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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 07.05.2009, 10:45
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Standard Selbstständiger, Gewinnermittlung, bzw. Verlustvortrag

Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrung als Selbstständiger in Sachen Gewinnermittlung, bzw. Verlustvortrag.
Konkret geht es darum, dass meine Freundin und ich ALG2 im Jahr 2006 bekamen. Ich als Selbstständiger, meine Freundin als junge arbeitslose Mutter. Das Finanzamt stellte einen Gewinn fest, berücksichtigte den Verlust des Vorjahres. Der Jobcenter jedoch sagt dass der Verlust nicht berücksichtigt wird und wir entsprechend die erhaltene Leistung zurückerstatten sollen.
Danke schon mal für die Hilfe
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  #2  
Alt 07.05.2009, 18:19
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Wann habt Ihr der ARGE den/die Steuerbescheid/e 2006 zukommen lassen??
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  #3  
Alt 08.05.2009, 08:46
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Wir haben den Bescheid 07.2008 eingereicht
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  #4  
Alt 08.05.2009, 10:42
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Beiträge: 3.120
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Ich befürchte, da hast Du schlechte Karten. Der Verlustvortrag aus dem Vorjahr wird von der ARGE nicht berücksichtigt. Ich hatte nach dem Einreichungsdatum gefragt, weil bei Einkommen aus 2006 auch die Frage der Verjährung angedacht werden soll, aber bei Einreichung erst in 7/2008 ist da leider nichts.

Habt ihr denn im ganzen Jahr 2006 ALG II bezogen? Falls nein, dann dürfte auch nur der Gewinn der Bezugsmonate auf das ALG II angerechnet werden und nicht der Jahresgewinn.
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gewinnermittlung, selbstständiger, verlustvortrag

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