| |
| |||||||
| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hi ich beziehe zur Zeit Hartz 4 eigene Wohnung alleinlebend habe folgende Situation, heute kam ein selbstständiger Freund den ich sehr gut kenne zumir und hatte folgenden Vorschlag mir angeboten Ich könnte für ihn Teile zusammenbauen ich bekomme dafür 2500euro .Nun muss ich ihm aber eine Rechung ausstellen um die 2500plus MWst zu kassieren.Nehmen wir an ich möchte das im November tun. Also Gewerbe anmelden Gewerbeschein holen und selbstständig machen soweit sogut .Nun hat mein Freund aber nicht jeden Monat so einen tollen Job für mich und einen Monat später also dann im Dezember hätte ich null Einahmen. Es wäre Öfters mal keine Arbeit da, daher käme das dann im Wechsel selbstständig und Hartz4 des öftern vor . Geht sowas überhaupt? Kann ich dann einfach wieder Hartz 4 beantragen für Dezember? Und wie ist das mit der Krankenkasse einen Monat Beitrag bezahlen und dann wieder Hartz 4 über Amt versichert oder wie funktioniert das? Falls das nicht geht welche Möglichkeit gibt es noch ,eine Einstellung ist nicht drin wenn ich für ihn arbeite muss ihm eine Rechnung ausstellen können. Ich hoffe es wird alles verstanden was ich hier geschrieben habe, mein gramatik ist nicht das beste . ich hoffe es kann geholfen werden. DANKE IM VORRAUS |
|
#2
| |||
| |||
| Erstmal solltest Du Dich über Scheinselbstständigkeit informieren |
|
#3
| |||
| |||
| kann ich leider nur von ab raten, der stress mit dem Amt ist leider imens, weil dein Einkommen durch den gesammten Bewilligungszeitraum geteilt wird( meistens 6 Monate). also 416, euro im Monat, und damt musst du dann auch schon zusätzliche Krankenversicherungsbeiträge abdrücken. ich weiß das dieser Post schön etwas älter ist, finde ihn aber trotzdem aktuell. |
|
#4
| |||
| |||
| Zitat:
Und mit Kranlenlasse hat er dann lange noch nichts zu tun, denn bei Abzug von 316E verbleiben ihm immer noch ein paar Euronen von der ARGE. Und solange er 0,01E von denen erhält, bleibt er krankenversichert. |
|
#5
| |||
| |||
| Danke fürs berichtigen, Aber wie sieht es aus wenn er diesen Auftrag auch nur zweimal in einem Wirtschaftsjahr ausführen würde(angenommen in zwei unterschiedlichen Bewilligungszeiträumen), dann hat er zwar weiterhin ein Recht auf ALG2 aber er verdient doch mehr als 4380,- Euro im Jahr. bleibt es dabei, das solange ein Anspruch auf Grundsicherung besteht seine Pflichtversicherung von der ARGE gezahlt wird? |
|
#6
| |||
| |||
| ... nur 0,01E/Monat von der ARGE erhält, bleibt er in der KV. Und wenn er nun doch etwas mehr verdient, und dann durch die fälligen KV-Beiträge wieder ALG II-berechtigt werdenwüdre, beteiligt sich die ARGE an der KV. Wird dann allerdings eine komplizierte Rechnerei. Die Bedeutung Deiner 4380,-E im Jahr ist mir nicht klar. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Alleinerziehend / Alleinstehend Unter 25 jahre eigene Wohnung und Selbstständig bekommt man da Hartz4 | eberswalder87m | Hartz IV 4: U 25 | 5 | 15.09.2009 10:31 |
| Hartz4 + Selbstständig: Anlage "EKS" ein "Ding der Unmöglichkeit?" | Meteo | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 9 | 26.06.2009 20:44 |
| Hartz4 und Selbstständig - Reine Schikane | PRB | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 1 | 15.04.2009 08:25 |
| Hartz4 und Selbstständig | Kiubar | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 3 | 21.03.2009 19:00 |
| Hartz4 erschlichen | sumbakubaku | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 1 | 06.01.2009 19:36 |