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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo zusammen, ich beziehe seit 2 Jahren ALG2 und baue meine selbstständige Tätigkleit auf. Die ersten Monate hatte ich auch das Einstigesgeld erhalten. Heute hatte ich einen Termin bei der Abteilung für Selbstständige und der Sachbearbeiter sah in meiner Tätigkeit keine Garantie, das ich in den nächsten 3-6 Monaten aus der Abhängigkeit herauskomme und er nun von mir verlangt mich auf Jobangebote zu bewerben. Obwohl ich ihn drauf hingewiesen habe, das dies für mich nicht in Frage kommt (Gründe siehe weiter unten), und ich ihm gesagt habe, das ich die Leistungskürzungen bei Nichterfüllung in Kauf nehme, und das vorprogrammiert sei, hat er sich davon nicht abbringen lassen. Ich weis nicht wie es kam, es ging hin und her und im Endeffekt habe ich eine neue Eingliederungsvereinbarung unteschrieben, in der ich mich verpflichte 10 Bewerbungen pro Monat zu versenden. "Aber Sie können Ihre Tätigkeit nebenbei ruhig weiter ausüben.". Das alles hat heute meinen Tag versaut, und ich weis nicht so Recht, wie ich mit dem Arbeitsamt jetzt umgehen soll. Kurz zu meinem Gewerbe. Ich arbeite seit 2 Jahren an einer Software, deren Entwicklungszeit ich anfangs auf ein Jahr gesschätzt habe. Erst vor kurzen wurde Sie einsatzfähig und es gibt die ersten Kunden. Für die letzten 3 Monate konnte ich schwarze Zahlen vorlegen, aber abzüglich anderer Kosten lag der Gewinn nur knapp über der Freibetragsgrenze. Im Dezember liegen weitere Lizenzverträge auf dem Tisch, aber es ist und bleibt schwer abzuschätzen, was die einbringen (irgendwo zwischen 50 und 300 Euro im Monat), und wie schnell ich die nächsten Kunden gewinnen kann. Dem Arbeitsamt war das alles zu ungewiss. Meine Fragen wären 1) Macht es Sinn hier nochmal nach einen Termin zu bitten, um irgendwie doch noch auf eine andere Eingliederungsvereinbarung zu kommen? Oder vielleicht auch erst im Dezember/Januar, von wo man vielleicht eher das Potential erkennen kann? Seht ihr da noch Chancen? 2) Mein weiteres Bemühen innerhalb meines Gewerbes, um aus der Abhängigkeit heraus zu kommen, kann ich das in irgendeiner Weise noch einsetzen, um mich vor Kürzungen zu schützen? 3) Habt ihr Erfahrungen wie schnell es zu Kürzungen kommt? Wenn ich mich ganz auf Stur stelle, stehe ich dann schon im Dezember ohne Unterhalt und ohne Versichung da? Also andere Stellen anzunehmen kommt für mich derzeit einfach nicht in Frage, nicht jetzt wo alles erst anfängt. Zum Glück steht meine Familie das nächste halbe Jahr mir finanziell zur Seite. Nur ich finde es hätte einfach nicht sein müssen. Über jeden Ratschlag würde ich mich echt freuen. schonmal Danke, Gruß Thomas |
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#2
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| Ich hoffe, Du weißt, daß die finanzielle Unterstützung deiner Familie anzugeben ist, weil das Einkommen ist. |
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#3
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| Hi, nach 2 Jahren Selbständigkeit mit ALG II, dürftest Du keine Chance haben, von der Notwendigkeit, Dich zu bewerben, verschont zu bleiben. Und wenn Du insoweit den Pflichten nicht nachkommst, kannst Du auch mit Kürzungen rechnen. Da wird tatsächlcih Deine Familie einspringen müssen. Eine Möglichkeit zum weiteren Leistungsbezug hast Du nur, wenn Du wirklich binnen kürzester Frist mit der Selbständigkeit genug verdienst und das im Vorhinein belegen kannst. |
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#4
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| A) Es gibt für das Amt keinen Grund, auf deine Wünsche einzugehen, immerhin hat man das 2 Jahre lang gemacht. Die Förderung der Selbständigkeit ist nämlich im Normalfall nur das letzte Mittel der Wahl. Denn die Aufgabe des Jobcenters ist es, dich SCHNELLSTMÖGLICH unabhängig von Sozialleistungen zu machen. B) Entsprechend wird es keine Abänderung der EV geben, wieso auch? Du hast nunmal Pflichten und nicht nur Rechte. Seit über 2 Jahren beziehst du Steuergelder und versuchst bisher vergeblich, irgendwelche Wunschträume zu verwirklichen. Es wird daher langsam Zeit, daran etwas zu ändern, denn diejenigen, die diese Steuergelder zahlen, sind wahrscheinlich kilometerweit von der eigenen Wunscherfüllung entfernt. C) Wenn dich das annervt: melde dich doch aus dem Bezug ab. Oder lass dich auf Null sanktionieren. Turtle |
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#5
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| @Thomas, die Software ist entwickelt, die ersten Kunden hast du. Du verdienst ungefähr 50-300€ im Monat. Jetzt mal ehrlich: Nehmen wir mal an deine Software bringt dir 50€. Das wäre dann ein!!! Kunde im Monat. Umgerechnet auf Arbeitszeit????? 1 Stunde, 2 Stunden pro Monat. ![]() Und da kannst du keinen weiteren Job machen? Oder ist es ganz anders und ich kapiers bloß nicht? |
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| alg2, arbeitsamt, kürzungen, selbstständig |
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