Zitat:
jetzt stellt sich die Anrechnung der arge wie folgt dar: 1508 Euro - 1200 Euro Zuverdienst = 308 Euro Einkommen, was ich zurückzahlen muss. |
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#22
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| Die Rechnung (2006) ist schon allein rechnerisch etwas falsch: 1.508 Gewinn aus Gewerbe = € 125,67 / Monat, davon wären anzurechnen € 20,54 x 12 = € 246,48 höchstmöglicher Rückforderungsbetrag. Mir sticht aber etwas anderes ins Äuglein: Zitat:
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#23
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| Zitat:
Bei den bescheiden sehe ich nicht mehr durch, das einkommen wurde auch auf meinen sohn angerechnet. |
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#24
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| 252,24 Euro für 2006. |
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#25
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| Eine Aufteilung des Einkommens auf die Mitglieder der BG ist von der Rechnerei her hier erst mal nicht zu beanstanden. (Es gibt Fälle, da müsste man genauer gucken, seh ich aber hier nicht) € 252,24 Rückzahlungsbetrag für 2006 - das ist ja fast das Gleiche, wie ich auch gerechnet hab. Da können mal ein paar Rundungsfehler drin stecken, aber wegen knapp € 6 im Jahhr, lohnt es nicht zu streiten. Leider scheint nach Vorliegen der Zahlen, das doch weitgehend korrekt gelaufen zu sein. Insbesondere die Versicherungen (Kfz. und Haftpflicht) hätten eventuell gesondert berücksichtigt werden können, aber nur, wenn der durchschnittliche Gewinn über € 400,00 pro Monat gelegen hätte. |
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#26
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| Ende gut alles gut?! Um den Beitrag zu beenden: In den letzten Tagen hat mir das Sozialgericht Recht zugesprochen. Das ging schnell und unkompliziert.
__________________ Ein römischer Adliger meinte einmal, man sollte allen Sklaven ein Armband anziehen, dass man sie erkennt. Ein anderer meinte, wir können das nicht tun, denn wenn sie sehen, wie viele sie sind gibt es einen Aufstand! |
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| alg ii, anlage eks, einkommen geschätzt, selbstständigkeit |
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