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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 07.12.2010, 13:43
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Standard Selbstständig und Berechnungsgrundlage

Guten Tag,

ich habe vorhin gerade meinen Antrag auf ALG2 abgegeben, und habe dort
erfahren das mir evt. keine Leitungen zustehen, da die Berechnungsgrundlage
für das herrausstellen der Bedürftigkeit nur die vergangenen 6 Monate
Betrachtet wo ich ein Betriebliches ergebniss von ca. 14.000 euro Erzielt habe/April-Oktober), nicht aber der Zeitraum Januar-März wo meine Unternehmen ein Verlusst von 400,- euro erzielt hat, so das ich ein Darlehen
aufgenommen habe welches ich dann im Sommer wieder zurückzahlen konnte, aber keinen Einfluss auf den erzielten gewinn im 2 und 3. Quatal hat.
gibt es eine Möglichkeit diesen "Betrachtungszeitraum zu erweitern"? hätte dann ein Betriesergebniss von ca. 1400 euro monatl. wo hoffentlich klar wird,
das daraus keine Rücklagen gebildet werden konnten. Ich habe keine Geld mehr, und lebe schon von der Umsatzsteuer die das Finanzamt von mir bekommen muss. macht es sinn jetzt schon "Rechtsmittelbeistand" oder wie das heißt beim Amtgericht zu beantragen, das im Falle einer Ablehnung schnell
ein Wiederspruchsverfahren eingeleitet werden kann, bzw. eine Einstweilige Verfügung erwirkt werden kann. Ich habe Veranstaltungstechnik im Wert
von ca. 10.000euro welche mir über die Sommermonate meinen Lebensunterhalt sichert, ist es möglich, das die Arbeitsgemeinschaft mich dazu
zwingt dieses Betriebsvermögen zu veräußern? Welche Unterlagen Stehen meinem Sachbearbeiter überhaupt zu? weiß jemand von euch wie groß mein Betrieblicher Gewinn aus dem Vorangegangenen 6 Monaten sein darf, damit ich einen Anspruch auf den Regelsatz habe? es würde unheimlich gut tun, bei den vielen Fragen, ein paar Antworten von euch zu bekommen.
so long,

kecht
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  #2  
Alt 07.12.2010, 13:52
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.842
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Zitat:
Zitat von knecht Beitrag anzeigen
Guten Tag,

ich habe vorhin gerade meinen Antrag auf ALG2 abgegeben, und habe dort
erfahren das mir evt. keine Leitungen zustehen, da die Berechnungsgrundlage
für das herrausstellen der Bedürftigkeit nur die vergangenen 6 Monate
Betrachtet
Nein. Du musst eine Prognose für die nächsten 6 Monate abgeben. Auf dieser Grundlage wird dann vorläufig bewilligt und danach endgültig abgerechnet.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 07.12.2010, 14:29
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Beiträge: 2.744
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Wenn der voraussichtliche Gewinn aber derart einbricht, wird man sicher eine Begründung dafür haben wollen.
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  #4  
Alt 07.12.2010, 14:34
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Beiträge: 21
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aber mein Sachbearbeiter hat von mir eine Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben der letzten 6 Monate gefordert, kann ich ja auch verstehen das sie gerne wissen wollen(müssen) was der vermeintliche Hilfebedürftige an Einkünften hatte und was er in seinen Unternehmen investiert hat( hab mir im September noch einen alten MB-Sprinter(BJ. 97 !)für 5000,-euro netto zugelegt damit ich meine Technik endliche selbständig transportieren kann und diese Ausgabe wollte er mir gerne streichen/ also auch noch als gewinn anrechnen), - sie möchten also ausschließen das die Hilfebedürftigkeit
künstlich herbeigeführt wird, ist meiner Meinung nach auch Ihr gutes Recht.

hatte für den kommenden Winterzeitraum einen monatl. Auftrag der nun leider nicht zustande gekommen ist und einen erheblichen Einfluss auf meine Einkünfte
hat, und die Hilfebedürftigkeit mich praktisch über Nacht überfallen hat-das konnte man nicht vorhersehen!

trotzdem wenn Sie dabei bleiben, und meine Einkünfte aus Quatal(2 und 3) durch 6 teilen, stehen dort 2666,- euro Betriebsergebniss und er schaut mich mit seinen gelangweilten Augen an und Fragt:" wo ist denn die ganze Kohle, Herr Richman?- bei Ihnen, sehr geherter Herr SB: denn ich habe in den letzten 6 Monaten auch noch 2500,- zuviel gezahlte Leistungen zurückgezahlt, ein Darlehen von 2500euro meines netten Vaters zurückgezahlt, Lohnsteuer für 2009, Kaution für meine kleine wohnung mit Ofenheizung,
einen Kühlschrank, Herd, Waschmaschiene,... aber das interessiert nicht, das ist nicht Teil der Berechnungsgrundlage.

