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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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Alt 02.10.2010, 13:02
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Registriert seit: 02.10.2010
Beiträge: 1
Standard Selbstständig und ALG2 - Wie wird berechnet??

hallo!

ich brauche dringend hilfe und infos!!!
ist finde das alles ziemlich kompliziert und hoffe ich kann es verständlich rüberbringen.

seit kurzem beziehe ich alg2. ich hatte kurz vorher gewerbe angemeldet, weil ich als kleinunternehmerin 2 aufträge für einen bekannten, der einen eigenen verlag gegründet hat, abwickeln wollte (ich bin gelernte mediengestalterin im print-bereich)
ein paar euro dazu verdienen war nicht schlecht, aber mehr habe ich mir davon auch nicht erhofft.

eine "richtige" selbstständigkeit hatte ich bisher also nicht im sinn, aber nun sieht es so aus, dass ich ein paar folgeaufträge bekommen kann.
außerdem will mein bekannter mich weiterempfehlen wo er nur kann und er sagte auch, dass er öfters anfragen bekäme. ich habe also die aussicht demnächst mehr als nur ein paar euro dazu verdienen zu können.
allerdings nicht so viel, dass ich davon leben könnte.

da ich als alg2-empfängerin keinen gründerzuschuss beantragen kann und mir ein einstiegsgeld sicherlich nicht bewilligt werden würde, wäre ich weiterhin auf alg2 angewiesen.

also mal angenommen ich würde 600 euro im monat verdienen. ich hätte aber auch ausgaben von 100 euro. mein gewinn wäre also 500 euro. ist das auch die summe, die die hartz4-behörde als mein einkommen ansieht? oder spielen meine ausgaben keine rolle?

was ist mit sozialversicherung, rentenversicherung, krankenversicherung..
müsste ich das von meinem gewinn bezahlen? oder kommt dafür weiterhin die behörde auf? (von 500 euro würden mir ja nur 180 bleiben)

und wie verhält es sich mit der einkommensteuer?
die müsste ich doch nur auf meinen gewinn aus meiner selbständigen tätigkeit entrichten, oder!? alg1-2 sind doch steuerfrei!!?

ich danke schon mal für jede hilfe!

mary-z
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Stichworte
gewerbe, kleinunternehmer, selbstständig

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