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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 27.10.2009, 23:19
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Registriert seit: 27.10.2009
Beiträge: 1
Standard Selbstständig und Hartz4 im wechsel geht das überhaupt?

Hi
ich beziehe zur Zeit Hartz 4 eigene Wohnung alleinlebend
habe folgende Situation, heute kam ein selbstständiger Freund den ich sehr gut kenne zumir und hatte folgenden Vorschlag mir angeboten
Ich könnte für ihn Teile zusammenbauen ich bekomme dafür 2500euro .Nun muss ich ihm aber eine Rechung ausstellen um die 2500plus MWst zu kassieren.Nehmen wir an ich möchte das im November tun.
Also Gewerbe anmelden Gewerbeschein holen und selbstständig machen soweit sogut .Nun hat mein Freund aber nicht jeden Monat so einen tollen Job für mich und einen Monat später also dann im Dezember hätte ich null Einahmen.
Es wäre Öfters mal keine Arbeit da, daher käme das dann im Wechsel selbstständig und Hartz4 des öftern vor .
Geht sowas überhaupt?
Kann ich dann einfach wieder Hartz 4 beantragen für Dezember?
Und wie ist das mit der Krankenkasse einen Monat Beitrag bezahlen und dann wieder Hartz 4 über Amt versichert oder wie funktioniert das?


Falls das nicht geht welche Möglichkeit gibt es noch ,eine Einstellung ist nicht drin wenn ich für ihn arbeite muss ihm eine Rechnung ausstellen können.

Ich hoffe es wird alles verstanden was ich hier geschrieben habe, mein gramatik ist nicht das beste .
ich hoffe es kann geholfen werden.
DANKE IM VORRAUS
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  #2  
Alt 27.10.2009, 23:20
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Beiträge: 3.305
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Erstmal solltest Du Dich über Scheinselbstständigkeit informieren
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  #3  
Alt 07.12.2010, 14:50
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Beiträge: 21
Standard

kann ich leider nur von ab raten, der stress mit dem Amt ist leider imens, weil dein Einkommen durch den gesammten Bewilligungszeitraum geteilt wird( meistens 6 Monate). also 416, euro im Monat, und damt musst du dann auch schon zusätzliche Krankenversicherungsbeiträge abdrücken.
ich weiß das dieser Post schön etwas älter ist, finde ihn aber trotzdem aktuell.
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  #4  
Alt 07.12.2010, 18:12
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Beiträge: 79
Standard Stimmt doch nicht.

Zitat:
Zitat von knecht Beitrag anzeigen
also 416, euro im Monat, und damt musst du dann auch schon zusätzliche Krankenversicherungsbeiträge abdrücken.
416E ist richtig, nach Freibetrag sind das dann auch nur 316E, welche ihm abgezogen werden. D.h. also 600E verbleiben ihm.
Und mit Kranlenlasse hat er dann lange noch nichts zu tun, denn bei Abzug von 316E verbleiben ihm immer noch ein paar Euronen von der ARGE. Und solange er 0,01E von denen erhält, bleibt er krankenversichert.
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  #5  
Alt 07.12.2010, 21:10
Gesperrt
 
Registriert seit: 07.12.2010
Beiträge: 21
Standard

Danke fürs berichtigen,
Aber wie sieht es aus wenn er diesen Auftrag auch nur zweimal in einem Wirtschaftsjahr ausführen würde(angenommen in zwei unterschiedlichen Bewilligungszeiträumen), dann hat er zwar weiterhin ein Recht auf ALG2 aber er verdient doch mehr als 4380,- Euro im Jahr.

bleibt es dabei, das solange ein Anspruch auf Grundsicherung besteht seine Pflichtversicherung von der ARGE gezahlt wird?
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  #6  
Alt 07.12.2010, 21:48
Benutzer
 
Registriert seit: 02.09.2010
Beiträge: 79
Standard Ja, so lange er ....

... nur 0,01E/Monat von der ARGE erhält, bleibt er in der KV.
Und wenn er nun doch etwas mehr verdient, und dann durch die fälligen KV-Beiträge wieder ALG II-berechtigt werdenwüdre, beteiligt sich die ARGE an der KV. Wird dann allerdings eine komplizierte Rechnerei.

Die Bedeutung Deiner 4380,-E im Jahr ist mir nicht klar.
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