Er hat mir erklärt, das die ARGE von einem Eigenbedarf von 359 euro aus, alles was darüber an Gewinnen steht, hätte man auch sparen können(müssen!), das heißt im Umkehrschluss das ich durch meinen Kühlschrank, etc. meine Hilfebedürftigkeit künstlich herbeigeführt habe und mir im gegensatz zum Leitungsbezug nicht einmal ein bischen Erholung gönnen darf.

mich macht das wirklich wütend!
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  #5  
Alt 07.12.2010, 15:01
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Entscheidend ist tatsächlich die Prognose für die nächsten 6 Monate.
Die Unterlagen der letzten Monate dienen allenfalls zur Plausibilitätsprüfung.
Es gibt auch Varianten, dass man bei im Jahresverlauf schwankenden Einnahmen (z.B. Freibad) in der guten Zeit tatsächlich für die Zeit außerhalb der Saison ansparen muss. Das Verfahren kann aber erst nach entsprechender Belehrung angewandt werden.
Jetzt sind bei Dir die Daten für die nächsten 6 Monate maßgeblich. Und wenn Du in diesen zukünftigen 6 Monaten Investitionen geplant hast, dann musst Du die auch mit der ARGE abstimmen. Mit früheren Ausgaben hat das nichts zu tun.
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  #6  
Alt 07.12.2010, 18:08
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Lächeln

Danke,

und wie sieht so eine Belehrung formal aus-kann sieh auch mündlich erfolgen?

ich war letzes Jahr im gleichen Zeitraum bei der ARGE und habe einen Antrag auf Stütze gestellt, und dieser wurde abgelehnt, mit der Begründung das ich hätte nicht so viel investieren dürfen und das ich meine Hilfebedürftigkeit künstlich herbeigeführt habe.

Es hat mich damals nicht weiter getroffen, weil zu dem Zeitpunkt schon eine
gut bezahlte Winterbaustelle bestätigt war, welche in dieser Situation ein erlösenden Moment hatte.
kann ja morgen auch wieder so kommen, weiß man aber nicht. Ich tu schon genug dafür, damit ich mir von denen nicht mein leben vorschreiben lassen muß, da muß ich keine fucking Eingliederungsvereinbarung für unterschreiben.

Mich ärgert auch diese Art und Weiße wie dort mit einem Umgegangen wird,
ich hab dieses Jahr schon 3500,- Umsatzsteuer gezahlt damit habe ich auch deren Arbeitsplätze finanziert, das war schlecht! )-:

und wenn es dann mal nicht mehr läuft, dann tun die so als wäre man das aller schlechteste was es gibt auf der Welt.

Ich habe heute meinem SB erstmal mein Jornal(Einzelauflistung aller Geldeingäne und Ausgänge[ähnlich dem Kassenbuch]) aus dem Kreuz geleihert, welches ich Ihm vertrauensvoll letzte Woche übergeben habe, weil mir erst später klar geworden ist, das diese Einzelauflistung aller Einnahmen und Ausgaben Ihn doch eigendlich garnicht zu interessieren hat. Und eine Einnahmen-Überschuss Gegenüberstellung reichen sollte. Mit welchen Firmen
ich wann und wo gearbeitet habe geht Sie doch eigendlich wirklich nichts an.

Und wenn dann soll er das Anforden und ich habe die Chance das von einem Juristen prüfen zu lassen. In meinen Verträgen gibt es teilweise Schweigepflichtsvereinbarungen über den Inhalt und die Summen. Das darf ich somit garnicht. Man ist immer so gutgläubig und am ende würd das in den meisten fällen nur wieder gegen dich verwendet niemals zu gunsten.

vielen Dank schon einmal für die sachlichen Tips
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  #7  
Alt 07.12.2010, 21:54
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Meines Erachtens zählen nur schriftliche Belehrungen!

Die Ablehnung des Antrages aus dem Vorjahr, da Du Dich vorsätzlich entreichert hättest, halte ich für falsch.

Mal angenommen, da kommt jemand und stellt einen Antrag, nachdem er sein Erspartes in Hamburg auf der Reeperbahn durchgebracht hat. Dieser Jemand hat zwar seine Hilfebedürftigkeit vorsätzlich herbeigeführt, mit einer solchen Begründung kann ich den Antrag aber nicht ablehnen. Möglich ist lediglich eine Sanktion deswegen und auch die nur dann, wenn Du vorher entsprechend belehrt wurdest.

Beim Alg2 treten Konsequenzen grundsätzlich nur nach Verstößen trotz Belehrung ein. Anderenfalls kann man sich darauf berufen, davon nichts gewußt zu haben. Also nicht "Dummheit schützt vor Strafe nicht!"
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  #8  
Alt 07.12.2010, 21:55
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Zitat:
Zitat von knecht Beitrag anzeigen
ich war letzes Jahr im gleichen Zeitraum bei der ARGE und habe einen Antrag auf Stütze gestellt, dieser wurde abgelehnt, mit der Begründung das ich hätte nicht so viel investieren dürfen und das ich meine Hilfebedürftigkeit künstlich herbeigeführt habe.
meine Frage ist, ob dieser Vorgang schon als Belehrung ausgelegt werden kann?
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  #9  
Alt 07.12.2010, 21:57
Benutzerbild von Turtle1972
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Stimmt inhaltlich nicht so ganz, wenn es um die Bemerkung

Zitat:
Beim Alg2 treten Konsequenzen grundsätzlich nur nach Verstößen trotz Belehrung ein.
geht.

Sowohl nach § 31 Abs. 4 Nr. 1 als auch nach Nr. 3a und 3b SGB II bedarf es keiner vorherigen Belehrung.

Turtle
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  #10  
Alt 07.12.2010, 22:22
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Beiträge: 86
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Die Schildkröte merkt eben alles!
Bei nr. 3a und 3b stimme ich auch voll zu, die haben mit dem vorgetragenen Sachverhalt aber auch nichts zu tun.
Was Abs.4 Nr. 1 angeht besteht hier für die ARGE die Schwierigkeit den entsprechenden Nachweis zu führen. Es gibt in den ARGEn abweichende Arbeitsweisen ebenso wie in den Widerspruchstellen und den Sozialgerichten. Mir ist in 6 Jahren ARGE-Tätigkeit nicht einmal zu Ohren gekommen, dass eine solche Sanktion rechtskräftig geworden ist, obwohl die Rechtslage dies in mehreren Fällen hätte hergeben müssen.
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Stichworte
aufstocker, berechnungsgrundlage, selbsständig, sgb 2

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