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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #61  
Alt 18.12.2010, 11:49
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Hi,

eine Diskussion, ob Selbständige die benachteiigten SGB II Empfänger sind, dürfte ziemlich sinnlos sein, denn das hängt von Gegebenheiten im Einzelfall und der subjektiven Wahrnehmung ab.
Ich habe außerdem Zweifel, ob eine Focussierung auf vermeintliche oder auch wirkliche Benachteiligungen sonderlich produktiv ist. Wenn der eigentliche Sinn einer Selbständigkeit, nämlich unabhängig zu werden, nicht als ausschlagebender Vorteil gesehen wird, sondern stattdessen mühevoll Nachteile gesammelt werden, wirkt dies nicht sehr überzeugend.
Mit Bürokratie hat sich jeder Selbständige herumzuschlagen, auch der nie SGB II Empfänger war.
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  #62  
Alt 18.12.2010, 11:58
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Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Von daher sollte man annehmen, dass es so wenig Selbstständige im ALGII-Bezug gibt, weil die meisten eben genug mit ihrer Arbeit erwirtschaften um sich selbst, die Familie und den Betrieb unterhalten zu können.
Da war ich wohl nicht präzise genug:
Das erklärt, warum der prozenzuale Anteil derjenigen, welche sich über selbständige Tätigkeit aus dem ALG-II Bezug heraus Arbeit besorgen wollen oder können, so gering ist.

NB: Für ältere Arbeitslose die einzige Chance, noch einen sinnvollen Job zu erreichen.
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  #63  
Alt 18.12.2010, 12:02
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Zitat:
Zitat von gustl Beitrag anzeigen
Hi,

eine Diskussion, ob Selbständige die benachteiigten SGB II Empfänger sind, dürfte ziemlich sinnlos sein, denn das hängt von Gegebenheiten im Einzelfall und der subjektiven Wahrnehmung ab.
Ich habe außerdem Zweifel, ob eine Focussierung auf vermeintliche oder auch wirkliche Benachteiligungen sonderlich produktiv ist. Wenn der eigentliche Sinn einer Selbständigkeit, nämlich unabhängig zu werden, nicht als ausschlagebender Vorteil gesehen wird, sondern stattdessen mühevoll Nachteile gesammelt werden, wirkt dies nicht sehr überzeugend.
Mit Bürokratie hat sich jeder Selbständige herumzuschlagen, auch der nie SGB II Empfänger war.
Ich habe nur gegen unqualifizierte Pauschalierungen und gegen die Behauptung, Selbständige in ALG II seien bevorzugt, argumentiert.
Und bis jetzt wohl erfolgreich, denn echte Gegenargumente sind nicht gekommen.
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  #64  
Alt 18.12.2010, 12:14
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Ich bin nach wie vor dafür, daß man Selbständigen höchstens für eine Übergangszeit von einem halben Jahr überhaupt ALG II zahlen sollte und dann trägt sich ein Unternehmen oder man meldet es ab. Jahrelang seinem Hobby nachgehen und zusätzlich Stütze kassieren ist das Allerletzte und sollte unmöglich sein.
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  #65  
Alt 18.12.2010, 12:35
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Zitat:
Ich bin nach wie vor dafür, daß man Selbständigen höchstens für eine Übergangszeit von einem halben Jahr überhaupt ALG II zahlen sollte und dann trägt sich ein Unternehmen oder man meldet es ab. Jahrelang seinem Hobby nachgehen und zusätzlich Stütze kassieren ist das Allerletzte und sollte unmöglich sein.
*Schiiiiiiiiiiief* Ich will die Verwaltungsgerichtsbarkeit zurück!!! Die sah das genauso: 6 Monate Sozialhilfe, dann abmelden oder Einstellung der Leistungen.

Ich kann das auch nicht verstehen. Für mich ist das unerlaubte Subvention, ggf. sogar Insolvenzverschleppung, wenn dem Elektromeister von nebenan seit 2005 zum Lebensunterhalt ALG 2 gewährt wird. Oder dem Betreiber eines Autohauses zwei Ecken weiter...

Und niemand macht was dagegen.

Turtle
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  #66  
Alt 18.12.2010, 13:18
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Die will ich sowieso wieder zurück.
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  #67  
Alt 18.12.2010, 13:25
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Ja. Denn irgendwie konnten die wirklich DENKEN. Da brauchte es keinen Passus im BSHG: "Selbständige bekommen nur 6 Monate Leistungen." oder "Jugendliche unter 25 dürfen nur bei schwerwiegenden Gründen ausziehen".

Das ging auch alles so. Da hat der Hinweis auf SELBSTHILFE noch gereicht... Aber heutzutage ...

Turtle
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  #68  
Alt 18.12.2010, 17:11
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Registriert seit: 02.09.2010
Beiträge: 79
Standard Und ich will die EKS lt. Steuererklärung zurück.

Leider haben die Politiker das ja 2008 geändert. Weil durch die Anwendung der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten da Mißbrauch möglich war.
Frage: Warum hat die Politik das nicht zum Anlaß gesehen, statt dessen die steuerlichen Schlupflöcher zu stopfen ?
Antwort: Mit den ganz Kleinen kann man es ja machen. Und warum sollte man sich denn ins eigene Fleisch schneiden ?
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aufstocker, berechnungsgrundlage, selbsständig, sgb 2

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