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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 11.02.2010, 08:39
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Frage Selbstständig - Wohngeldzuschuss und nun Zeitarbeit - wann sag ichs dem amt?

Guten morgen!
Ich habe hier schon ein paar mal um Rat gefragt!
Nun, mein mann ist selbstständig ohne einkommen. wir haben für februar 2010 einen wohngeldzuschuss bekommen unter dem hartz4 antrag.
nun wurde mein mann eben angerufen und kann für eine zeitarbeitsfirma anfangen zu arbeiten heute in der spätschicht. der vertrag wurde gestern schon geschrieben, allerdings sollte er erst mitte februar anfangen.

Meine fragen..

- wird man nach geleisteten std bezahlt bei zeitarbeitsfirmen? also kann es schlimmstenfalls auch sein das er nur 200 euro verdient/mtl? (wir bekommen nämlich 400 euro zuschuss, das wäre dann sonst zu wenig und mann kann ja nicht jeden 2-3 monat zum amt und sagen mir fehlt geld zum leben ?!)
- ab wann sollten wir dem amt bescheid geben? wie würdet ihr es machen? eine woche arbeiten und sehen ob es "sicher" ist? oder wie geht das? wir wollen ja keinen ärger haben!
- wie ist das mit der vorrauszahlung für februar? mein mann wäre dann ja quasi ab heute in einem arbeitsverhältnis. wir haben aber für feb den zuschuss bekommen! muss der dann sofort zurückgezahlt werden, oder sehen die leute vom amt ein, das wir ja diesen monat noch nicht mehr geld haben und den zuschuss brauchten? er würde dann ja erst ende des monats gehalt bekommen und das dann ja auch "nur" die hälfte weil ja schon der 11 ist!?
- warum erscheint wenn ich die schlagwörter eingebe bei zeitarbeit - zeitarbeit ablehnbar? Darf das amt diese nicht erzwingen?


Wäre super wenn mir jemand helfen könnte..

Lg
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  #2  
Alt 11.02.2010, 08:47
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Wenn der Vertrag schon unterschrieben wurde, muss da auch drinstehen, wieviel Arbeitszeit vereinbart wurde und wann der Lohn gezahlt wird.
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Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #3  
Alt 11.02.2010, 09:43
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std lohn ist 7,51 euro und sollte ab dem 11.04 (?) laufen. nun soll mein man heute um 13.30 uhr nochmal dort hin und einen enuen vertrag ab heute machen. weil er eben heuet spätschicht machen kann und nicht bis april warten muss...loh gezahlt werden soll immer am 21 des monats...wenn ich das so richtig verstanden habe..
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  #4  
Alt 11.02.2010, 10:05
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Zitat:
Zitat von smilla Beitrag anzeigen
std lohn ist 7,51 euro und sollte ab dem 11.04 (?) laufen. nun soll mein man heute um 13.30 uhr nochmal dort hin und einen enuen vertrag ab heute machen. weil er eben heuet spätschicht machen kann und nicht bis april warten muss...loh gezahlt werden soll immer am 21 des monats...wenn ich das so richtig verstanden habe..
Dann guckt euch den Vertrag genau an im Hinblick auf die Wochen- oder Monatsarbeitszeit (denn daraus kann man mit Hilfe des Stundenlohns überschlägig das Monatsbrutto errechnen) und auch ob der 21. des laufenden oder des folgenden Monats gemeint ist - wahrscheinlich letzteres.
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  #5  
Alt 11.02.2010, 10:25
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ja, der betrag an sich interessiert uns garnicht so großartig...mein mann muss in insolvenz gehen..ob er nun 1800 oder 1000 euro verdient kann uns "egal" sein...
ich muss nur wissen, wie das ist, ist es ein verlässliches gehalt? wir bekommen bald ein baby...
denke auch das es der folgemonat ist-wie immer. erst arbeiten und NACHTRÄGLICH bezahlt werden..aber das arbeitsverhältnis beginnt ja dann heute wenn er unterschreibt , heißt es das wir dann die februar zahlung zurückzahlen müssen oder nicht ?! ich blick nimmer durch..
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  #6  
Alt 11.02.2010, 10:33
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Zitat:
Zitat von smilla Beitrag anzeigen
ja, der betrag an sich interessiert uns garnicht so großartig...mein mann muss in insolvenz gehen..ob er nun 1800 oder 1000 euro verdient kann uns "egal" sein...
ich muss nur wissen, wie das ist, ist es ein verlässliches gehalt?
Verstehe ich nicht. Einerseits interessiert euch nicht, was er verdienen wird, andererseits möchtest du wissen ob es ein verlässliches Gehalt ist?
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  #7  
Alt 11.02.2010, 14:09
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ja! ich will wissen ob es zb(!) jeden monat 900 euro sein werden.
uns interessiert der umfang des gehaltes eher weniger, weil er ja bald in insolvenz gehen muss bzw schon alles läuft...
ich muss ja nur wissen , ob er den zb für einen monat sein volles gehalt bei einer 35std/wo bekommt, wenn die zeitarbeitsfirma zb 3 tage oder 1 wioche keinen auftrag für ihn hat!
sonst kann er ja selbstständig weiter arbeiten und auch auf "gut glück" am ende des monats sehen ob er und was er verdient hat!

mit neugeborenem etwas ungünstig, da das baby ja auch was anständiges zu essen braucht
da können wir nicht mehr "In den tag" hinein leben sondern brauchen ein verlässliches einkommen was immer gleich ist
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  #8  
Alt 11.02.2010, 14:23
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von smilla Beitrag anzeigen
ich muss ja nur wissen , ob er den zb für einen monat sein volles gehalt bei einer 35std/wo bekommt, wenn die zeitarbeitsfirma zb 3 tage oder 1 wioche keinen auftrag für ihn hat!
Das sollte alles im Vertrag stehen. Du wirst ums Lesen also nicht herumkommen.
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Stichworte
arbeitsamt, hartz4, insolvenz, selbstständig, zeitarbeit

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