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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 23.06.2009, 14:21
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Beiträge: 5
Standard Selbstständig und ALG 2

Hallo, hat man als Selbständiger Anspruch auf ALG2, wenn die Ausgaben die Einnahmen übersteigen? Wie sieht es aus, wenn dies von Monat zu Monat unterschiedlich ist? Wird dies monatsweise berechnet? Ist die Höhe der Differenz von Einnahmen und Ausgaben von Bedeutung ? Wenn die ARGE rückwirkend die Zahlungen der Jahre 2005 - 2007 zurückfordert, reicht dann eine monatliche Bilanz (Einnahmen - Ausgaben) der Monate, in denen ich ALG 2 bezogen habe? Muss ich dann das Geld der Monate zurückzahlen, in denen ich einen Überschuss hatte und kann das Geld der Monate, in denen ich Verluste erwirtschaftet habe, behalten? Ich weiss, das sind viele Fragen aber vielleicht hat ja einer von Euch Ahnung. Würde mich über ein Posting freuen.
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  #2  
Alt 23.06.2009, 14:21
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Beiträge: 5.842
Standard

Nutze mal die Suchfunktion. das Thema wurde schon oft durchgekaut.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 23.06.2009, 14:27
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Beiträge: 5
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Alles klar, danke!
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  #4  
Alt 23.06.2009, 15:33
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Beiträge: 549
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Kämpfe dich am besten erst mal durch dieAlgII-V

http://www.arbeitsagentur.de/zentral...-Einkommen.pdf

und das Formular EKS

http://www.arbeitsagentur.de/zentral...staendiger.pdf

und frage dann gezielt.
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alg2, arge, rückforderung, selbstständig

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